10 Jahre „Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung“ … und nun?
Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch solche Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Element im Arbeitsschutz. Mehr








