Haben Sie die aktuelle TRBS schon umgesetzt?
Mit dem Inkrafttreten der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2“ haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zulässig sind, was bei Nichtbeachtung im schlimmsten Mehr








