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	<title>Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<description>Presseinformationen weltweit  an Journalisten und Leser verbreiten</description>
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	<title>Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<item>
		<title>BGH: Heutige Abgasskandal-Entscheidung könnte zu Klagewelle führen</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/02/21/bgh-heutige-abgasskandal-entscheidung-koennte-zu-klagewelle-fuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Feb 2022 07:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am Bundesgerichtshof (BGH) befassen sich die obersten Zivilrichter Deutschlands heute mit der Frage, ob sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sogenannte Restschadensersatzansprüchen durchsetzen lassen. “Ein verbraucherfreundliches Urteil könnte zu einer Klagewelle gegen VW führen. Zehntausende Halter von manipulierten Fahrzeugen hätten plötzlich trotz <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/21/bgh-heutige-abgasskandal-entscheidung-koennte-zu-klagewelle-fuehren/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/21/bgh-heutige-abgasskandal-entscheidung-koennte-zu-klagewelle-fuehren/" data-wpel-link="internal">BGH: Heutige Abgasskandal-Entscheidung könnte zu Klagewelle führen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am Bundesgerichtshof (BGH) befassen sich die obersten Zivilrichter Deutschlands heute mit der Frage, ob sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sogenannte Restschadensersatzansprüchen durchsetzen lassen. <i>“Ein verbraucherfreundliches Urteil könnte zu einer Klagewelle gegen VW führen. Zehntausende Halter von manipulierten Fahrzeugen hätten plötzlich trotz eingetretener Verjährung die Möglichkeit, auch heute noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen”</i>, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der <a href="http://www.ra-goldenstein.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Kanzlei Goldenstein</a>, die unter anderem für das erste verbraucherfreundliche BGH-Urteil im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal verantwortlich ist. </p>
<p><b>Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre lang durchsetzen</b> </p>
<p>Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich normalerweise innerhalb von drei Jahren zum Jahresende ab der Kenntnisnahme der betroffenen Person durchsetzen. Wer also bereits 2015 von der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erfuhr, hatte bis zum 01. Januar 2019 Zeit, um bestehende Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Da die Rückrufbescheide im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal in der Regel erst im Jahr 2016 eingingen, kann es im Einzelfall auch sein, dass die Verjährung der eigenen Rechtsansprüche erst am 01. Januar 2020 eingetreten ist. </p>
<p>Restschadensersatzansprüche nach § 852 BGB lassen sich im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Handlung taggenau bis zu zehn Jahre ab dem Zeitpunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung durchsetzen. Übertragen auf den Abgasskandal bedeutet dies, dass Restschadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf bzw. der -übergabe geltend gemacht werden können.  </p>
<p>Betroffene Verbraucher erhalten dadurch die Möglichkeit, eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die Manipulation zu erhalten. Schließlich haben die verantwortlichen Autobauer durch den Abgasskandal hohe Gewinne auf Kosten ihrer Kunden eingefahren. </p>
<p>Vor knapp zwei Wochen machten die BGH-Richter bereits klar, dass sich Restschadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal nicht für Gebrauchtwagen durchsetzen lassen. Das liegt daran, dass Volkswagen im Normalfall kein Geld am Weiterverkauf eines gebrauchten Autos des Wolfsburger Konzerns verdient. Heute befassen sich die BGH-Richter aber mit manipulierten Autos, die als Neuwagen gekauft wurden. </p>
<p><b>Das sind die Hintergründe der heutigen BGH-Verhandlung</b> </p>
<p>In der heutigen Verhandlung geht es um die Verfahren zweier Kläger. Beide besitzen ein VW-Auto, das den illegal manipulierten Motor der Baureihe EA189 enthält. Die Kläger haben ihre Fahrzeuge im Juli 2012 bzw. im April 2013 als Neuwagen erworben und sind im Jahr 2020 juristisch wegen des Abgasskandals gegen Volkswagen vorgegangen.   </p>
<p>In der Vorinstanz hatten die PKW-Besitzer an den Oberlandesgerichten in Koblenz in Oldenburg keinen Erfolg mit ihren Klagen. Die Gerichte ließen jedoch jeweils eine Revision zu. Nun müssen die BGH-Richter abschließend klären, ob die beiden Verbraucher wegen des Abgasskandals Restschadensersatzansprüche durchsetzen können. </p>
<p><b>Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals</b> </p>
<p>Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden. </p>
<p>Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Goldenstein Rechtsanw&auml;lte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Goldenstein Rechtsanw&auml;lte ist die f&uuml;hrende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anw&auml;lte des Unternehmens vertreten aktuell &uuml;ber 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem f&uuml;r das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de k&ouml;nnen Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei pr&uuml;fen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Sch&ouml;nefeld und besch&auml;ftigt derzeit &uuml;ber 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Goldenstein Rechtsanw&auml;lte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Kienberger Allee 4<br />
12529 Berlin-Sch&ouml;nefeld<br />
Telefon: +49 (30) 21788700<br />
<a href="https://www.ra-goldenstein.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.ra-goldenstein.de/</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Nils Leidloff<br />
Head of PR<br />
Telefon: +49 (160) 3624-735<br />
E-Mail: &#110;&#105;&#108;&#115;&#046;&#108;&#101;&#105;&#100;&#108;&#111;&#102;&#102;&#064;&#103;&#111;&#108;&#100;&#101;&#110;&#045;&#116;&#101;&#099;&#104;&#046;&#100;&#101;
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<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/goldenstein-partner" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Goldenstein Rechtsanw&auml;lte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/21/bgh-heutige-abgasskandal-entscheidung-koennte-zu-klagewelle-fuehren/" data-wpel-link="internal">BGH: Heutige Abgasskandal-Entscheidung könnte zu Klagewelle führen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abgasskandal: Was Verbraucher über das Verjährungs-Verfahren am BGH wissen müssen</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/07/29/abgasskandal-was-verbraucher-ueber-das-verjaehrungs-verfahren-am-bgh-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2021 11:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>. Abgasskandal-Verjährungseintritt hängt von individueller Kenntnis jedes PKW-Halters ab  Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung um sechs Monate  Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf durchsetzen  Die Richter am Bundesgerichthof (BGH) haben heute eine verbraucherfreundliche Entscheidung im <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/29/abgasskandal-was-verbraucher-ueber-das-verjaehrungs-verfahren-am-bgh-wissen-muessen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/29/abgasskandal-was-verbraucher-ueber-das-verjaehrungs-verfahren-am-bgh-wissen-muessen/" data-wpel-link="internal">Abgasskandal: Was Verbraucher über das Verjährungs-Verfahren am BGH wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Abgasskandal-Verjährungseintritt hängt von individueller Kenntnis jedes PKW-Halters ab</b> </li>
<li><b>Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung um sechs Monate</b> </li>
<li><b>Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf durchsetzen</b> </li>
</ul>
<p>Die Richter am Bundesgerichthof (BGH) haben heute eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Rahmen des Abgasskandals getroffen. Demnach hängt der Eintritt der Verjährungsfrist in der Sache von der individuellen Kenntnis jedes PKW-Halters ab und kann durch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage gehemmt werden. <i>“Von der Entscheidung profitieren nicht nur VW-Halter, sondern auch Hunderttausende Halter von manipulierten Autos anderer Hersteller wie zum Beispiel Daimler”</i>, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. <a href="http://www.ra-goldenstein.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Goldensteins Kanzlei</a> ist für das erste Dieselskandal-Urteil des BGH verantwortlich und vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten in der Sache. </p>
<p><i>“Aus unserer Erfahrung mit mehr als 28.500 Mandanten wissen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die meisten Verbraucher erst durch den amtlichen Rückruf von der Manipulation ihres Autos erfahren haben. Auch der Bundesgerichtshof hat nun eingesehen, dass die mediale Berichterstattung allein nicht ausreicht, um sämtliche Halter über den Abgasskandal zu informieren.</i> </p>
<p><i>Die Entscheidung betrifft nicht nur rund 20.000 laufende Verfahren, sondern auch Hunderttausende Halter von VW-Autos mit manipulierten Motoren der Bezeichnungen EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 sowie die Besitzer manipulierter Autos von Herstellern wie Daimler, Fiat oder Opel. Diese Fahrzeuge wurden größtenteils seit 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Betroffene PKW-Besitzer haben dementsprechend noch mindestens bis zum 01. Januar 2022 Zeit, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen”, </i>ergänzt Claus Goldenstein und führt fort: </p>
<p><b>BGH-Entscheidung kann Daimler-Musterfeststellungsklage beeinflussen</b> </p>
<p><i>“Auch für Verbraucher, die sich an der Daimler-Musterfeststellungsklage beteiligen möchten, hat das aktuelle Verfahren eventuell Einfluss. Die BGH-Richter bestätigten nämlich ebenfalls, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung in der Sache auch dann hemmt, wenn die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Eintrages in das Klageregister bereits eingetreten sein könnte. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Musterklage rechtzeitig von dem verantwortlichen Verband eingereicht wurde.</i> </p>
<p><i>Aktuell ist davon auszugehen, dass das Klageregister für die Daimler-Musterfeststellungsklage in den kommenden Wochen öffnet und noch in diesem Jahr schließt. Dennoch haben auch Mercedes-Besitzer nun die Gewissheit: Sollte das Klageregister erst im Jahr 2022 schließen, hemmt auch eine Teilnahme im kommenden Jahr die Verjährung in der Sache.”</i> </p>
<p><b>Restschadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre nach Kauf</b> </p>
<p><i>“Tatsächlich können betroffene VW-Halter unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch heute noch Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen. Mehrere Oberlandesgerichte bestätigten nämlich bereits, dass im Rahmen des VW-Abgasskandals sogenannte Restschadensersatzansprüche bestehe, die erst zehn Jahre nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt verjähren. Durch diese Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Halter für die wirtschaftliche Bereicherung durch den Skandal entschädigt werden”, </i>erklärt Goldenstein abschließend. </p>
<p><b>Das sind die Hintergründe des Verfahrens</b> </p>
<p>In dem aktuellen Verfahren geht es um einen VW Tiguan, der 2013 als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Der PKW enthält den nachweislich manipulierten VW-Motor mit der Bezeichnung EA 189. Der Kläger schloss sich laut eigenen Angaben im Jahr 2018 der sogenannten VW-Musterfeststellungsklage an. Durch diese Verbandsklage sollte festgestellt werden, ob die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.  </p>
<p>2019 meldete der Verbraucher seine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage wieder ab und ließ seine Rechte individuell gegen VW durchsetzen. Er forderte den Konzern dazu auf, ihn finanziell zu entschädigen. Schließlich hätte er seinen mittlerweile verkauften PKW nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn er zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätte.  </p>
<p>Am Landgericht (LG) Dessau-Roßlau sowie dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte der Kläger bislang keinen Erfolg. Demnach könne er nicht belegen, dass er sich bereits 2018 in das Klageregister eingetragen hatte. Am 01. Januar 2019 seien die Rechte von betroffenen PKW-Haltern hingegen bereits verjährt gewesen. Ohnehin sei die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage demnach rechtswidrig gewesen, wenn diese nur erfolgte, um noch im Jahr 2019 eine Individualklage zu erheben. </p>
<p>Die BGH-Richter entschieden nun jedoch, dass sich die Teilnahme an der VW-Musterfeststellungsklage auch dann verjährungshemmend auswirkt, wenn der Eintrag in das Klageregister erst im Jahr 2019 erfolgte. Darüber hinaus könne man nicht davon ausgehen, dass sämtliche betroffene Halter bereits 2015 von dem Abgasskandal erfuhren. Insofern müsse der Eintritt der Verjährungsfrist im Abgasskandal von der individuellen Kenntnis jedes Verbrauchers abhängig gemacht werden. Der BGH hat das Verfahren deshalb an das Berufungsgericht zurückverwiesen. </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Goldenstein Rechtsanw&auml;lte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Goldenstein Rechtsanw&auml;lte ist die f&uuml;hrende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anw&auml;lte des Unternehmens vertreten aktuell &uuml;ber 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem f&uuml;r das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de k&ouml;nnen Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei pr&uuml;fen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Sch&ouml;nefeld und besch&auml;ftigt derzeit &uuml;ber 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>VW-Dieselskandal-Urteil zu Fahrzeug-Ersatz: Fahrzeughalter anderer Hersteller profitieren</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/07/21/vw-dieselskandal-urteil-zu-fahrzeug-ersatz-fahrzeughalter-anderer-hersteller-profitieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 13:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Bundesgerichtshof (BGH) haben die verantwortlichen Richter heute entschieden, dass die Käufer von manipulierten Neufahrzeugen Anspruch auf Ersatzfahrzeuge haben – allerdings nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertragsschluss. “Das Urteil ist absolut nicht verbraucherfreundlich, denn der VW-Dieselskandal wurde erst mehrere Jahre nach dem Kauf der <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/21/vw-dieselskandal-urteil-zu-fahrzeug-ersatz-fahrzeughalter-anderer-hersteller-profitieren/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/21/vw-dieselskandal-urteil-zu-fahrzeug-ersatz-fahrzeughalter-anderer-hersteller-profitieren/" data-wpel-link="internal">VW-Dieselskandal-Urteil zu Fahrzeug-Ersatz: Fahrzeughalter anderer Hersteller profitieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am Bundesgerichtshof (BGH) haben die verantwortlichen Richter heute entschieden, dass die Käufer von manipulierten Neufahrzeugen Anspruch auf Ersatzfahrzeuge haben – allerdings nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertragsschluss. <i>“Das Urteil ist absolut nicht verbraucherfreundlich, denn der VW-Dieselskandal wurde erst mehrere Jahre nach dem Kauf der manipulierten Fahrzeuge bekannt”</i>, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei, <a href="http://www.ra-goldenstein.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Goldenstein Rechtsanwälte</a>, vertritt mehr als 28.500 Mandanten im Dieselskandal und ist in der Sache für das erste BGH-Urteil im Mai 2020 verantwortlich. </p>
<p><i>“Von der heutigen BGH-Entscheidung profitieren vor allem die Halter von manipulierten Fahrzeugen anderer Hersteller. So gibt es beispielsweise Abgasskandal-Autos von Fiat, die vor weniger als zwei Jahren als Neufahrzeuge verkauft wurden. Die Halter dieser Fahrzeuge haben nun die Gewissheit, dass sie ein mangelfreies Neufahrzeug von ihrem Händler verlangen können”, </i>erklärt Goldenstein und ergänzt: </p>
<p><i>“Die BGH-Kläger gehen hingegen leer aus. Sie hätten ihre Händler theoretisch bereits Jahre vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals über die damit verbundenen Mängel informieren müssen. Das ist natürlich unmöglich. Dass die Verfahren in den Vorinstanzen jeweils unterschiedlich ausgingen, zeigt aber auch, wie unklar die Rechtslage diesbezüglich war.</i> </p>
<p><i>Wir von Goldenstein Rechtsanwälte haben unseren Mandanten unter anderem deshalb stets empfohlen, ihre Schadensersatzforderungen gegenüber dem verantwortlichen Hersteller und nicht dem jeweiligen Händler geltend zu machen. </i> </p>
<p><i>Diesbezüglich konnten wir im Mai 2020 am Bundesgerichtshof für Rechtssicherheit sorgen. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass vom Abgasskandal betroffene PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge an VW zurückgeben dürfen und im Gegenzug eine Entschädigung erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.”</i> </p>
<p><b>Das sind die Hintergründe der Verfahren</b> </p>
<p>Die BGH-Richter haben sich heute mit insgesamt vier VW-Dieselskandal-Verfahren befasst. Alle Kläger haben in den Jahren 2009 oder 2010 ein Neufahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA 189 gekauft und die Fahrzeuge privat genutzt. 2015 wurde öffentlich, dass dieser Motor illegal manipuliert wurde. Daraufhin verlangten alle Kläger die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs von ihrem Autohändler.  </p>
<p>Zwei Kläger waren in der Vorinstanz erfolgreich, zwei Kläger hingegen nicht. Der BGH musste nun abschließend klären, ob die Käufer von manipulierten Neufahrzeugen Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug haben. Es waren die ersten Abgasskandal-Klagen gegen Autohändler, mit denen sich die BGH-Richter auseinandergesetzt haben. </p>
<p><b>Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen</b>  </p>
<p>Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.  </p>
<p>Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.   </p>
<p>Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.  </p></div>
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<div>Über die Goldenstein Rechtsanw&auml;lte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Goldenstein Rechtsanw&auml;lte ist die f&uuml;hrende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anw&auml;lte des Unternehmens vertreten aktuell &uuml;ber 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem f&uuml;r das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de k&ouml;nnen Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei pr&uuml;fen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Sch&ouml;nefeld und besch&auml;ftigt derzeit &uuml;ber 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.</p>
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		<title>Schadensersatz trotz Fahrzeug-Verkauf: Was Verbraucher über das aktuelle BGH-Dieselskandal-Urteil wissen müssen</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/07/20/schadensersatz-trotz-fahrzeug-verkauf-was-verbraucher-ueber-das-aktuelle-bgh-dieselskandal-urteil-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 12:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde heute bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. “Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/20/schadensersatz-trotz-fahrzeug-verkauf-was-verbraucher-ueber-das-aktuelle-bgh-dieselskandal-urteil-wissen-muessen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/07/20/schadensersatz-trotz-fahrzeug-verkauf-was-verbraucher-ueber-das-aktuelle-bgh-dieselskandal-urteil-wissen-muessen/" data-wpel-link="internal">Schadensersatz trotz Fahrzeug-Verkauf: Was Verbraucher über das aktuelle BGH-Dieselskandal-Urteil wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde heute bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. <i>“Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs Schadensersatzansprüche geltend machen”</i>, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen <a href="http://www.ra-goldenstein.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">gleichnamige Kanzlei</a> für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH im Mai 2020 verantwortlich ist. </p>
<p><i>“Bereits seit mehr als einem Jahr steht fest, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können und im Gegenzug eine Entschädigungszahlung erhalten. </i> </p>
<p><i>Nun bestätigen die BGH-Richter zusätzlich, dass Rechtsansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines Abgasskandal-Autos bestehen. Schließlich wäre der ursprüngliche Fahrzeug-Kauf nicht zu denselben Konditionen zustande gekommen, wenn der Betrug damals bereits bekannt gewesen wäre”, </i>ergänzt Goldenstein und führt fort: </p>
<p><b>Hunderttausende Verbraucher profitieren von der Entscheidung</b> </p>
<p><i>“Diese Entscheidung kann die Schadensersatzforderungen von Hunderttausenden PKW-Haltern beeinflussen. Insbesondere für Vielfahrer könnte der frühzeitige Verkauf ihres manipulierten Fahrzeugs nun sogar attraktiv werden. </i> </p>
<p><i>Wer sein Abgasskandal-Auto im Zuge eines juristischen Prozesses an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben möchte, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegte Strecke von dem fälligen Schadensersatz abziehen lassen. </i> </p>
<p><i>Wenn die Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs 200.000 Kilometer übertrifft, lohnt sich eine Rückabwicklung des manipulierten PKW daher nur selten. Ein frühzeitiger Verkauf kann diese negativen Auswirkungen der Laufleistung auf die Entschädigungssumme des eigenen Fahrzeugs daher möglicherweise begrenzen.</i> </p>
<p><i>Allein in Deutschland profitieren Hunderttausende Verbraucher von dieser Entscheidung. Das Urteil lässt sich in Zukunft nämlich nicht nur auf Autos aus dem VW-Konzern übertragen, sondern auch auf manipulierte Fahrzeuge von Marken wie Fiat, Mercedes-Benz oder Opel. Auch die Abgasreinigung dieser Autos wurde nämlich nachweislich manipuliert. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer Rechte.”</i> </p>
<p><b>Das sind die Hintergründe der Verfahren</b> </p>
<p>Die BGH-Richter haben sich mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem einen Fall ging es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde illegal manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war. </p>
<p>Der BGH folgt dieser Argumentation nun und verurteilt VW zu der Auszahlung von Schadensersatz. Die Klägerin erhält eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des Autos zum Verkaufszeitpunkt orientiert.   </p>
<p>In dem zweiten Verfahren ging es um einen Kläger, der seinen manipulierten PKW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben hat und zusätzlich eine Wechselprämie in Höhe von 6000 Euro erhielt. Das OLG Oldenburg entschied, dass sich zumindest diese Wechselprämie nicht negativ auf den Schadensersatzanspruch des Klägers auswirken solle. Auch diese Entscheidung bestätigten die BGH-Richter. </p>
<p><b>Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen</b> </p>
<p>Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. </p>
<p>Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.  </p>
<p>Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
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<p>Goldenstein Rechtsanw&auml;lte ist die f&uuml;hrende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anw&auml;lte des Unternehmens vertreten aktuell &uuml;ber 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem f&uuml;r das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de k&ouml;nnen Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei pr&uuml;fen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Sch&ouml;nefeld und besch&auml;ftigt derzeit &uuml;ber 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.</p>
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