<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln, Autor bei Presse-Blog</title>
	<atom:link href="https://www.presse-blog.com/author/firma_steuerberater-verbandevkoeln/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.presse-blog.com/author/firma_steuerberater-verbandevkoeln/</link>
	<description>Presseinformationen weltweit  an Journalisten und Leser verbreiten</description>
	<lastBuildDate>Tue, 06 Sep 2022 08:18:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.5.8</generator>

<image>
	<url>https://www.presse-blog.com/wp-content/uploads/sites/9/2017/10/cropped-icon-1-32x32.png</url>
	<title>Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln, Autor bei Presse-Blog</title>
	<link>https://www.presse-blog.com/author/firma_steuerberater-verbandevkoeln/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Betriebsfeier &#8211; wenn der Fiskus zur Spaßbremse wird</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/09/06/betriebsfeier-wenn-der-fiskus-zur-spassbremse-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2022 07:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[gäste]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[pauschalbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[person]]></category>
		<category><![CDATA[pro]]></category>
		<category><![CDATA[umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[vorsteuerabzug]]></category>
		<category><![CDATA[weihnachtsfeier]]></category>
		<category><![CDATA[winter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/09/06/betriebsfeier-wenn-der-fiskus-zur-spassbremse-wird/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ob Firmenjubiläum, Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier &#8211; Gründe für Betriebsveranstaltungen gibt es viele. Gerade jetzt, bevor der Corona-Winter startet, haben Betriebsveranstaltungen Hochjunktur. Doch schnell feiert auch das Finanzamt mit. Damit es nicht zu einem bösen Erwachen kommt, gilt es daher einiges <a href="https://www.presse-blog.com/2022/09/06/betriebsfeier-wenn-der-fiskus-zur-spassbremse-wird/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/09/06/betriebsfeier-wenn-der-fiskus-zur-spassbremse-wird/" data-wpel-link="internal">Betriebsfeier &#8211; wenn der Fiskus zur Spaßbremse wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ob Firmenjubiläum, Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier &#8211; Gründe für Betriebsveranstaltungen gibt es viele. Gerade jetzt, bevor der Corona-Winter startet, haben Betriebsveranstaltungen Hochjunktur. Doch schnell feiert auch das Finanzamt mit. Damit es nicht zu einem bösen Erwachen kommt, gilt es daher einiges zu bedenken. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln informiert Sie gern zu Einzelheiten.</p>
<p><b>Um welche Zuwendungen geht es?</b></p>
<p>Steuerlich gelten sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Feier inkl. Umsatzsteuer als Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Hierzu zählen z.B. die Kosten für Speisen und Getränke, Musik und künstlerische Darbietungen, die Raummiete sowie die Übernachtungs- und Fahrtkosten. Geschenke bis 60 € gelten als anlässlich der Betriebsveranstaltung überreicht und zählen ebenfalls zu den Zuwendungen. Bei größeren Geschenken muss geprüft werden, ob ein konkreter Zusammenhang besteht.</p>
<p><b>Freibetrag beachten!</b></p>
<p>Wird der Betrag von <b>110 €</b> je Person und Veranstaltung nicht überschritten, ist die Zuwendung für den Arbeitnehmer steuerfrei. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr. Auch Begleitpersonen zählen mit. <b>Obacht</b>: Es kommt auf die Zahl der tatsächlich <b>anwesenden</b> Personen an. Daher sollte man als Arbeitgeber nicht zu knapp kalkulieren und von vornherein etwas „Schwund“ bei der Zahl der Gäste einkalkulieren, wenn man am Ende unter der 110 €-Grenze bleiben will. Wichtig: Diese Grundsätze gelten auch für digitale Betriebsfeiern!</p>
<p><b>Freibetrag überschritten? Pauschalbesteuerung bringt Vorteil</b></p>
<p>War der Arbeitgeber sehr großzügig und liegt die Zuwendung an seine Arbeitnehmer über dem Freibetrag, ist der Betrag, der die 110 € übersteigt, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Kleiner Trost: Hier ist die Pauschalbesteuerung mit 25 % möglich. Vorteil der Pauschalierung ist, dass die Zuwendung dann sozialversicherungsfrei ist.</p>
<p><b>Ungebetener Gast: die Umsatzsteuer</b></p>
<p>Behalten Sie auch die Umsatzsteuer im Blick: Wird der 110-€-Betrag überschritten, liegt zumindest für diese Arbeitnehmer umsatzsteuerlich keine sog. Aufmerksamkeit mehr vor. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den für die Betriebsfeier bezogenen Leistungen entfällt insoweit. Dies kann bspw. häufig bei Arbeitnehmern, die mit Begleitperson an der Betriebsfeier teilnehmen, der Fall sein.</p>
<p>Sie möchten die nächste Betriebsveranstaltung planen? Damit die Vorfreude nicht zu kurz kommt, hilft Ihnen bei steuerlichen Fragen gern ein Steuerexperte. Nutzen Sie hierfür den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</p>
<p>Einen Steuerexperten in Ihrer Nähe finden Sie über den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Betriebsfeier-wenn-der-Fiskus-zur-Spassbremse-wird/boxid/914497" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/914497.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/09/06/betriebsfeier-wenn-der-fiskus-zur-spassbremse-wird/" data-wpel-link="internal">Betriebsfeier &#8211; wenn der Fiskus zur Spaßbremse wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schulausbildung kann teuer werden &#8211; in einigen Fällen unterstützt der Fiskus</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/07/05/schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-faellen-unterstuetzt-der-fiskus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2022 09:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[babysitter]]></category>
		<category><![CDATA[eltern]]></category>
		<category><![CDATA[kind]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[max]]></category>
		<category><![CDATA[oberschule]]></category>
		<category><![CDATA[pro]]></category>
		<category><![CDATA[schulbücher]]></category>
		<category><![CDATA[schule]]></category>
		<category><![CDATA[Sprachreise]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/07/05/schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-faellen-unterstuetzt-der-fiskus/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Sommerferien sind da – und damit rückt für viele Kinder die Einschulung oder der Wechsel in die Oberschule näher. Die Kinder blicken meist mit freudiger Erwartung auf den Neustart &#8211; die Eltern haben auch die möglicherweise hohen Kosten im <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/05/schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-faellen-unterstuetzt-der-fiskus/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/05/schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-faellen-unterstuetzt-der-fiskus/" data-wpel-link="internal">Schulausbildung kann teuer werden &#8211; in einigen Fällen unterstützt der Fiskus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Sommerferien sind da – und damit rückt für viele Kinder die Einschulung oder der Wechsel in die Oberschule näher. Die Kinder blicken meist mit freudiger Erwartung auf den Neustart &#8211; die Eltern haben auch die möglicherweise hohen Kosten im Blick. In bestimmten Fällen beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln informiert Sie gerne zu Einzelheiten:</p>
<p><b>Betreuung in der Schule</b></p>
<p>Wird das Kind in der Schule vor oder nach dem Unterricht im sog. Hort betreut, kann das &#8211; abhängig vom Einkommen der Eltern &#8211; einiges kosten. Diese Aufwendungen können als Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Grundsätzlich gilt für Kinder bis 13 Jahre: 2/3 der Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, höchstens jedoch 4.000 € im Jahr. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag entsprechend. <b>Wichtig: </b>Es muss eine Rechnung vorliegen und per Banküberweisung bezahlt werden.</p>
<p><b>Ferienbetreuung</b></p>
<p>Auch in den Ferien stellen sich berufstätige Eltern die Frage nach der Kinderbetreuung. Die reinen Betreuungskosten, z.B. durch Babysitter oder Nanny, sind – wie die Hortbetreuung – zu 2/3 als Sonderausgabe abziehbar. Diese Kosten zählen mit bei der Höchstgrenze von 4.000 €. <b>Obacht:</b> Kurse, die besondere Fähigkeiten vermitteln, wie Computerkurse, Malkurse oder eine Sprachreise, sind ebenso wie Freizeitaktivitäten in Feriencamps nicht begünstigt, da hier keine reine Betreuungsleistung vorliegt.</p>
<p><b>Schulgeld</b></p>
<p>Besucht Ihr Kind eine Privatschule, können in der Einkommensteuererklärung 30% als Sonderausgaben abgezogen werden, max. jedoch 5.000 € im Jahr (pro Kind). Abzugsfähig ist nur das reine Schulgeld. Weitere Aufwendungen wie die Verpflegung, Beherbergung und die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden. Die Schule muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie zu einem anerkannten Abschluss führen und im Inland oder europäischen Ausland gelegen sein.</p>
<p><b>Und weitere Aufwendungen?</b></p>
<p>Schulbedarf, wie Arbeitsmaterialen und Schulbücher, kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auch das Mittagessen in der Schule kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Hintergrund ist, dass Eltern i.d.R. Kindergeld erhalten oder den Kinderfreibetrag nutzen können. Damit sollen die Aufwendungen für die Schulausbildung der Kinder grundsätzlich abgegolten sein.</p>
<p>Bei steuerrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang hilft Ihnen gern ein Steuerexperte in Ihrer Nähe! Nutzen Sie hierfür den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes. </p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-Faellen-unterstuetzt-der-Fiskus/boxid/906998" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/906998.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/05/schulausbildung-kann-teuer-werden-in-einigen-faellen-unterstuetzt-der-fiskus/" data-wpel-link="internal">Schulausbildung kann teuer werden &#8211; in einigen Fällen unterstützt der Fiskus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Energiepreispauschale kommt &#8211; Sie haben noch Fragen?</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/07/01/die-energiepreispauschale-kommt-sie-haben-noch-fragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2022 12:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[bmf]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[energiepreispauschale]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[katalog]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[krise]]></category>
		<category><![CDATA[max]]></category>
		<category><![CDATA[minijob]]></category>
		<category><![CDATA[minijobber]]></category>
		<category><![CDATA[netto]]></category>
		<category><![CDATA[zusammenveranlagung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/07/01/die-energiepreispauschale-kommt-sie-haben-noch-fragen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im September dieses Jahres wird sie kommen: die Energiepreispauschale. Die Motivation des Gesetzgebers: Berufstätige sind von den steigenden Energiepreisen durch die häufigen Fahrten zur Arbeit besonders belastet. Die einmalige Zahlung von 300 € brutto soll Erwerbstätige entlasten. In der Praxis <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/01/die-energiepreispauschale-kommt-sie-haben-noch-fragen/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/01/die-energiepreispauschale-kommt-sie-haben-noch-fragen/" data-wpel-link="internal">Die Energiepreispauschale kommt &#8211; Sie haben noch Fragen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Im September dieses Jahres wird sie kommen: die Energiepreispauschale. Die Motivation des Gesetzgebers: Berufstätige sind von den steigenden Energiepreisen durch die häufigen Fahrten zur Arbeit besonders belastet. Die einmalige Zahlung von 300 € brutto soll Erwerbstätige entlasten.</p>
<p>In der Praxis bestehen noch viele Fragen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daher im Juni 2022 einen Fragenkatalog zur Umsetzung der Energiepreispauschale veröffentlicht. Im Einzelnen gibt es viel zu beachten. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln informiert Sie gerne zu ausgewählten Aspekten:</p>
<p><b>Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?</b></p>
<p>Grundsätzlich können alle Personen, die im Jahr 2022 &#8211; oder in einem Teil des Jahres &#8211; erwerbstätig waren, von der Energiepreispauschale profitieren. Als erwerbstätig gelten Sie, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Hinweis: Sie müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein.</p>
<p><b>Wird die Energiepreispauschale besteuert? </b></p>
<p>Brutto ist nicht gleich netto &#8211; die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuer. Bei Arbeitnehmern zählt sie zum Arbeitslohn, bei Selbstständigen zu den sonstigen Einkünften für das Jahr 2022. Obacht: Das Zuflussprinzip gilt nicht! Dies bedeutet: unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung wird die Energiepreispauschale im Jahr 2022 versteuert.</p>
<p><b>Wichtig:</b> Bei Minijobbern ohne weitere Einkünfte wird die Energiepreispauschale nicht besteuert.</p>
<p><b>Wie erfolgt die Auszahlung an Arbeitnehmer?</b></p>
<p>Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale grundsätzlich über ihren Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass am 1.9.2022 ein Dienstverhältnis besteht. Die Auszahlung wird i.d.R. mit dem Gehalt im September oder Oktober 2022 erfolgen, abhängig vom Lohnsteuer-Anmeldezeitraum des Arbeitgebers.</p>
<p>In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Energiepreispauschale jedoch nicht aus, z.B. wenn er keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt. Auch bei jährlicher Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichten. Doch machen Sie sich keine Sorgen! Als Arbeitnehmer können Sie die Energiepreispauschale auch über die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 erhalten. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.</p>
<p><b>Was haben Arbeitgeber zu beachten?</b></p>
<p>Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Der Auszahlungszeitpunkt hängt u.a. vom Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ab. I.d.R. ist dies bei monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung September 2022. Bei quartalsweiser Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitgeber abweichend im Oktober 2022 die Energiepreispauschale auszahlen. Ist aus Gründen der Organisation oder Abrechnung eine Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wird dies laut BMF nicht beanstandet. <b>Wichtig:</b> Spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer muss die Auszahlung erfolgt sein. Bei jährlichem Lohnsteuer-Anmeldezeitraum können Sie als Arbeitgeber auch ganz auf die Auszahlung verzichten.</p>
<p><b>Gibt es Besonderheiten bei Minijob-Arbeitsverhältnissen?</b></p>
<p>Sog. Minijobber müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Als Minijobber können Sie hierfür auf eine Mustererklärung vom BMF zurückgreifen, die Sie im Fragenkatalog finden. <b>Ausnahme:</b> Minijobber in Privathaushalten erhalten die Energiepreispauschale i.d.R. erst über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. So sollen Arbeitgeber, die keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben, nicht zusätzlich belastet werden.</p>
<p><b>Wie erhalten Selbstständige die Begünstigung?</b></p>
<p>Bei Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten mindert die Finanzverwaltung die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 – um max. 300 € bis auf 0 €. Eine etwaige Differenz erhalten Sie als Selbstständiger nach Abgabe der Einkommensteuererklärung automatisch vom Finanzamt. Leisten Sie, beispielsweise aufgrund der Corona-Krise, keine Vorauszahlungen, wird die Energiepreispauschale nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 ausgezahlt.</p>
<p><b>Wie profitieren Ehepaare, die zusammen veranlagt werden?</b></p>
<p>Jeder Ehepartner, der Anspruch auf die Energiepreispauschale hat, erhält die pauschalen 300 € brutto &#8211; entweder durch Minderung der Vorauszahlung, Auszahlung durch den Arbeitgeber oder im Veranlagungsverfahren. Sollte jedoch nur ein Ehepartner anspruchsberechtigt sein, wird auch bei Zusammenveranlagung die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.</p>
<p><b>Liegt eine Sozialversicherungspflicht vor?</b></p>
<p>Die Energiepreispauschale ist nicht sozialversicherungspflichtig.</p>
<p><b>Sie haben weitere Fragen?</b></p>
<p>Dann werfen Sie einen Blick in den vollständigen Fragenkatalog (hier abrufbar: <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">FAQ-Katalog des BMF</a>) oder ziehen einen Experten zurate. </p>
<p>Einen Steuerexperten in Ihrer Nähe finden Sie über den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen&nbsp;Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.&nbsp;</p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Die-Energiepreispauschale-kommt-Sie-haben-noch-Fragen/boxid/906631" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/906631.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/07/01/die-energiepreispauschale-kommt-sie-haben-noch-fragen/" data-wpel-link="internal">Die Energiepreispauschale kommt &#8211; Sie haben noch Fragen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Erleichterungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/03/25/steuerliche-erleichterungen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 07:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[geflüchtete]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[menschen]]></category>
		<category><![CDATA[spenden]]></category>
		<category><![CDATA[sponsoring]]></category>
		<category><![CDATA[ukraine]]></category>
		<category><![CDATA[umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[vorsteuerabzug]]></category>
		<category><![CDATA[welle]]></category>
		<category><![CDATA[wertabgabe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/03/25/steuerliche-erleichterungen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Krieg in der Ukraine erschüttert die Welt zutiefst. Demgegenüber steht eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Betroffenen in und aus der Ukraine entgegenbringen. Das Bundesfinanzministerium möchte dieses Engagement nun anerkennen und stellt <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/25/steuerliche-erleichterungen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/25/steuerliche-erleichterungen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten/" data-wpel-link="internal">Steuerliche Erleichterungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Krieg in der Ukraine erschüttert die Welt zutiefst. Demgegenüber steht eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Betroffenen in und aus der Ukraine entgegenbringen. Das Bundesfinanzministerium möchte dieses Engagement nun anerkennen und stellt viele steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen für die Helfer im Zeitraum <b>24.2.2022 bis 31.12.2022</b> in Aussicht. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln hat ausgewählte Maßnahmen für Sie zusammengefasst:</p>
<p><b>Spendennachweis</b></p>
<p>Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können steuerlich geltend gemacht werden. Als Zahlungsnachweis genügt hierfür der Bareinzahlungsbeleg auf ein dafür eingerichtetes inländisches Sonderkonto oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, beispielsweise der Kontoauszug. <b>Wichtig</b>: Die Nachweise müssen aufbewahrt und dem Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden.</p>
<p><b>Sponsoring</b></p>
<p>Unternehmer können ihre Aufwendungen zur Unterstützung von durch den Ukraine-Krieg Betroffenen als Betriebsausgaben ansetzen. Voraussetzung für das Sponsoring ist, dass der Unternehmer wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, wenn der Sponsor öffentlichkeitswirksam auf seine Leistung aufmerksam macht.</p>
<p><b>Arbeitslohnspende</b></p>
<p>Arbeitnehmer können &#8211; zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf das Spendenkonto einer Hilfsorganisation &#8211; auf einen Teil ihres Arbeitslohns verzichten. Auf diesen Teil des Lohns fällt dann keine Lohnsteuer an. Daher erscheint der gespendete Arbeitslohn auch später nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt, die Spende dokumentiert und den Vorgang entsprechend im Lohnkonto aufzeichnet.</p>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. Köln weist darauf hin, dass dieser gespendete, steuerfreie Arbeitslohn nicht mehr in der Einkommensteuererklärung als Spende angegeben werden darf.</p>
<p><b>Umsatzsteuer-Erleichterungen bei unentgeltlicher Bereitstellung</b></p>
<p>Viele Unternehmen stellen in Form einer Sachspende unentgeltlich Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke z.B. an Hilfsorganisationen oder Einrichtungen für geflüchtete Menschen bereit. Die gute Nachricht ist: Diese sog. unentgeltlichen Wertabgaben unterliegen in diesem besonderen Fall nicht der Umsatzsteuer, der Vorsteuerabzug ist aber weiterhin möglich. Vorausgesetzt wird, dass die unterstützte Einrichtung einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen bei den vom Ukraine-Krieg Geschädigten leistet.</p>
<p>Ebenfalls entfällt die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe, wenn private Unternehmen Unterkünfte, wie z.B. Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, unentgeltlich an aus der Ukraine geflüchtete Menschen überlassen. Eine Korrektur der Vorsteuer ist nicht erforderlich.</p>
<p><b>Steuerbefreiung für Schenkungen</b></p>
<p>Soweit es sich bei den Zuwendungen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte um Schenkungen handelt, kommt eine Befreiung von der Schenkungsteuer in Betracht. Hiervon können Sie u.a. profitieren bei einer Zuwendung an gemeinnützige Körperschaften wie Religionsgemeinschaften sowie bei weiteren Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind. Voraussetzung ist in letzterem Fall, dass die Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist.</p>
<p><b>Ihr Steuerberater hilft Ihnen</b></p>
<p>Auch Sie wollen Menschen aus und in der Ukraine unterstützen? Bei steuerrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang hilft Ihnen gern ein Steuerexperte in Ihrer Nähe! Nutzen Sie hierfür den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Steuerliche-Erleichterungen-zur-Unterstuetzung-der-vom-Krieg-in-der-Ukraine-Geschaedigten/boxid/892599" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/892599.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/25/steuerliche-erleichterungen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten/" data-wpel-link="internal">Steuerliche Erleichterungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Reform der Grundsteuer: Steuerberater-Verband Köln fordert Fristverlängerung</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/03/21/die-reform-der-grundsteuer-steuerberater-verband-koeln-fordert-fristverlaengerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2022 08:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[architekten]]></category>
		<category><![CDATA[bad]]></category>
		<category><![CDATA[bdo]]></category>
		<category><![CDATA[grundrisse]]></category>
		<category><![CDATA[grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[grundvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[hagemeister]]></category>
		<category><![CDATA[immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[kurzarbeitergeld]]></category>
		<category><![CDATA[mandanten]]></category>
		<category><![CDATA[münstereifel]]></category>
		<category><![CDATA[rheinland]]></category>
		<category><![CDATA[stb]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/03/21/die-reform-der-grundsteuer-steuerberater-verband-koeln-fordert-fristverlaengerung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die 80-jährige Maria S. aus Bad Münstereifel ist ratlos: Die im Keller aufbewahrten Unterlagen zu ihrem Einfamilienhaus wurden infolge der Flutkatastrophe zerstört. Anfang des Jahres erhielt sie – mit dem Grundbesitzabgabenbescheid – ein Anschreiben der Gemeinde zu der bevorstehenden Reform <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/21/die-reform-der-grundsteuer-steuerberater-verband-koeln-fordert-fristverlaengerung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/21/die-reform-der-grundsteuer-steuerberater-verband-koeln-fordert-fristverlaengerung/" data-wpel-link="internal">Die Reform der Grundsteuer: Steuerberater-Verband Köln fordert Fristverlängerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die 80-jährige Maria S. aus Bad Münstereifel ist ratlos: Die im Keller aufbewahrten Unterlagen zu ihrem Einfamilienhaus wurden infolge der Flutkatastrophe zerstört. Anfang des Jahres erhielt sie – mit dem Grundbesitzabgabenbescheid – ein Anschreiben der Gemeinde zu der bevorstehenden Reform der Grundsteuer. Für die Neubewertung soll sie – online – eine Grundsteuerfeststellungserklärung abgeben: präzise Angaben über Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche etc. – Informationen, die sie nicht mehr hat.  </p>
<p><b>Maria S. ist kein Einzelfall. </b><b>Die Reform der Grundsteuer stellt die betroffenen Bürger, ihre Steuerberater und die Finanzverwaltung vor enorme Herausforderungen. </b><b>„Bundesweit sollen 36 Mio. Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden, in Nordrhein-Westfahlen sind es allein 6,5 Mio.“, erläutert Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln und Regional Managing Partner RHEINLAND der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Die hierfür notwendigen, umfangreichen Daten sollen in einem sehr engen Zeitfenster, vom 1. Juli bis 30. Oktober 2022, eingereicht werden. Wir Steuerberater unterstützen unsere Mandanten, doch zusätzlich zu der Abwicklung von Kurzarbeitergeld, Überbrückungs-, Sofort- und Fluthilfen entsteht für die Kanzleien eine unzumutbare Mehrbelastung. Wir fordern daher eine Fristverlängerung!“ </b></p>
<p><b>Bei der Finanzverwaltung einzureichende Daten</b></p>
<p>Die Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärung gilt sowohl für Grundvermögen als auch für Land- und Forstwirtschaft. Sie ist gleichermaßen für beratene und unberatene Erklärungspflichtige verbindlich.</p>
<p>Bei unbebauten Grundstücken setzen die Gemeinden den Bodenrichtwert an. Für Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser gilt das Ertragswertverfahren: Es zählt die durchschnittliche Nettokaltmiete. Bei Gewerbeimmobilien wird ein komplizierteres Sachwertverfahren angewandt. Vor allem aber: Die Gemeinden können eine neue Grundsteuer C – so genannte Baulandsteuer – erheben. Diese wird dann zusätzlich zur bisherigen Grundsteuer B für Grundstücke und Gebäude geltend gemacht und betrifft unbebaute Grundstücke.</p>
<p>Generell sollen zukünftig die folgenden Daten ausschlaggebend sein:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Bodenrichtwert,</b></li>
<li><b>Grundstücksgröße, </b></li>
<li><b>Gebäudeart, </b></li>
<li><b>Baujahr, </b></li>
<li><b>Wohnfläche beziehungsweise Bruttogrundfläche bei gewerblich genutzten Objekten.</b></li>
</ul>
<p>Tücken birgt bereits die Berechnung der Flächen: So dürfen nicht ausgebaute Dachgeschosse oder Keller nicht zur Wohnfläche gezählt werden; und in Geschäftsgebäuden dürfen Spitzböden, Vormauerungen oder Balkone nicht zur Bruttogrundfläche gerechnet werden.</p>
<p><b>Was tun, wenn Unterlagen nicht verfügbar oder unvollständig sind?</b></p>
<p>StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, rät in solchen Fällen: „Schreiben Sie die Gemeinden und Finanzämter an, um die Informationen zu den bisher gültigen Einheitswerten zu erhalten. Kontaktieren Sie das Kataster- und Grundbuchamt, um eine Flurkarte und einen aktuellen Grundbuchauszug zu beantragen. Im Bauamt könnten Bauanträge und -genehmigungen vorliegen sowie Grundrisse und Wohnflächenberechnungen. Nehmen Sie gegebenenfalls auch Kontakt zu Ihrem Architekten und Notar auf. Oder schauen Sie in das Exposé beim Kauf der Immobilie. Eventuell finden sich Informationen auch in Unterlagen zur Gebäudeversicherung.“</p>
<p><b>Notwendige Fortbildungsmaßnahmen für Steuerberater</b></p>
<p>Die Reform der Grundsteuer kann selbst von erfahrenen Steuerberatern nur nach ausführlichen Fortbildungsmaßnahmen zu den zugrunde gelegten Ertragswert- und Sachwertverfahren bewältigt werden. Der Steuerberater-Verband Köln hat seinen Mitgliedern frühzeitig entsprechende Seminare und Webinare angeboten sowie 80-seitiges Schulungsmaterial für die richtige Ermittlung der Grundsteuerdaten.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Die-Reform-der-Grundsteuer-Steuerberater-Verband-Koeln-fordert-Fristverlaengerung/boxid/891715" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/891715.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/03/21/die-reform-der-grundsteuer-steuerberater-verband-koeln-fordert-fristverlaengerung/" data-wpel-link="internal">Die Reform der Grundsteuer: Steuerberater-Verband Köln fordert Fristverlängerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beruflich veranlasste Umzugskosten: höhere Pauschalen ab 1. April 2022</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/02/23/beruflich-veranlasste-umzugskosten-hoehere-pauschalen-ab-1-april-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Feb 2022 06:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[aachen]]></category>
		<category><![CDATA[akademie]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[bonn]]></category>
		<category><![CDATA[düren]]></category>
		<category><![CDATA[euskirchen]]></category>
		<category><![CDATA[jülich]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[oberberg]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[schule]]></category>
		<category><![CDATA[umziehende]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/02/23/beruflich-veranlasste-umzugskosten-hoehere-pauschalen-ab-1-april-2022/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neues Jahr, neues Glück. Das mag sich manch einer denken, der sich zu einem Job- und damit einhergehendem Wohnortwechsel entschließt. Ist das Vorstellungsgespräch erfolgreich verlaufen und der Arbeitsvertrag unterschrieben, steht womöglich ein Umzug in eine andere Stadt an. Dies ist <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/23/beruflich-veranlasste-umzugskosten-hoehere-pauschalen-ab-1-april-2022/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/23/beruflich-veranlasste-umzugskosten-hoehere-pauschalen-ab-1-april-2022/" data-wpel-link="internal">Beruflich veranlasste Umzugskosten: höhere Pauschalen ab 1. April 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Neues Jahr, neues Glück. Das mag sich manch einer denken, der sich zu einem Job- und damit einhergehendem Wohnortwechsel entschließt. Ist das Vorstellungsgespräch erfolgreich verlaufen und der Arbeitsvertrag unterschrieben, steht womöglich ein Umzug in eine andere Stadt an. Dies ist mit einigen Kosten verbunden. Die gute Nachricht ist: Es gibt steuerliche Entlastungen.</p>
<p><b>Umzugskosten sind Werbungskosten</b></p>
<p>Bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel können Arbeitnehmer die Umzugskosten, z.B. für Spedition, Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklerkosten für die Mietwohnung, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daher sollten sämtliche Belege aufbewahrt werden. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt die Kosten bis zu der Höhe als Werbungskosten an, die nach dem Bundesumzugskostenrecht höchstens als Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnten. Werden höhere Beträge erklärt, kann es zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen. Obacht: Kosten, die der Arbeitgeber bereits erstattet (hat), dürfen nicht mehr geltend gemacht werden.</p>
<p>Aufwendungen für neue Möbel können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da sie als Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar sind.</p>
<p><b>Für sonstige Umzugsauslagen Pauschvergütungen nutzen!</b></p>
<p>Über die tatsächlichen Umzugskosten hinaus können Arbeitnehmer Pauschalen für sonstige Umzugskosten ansetzen. Diese Pauschalen erhöhen sich zum 1. April 2022:</p>
<p>Bis 30. März 2022         ab 1. April 2022</p>
<p>Arbeitnehmer                                                   870 €                           886 €</p>
<p>Jede weitere mit umziehende Person                                       </p>
<p>z.B. Ehegatte/ Lebenspartner, Kinder                580 €                           590 €</p>
<p>Der Steuerberater-Verband Köln gibt zu beachten, dass der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich ist. Kein April-Scherz: Wenn Sie von den höheren Pauschalen profitieren möchten, sollten Sie einen Umzug also frühestens für den 2. April 2022 planen.</p>
<p><b>Auch umzugsbedingter Nachhilfeunterricht kann sich auszahlen</b></p>
<p>Ziehen Kinder mit um, kommt es häufig zu einem Schulwechsel. Möglicherweise wird hierdurch Nachhilfeunterricht nötig. Der Fiskus beteiligt sich auch hier an den Kosten: Bis zu einem Höchstbetrag von 1.160 € (ab 1. April 2022 1.181 €) werden die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Die Notwendigkeit des Unterrichts kann z.B. durch die neue Schule bescheinigt werden.</p>
<p><b>Tipp: </b>Auch Arbeitnehmer ohne Jobwechsel können von den Regelungen profitieren, wenn sich durch einen Umzug der Arbeitsweg um mehr als eine Stunde täglich verkürzt.</p>
<p>Stehen bei Ihnen auch berufliche Veränderungen an? Damit Sie alle steuerrechtlichen Regelungen im Blick behalten unterstützt Sie gern ein Steuerexperte in Ihrer Nähe! Nutzen Sie hierfür gern den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</p>
<p><b>Kurzportrait: Der Steuerberater-Verband e.V. Köln </b></p>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 gegründet. Heute sind über 3.400 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im <a href="http://www.dstv.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Deutschen Steuerberaterverband e.V.</a>, der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Beruflich-veranlasste-Umzugskosten-hoehere-Pauschalen-ab-1-April-2022/boxid/887525" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/887525.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/23/beruflich-veranlasste-umzugskosten-hoehere-pauschalen-ab-1-april-2022/" data-wpel-link="internal">Beruflich veranlasste Umzugskosten: höhere Pauschalen ab 1. April 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Schnaps&#8220;Hochzeit aus Steuersicht</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2022/02/15/schnaps-hochzeit-aus-steuersicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 15:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[????]]></category>
		<category><![CDATA[bund]]></category>
		<category><![CDATA[dezember]]></category>
		<category><![CDATA[ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[faktorverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[haus]]></category>
		<category><![CDATA[https]]></category>
		<category><![CDATA[iii]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[netto]]></category>
		<category><![CDATA[Paare]]></category>
		<category><![CDATA[splittingverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[steuerklasse]]></category>
		<category><![CDATA[verpartnerte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2022/02/15/schnaps-hochzeit-aus-steuersicht/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich ein passend‘ Datum findet. Während sich viele Paare bereits vom 2.2.2022 zum ewigen Bund fürs Leben verführen ließen, wartet der Februar in diesem Jahr mit einem weiteren Datumshighlight auf. Auch den 22.2.2022 <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/15/schnaps-hochzeit-aus-steuersicht/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/15/schnaps-hochzeit-aus-steuersicht/" data-wpel-link="internal">&#8222;Schnaps&#8220;Hochzeit aus Steuersicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich ein passend‘ Datum findet. Während sich viele Paare bereits vom 2.2.2022 zum ewigen Bund fürs Leben verführen ließen, wartet der Februar in diesem Jahr mit einem weiteren Datumshighlight auf. Auch den 22.2.2022 dürften einige zahlenaffine Heiratswillige bereits seit längerem im Blick haben. Der Steuerberater-Verband Köln e.V. hat einmal geschaut, welche steuerlichen Änderungen dieser Schritt für Paare mit sich bringt.</p>
<p><b>Steuerklassenoptimierung kann mehr Netto bewirken</b></p>
<p>Einen ersten Liquiditätsbooster sichern sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit der Wahl der optimalen Steuerklasse. Ohne aktives Zutun rutschen beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Mitunter lohnt sich jedoch ein Wechsel in die Steuerklassen-Kombination III/V. In diesem Fall wird das Gehalt des Besser- oder Alleinverdienenden in der Steuerklasse III deutlich weniger besteuert. Der ohnehin geringverdienende Partner muss in der Steuerklasse V dafür vergleichsweise hohe Abzüge hinnehmen. Unterm Strich bleibt für beide zusammen jedoch unterjährig mehr Netto. Die tatsächliche Jahressteuerlast ändert sich hierdurch aber nicht.</p>
<p>Vielmehr sind Paare in der Steuerklassen-Kombination III/V gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Mit dem anschließenden Steuerbescheid kann dann auch eine entsprechende Aufforderung zur Nachzahlung ins Haus flattern.</p>
<p><b>Hinweis:</b> Zukünftig soll die Steuerklassen-Kombination III/V in die Steuerklasse IV nebst Faktorverfahren überführt werden. Darauf haben sich die Ampelpartner im Koalitionsvertrag verständigt und versprechen damit eine Lösung, die „… unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“</p>
<p><b>Ehegattensplitting schafft Steuervorsprung</b></p>
<p>Im Zuge der Jahressteuererklärung werden verheiratete oder verpartnerte Paare in der Regel zusammen veranlagt. Besonders Paare mit großem Einkommensunterschied können durch das damit einhergehende Splittingverfahren einen enormen Steuervorsprung gegenüber unverheirateten Paaren erzielen. Hintergrund: Das Verfahren suggeriert, dass beide Partner genau hälftig zum Gesamteinkommen beitragen, so dass die tatsächliche Einkommensverteilung unberücksichtigt bleibt. Dies mildert den Progressionseffekt mitunter beträchtlich.</p>
<p><b>Tipp:</b> Paare, die im Februar beim Wort „Heiraten“ noch kalte Füße bekommen, können beruhigt sein. Um vom Ehegattensplitting zu profitieren, genügt es auch, wenn sie sich erst im Dezember das Ja-Wort geben. Der Splitting-Vorteil greift rückwirkend für das gesamte Jahr.</p>
<p><b>Neue Lebenssituation, veränderte Steuerverhältnisse: Expertenwissen nutzen</b></p>
<p>Im Laufe der gemeinsamen Jahre kann sich die Einkommenssituation und -konstellation durch Elternzeiten, Jobwechsel, Kurzarbeit oder Gehaltserhöhungen immer wieder verändern. Es lohnt daher, sowohl die Steuerklassenwahl als auch das Thema Zusammen- oder Einzelveranlagung stets im Hinterkopf zu behalten und ggf. anzupassen.</p>
<p>Sie möchten die steuerliche Beurteilung Ihrer „Lebensentscheidungen“ besser in professionelle Hände geben? Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilft Ihnen gern. Nutzen Sie für die Suche in Ihrer Nähe den kostenfreien Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (<a href="https://www.steuerberater.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.steuerberater.de/</a>).</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes. </p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.  </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Schnaps-Hochzeit-aus-Steuersicht/boxid/886503" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/886503.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2022/02/15/schnaps-hochzeit-aus-steuersicht/" data-wpel-link="internal">&#8222;Schnaps&#8220;Hochzeit aus Steuersicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuertipps zum Jahreswechsel 2021/2022</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/11/25/steuertipps-zum-jahreswechsel-2021-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Nov 2021 11:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[geldkarte]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[mini]]></category>
		<category><![CDATA[minijob]]></category>
		<category><![CDATA[minijobber]]></category>
		<category><![CDATA[mobilitätsprämie]]></category>
		<category><![CDATA[oje]]></category>
		<category><![CDATA[olé]]></category>
		<category><![CDATA[scooter]]></category>
		<category><![CDATA[startups]]></category>
		<category><![CDATA[steuerklasse]]></category>
		<category><![CDATA[vorsteuerabzug]]></category>
		<category><![CDATA[zag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/11/25/steuertipps-zum-jahreswechsel-2021-2022/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Adventszeit nähert sich in Windeseile. Schon längst füllen Spekulatius und Lebkuchen die Supermarktregale. Und ehe man sich`s versieht, steht der Jahreswechsel vor der Tür. Damit dieser nicht mit steuerlichen Überraschungen „ins Haus fällt“, informiert der Steuerberater-Verband e.V. Köln über <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/25/steuertipps-zum-jahreswechsel-2021-2022/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/25/steuertipps-zum-jahreswechsel-2021-2022/" data-wpel-link="internal">Steuertipps zum Jahreswechsel 2021/2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Adventszeit nähert sich in Windeseile. Schon längst füllen Spekulatius und Lebkuchen die Supermarktregale. Und ehe man sich`s versieht, steht der Jahreswechsel vor der Tür. Damit dieser nicht mit steuerlichen Überraschungen „ins Haus fällt“, informiert der Steuerberater-Verband e.V. Köln über Wissenswertes für Familien, Grundstückseigentümer, Arbeitnehmer und Unternehmer aus der Steuerwelt und gibt einen Ausblick auf ausgewählte (Neu-)Regelungen, die das kommende Jahr bringt. Manches lohnt sich, noch im November zu beachten.</p>
<p><b>Steuerklasse wechsle dich </b></p>
<p>Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner könnten prüfen, ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnt. Der Vorteil: Damit ersparen sie sich unter Umständen das Warten auf die Rückzahlung der unterjährig zu viel gezahlten Steuer im Zuge der Jahressteuererklärung.</p>
<p>Sofern nicht anders beantragt, rutschen die Partner nach einer Heirat automatisch in die Steuerklasse IV. Bei deutlichen Einkommensunterschieden von Ehe- bzw. Lebenspartnern kann es jedoch Sinn machen, dass der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Partner die Steuerklasse V wählt. Unter dem Strich bleibt dann monatlich ein höheres Netto in der gemeinsamen Geldbörse des Paares. In der Steuerklasse IV sollten Paare bleiben, wenn beide in etwa das Gleiche verdienen.</p>
<p>Anders sollte man entscheiden, wenn der Partner mit dem geringeren Einkommen Lohnersatzleistungen zu erwarten hat. Denn die Höhe von Elterngeld oder auch Arbeitslosengeld orientiert sich an den Nettobezügen. Das heißt, die steuerlichen Abzüge sollten möglichst niedrig gehalten werden. Hier kann sich also ggf. ein Wechsel in die Steuerklasse III lohnen. Das erhöht die Lohnersatzleistungen. Zwar muss der Besserverdienende in diesem Fall in der Steuerklasse V unterjährig höhere Steuerabzüge hinnehmen. Die zu viel gezahlten Steuern bekommt das Paar jedoch mit der Jahressteuererklärung erstattet.</p>
<p>Mit Blick auf das Elterngeld gilt: Die Mutter sollte den Wechsel mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz bzw. der Vater mindestens sieben Monate vor der Geburt vollziehen. Entscheidend hierfür ist, wer das Kind überwiegend betreuen wird.</p>
<p>Alleinerziehende sollten die günstigere Steuerklasse II beantragen.</p>
<p>Im laufenden Kalenderjahr ist ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach möglich. Aber nicht vergessen: Bei manchen Steuerklassenkombinationen besteht die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.</p>
<p><b>Zum Jahresende „Ja“ sagen </b></p>
<p>Dass der Dezember zum beliebten Hochzeitsmonat lanciert, dürfte weniger am strahlenden Sonnenschein und warmen Temperaturen, sondern mehr am steuerlichen Anreiz liegen. Trauen sich Paare noch in diesem Jahr, können sie rückwirkend für das gesamte Jahr 2021 die gemeinsame Veranlagung wählen. Dieser sog. Splittingvorteil ist besonders lukrativ für deutlich unterschiedlich verdienende Ehepaare und Lebenspartner. Am meisten lohnt der Gang zum Standesamt, wenn ein Partner allein das gesamte Einkommen erzielt.</p>
<p><b>Grundstückseigentümer aufgepasst! </b></p>
<p>Auf den Stichtag 1.1.2022 müssen bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. In der sog. Hauptfeststellung wird der Grundsteuerwert festgestellt. Ab 2025 löst er dann den Einheitswert bei der Grundsteuerberechnung ab. Grundstückseigentümer sind bereits 2022 gefordert. Die Übermittlung der notwendigen Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 soll ab Juli 2022 möglich sein. Die Finanzverwaltung scheint die Abgabefrist wohl auf Ende Oktober 2022 zu datieren. Da ist Tempo gefragt.</p>
<p><b>Freibeträge für mehr Netto </b></p>
<p>Arbeitnehmer können bei ihrem zuständigen Finanzamt für den Lohnsteuerabzug 2022 einen Freibetrag beantragen. Möglich ist dies zum Beispiel aufgrund erhöhter Werbungskosten bei Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführungen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer und dem Arbeitnehmer bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto. Damit der Antrag möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2022 berücksichtigt werden kann, ist er bis 30.11. beim Finanzamt zu stellen. Steuerpflichtige können hierzu das Online-Portal „Mein Elster“ nutzen. Aber Obacht: Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Aufwendungen insgesamt die gesetzlichen Pauschalen um mindestens 600 € übersteigen.</p>
<p>Etwas anderes gilt für den Freibetrag für beeinträchtigte Menschen bzw. den Freibetrag für Hinterbliebene. Diese werden sofort – ohne betragliche Grenze – berücksichtigt.</p>
<p>Steuerpflichtige, die einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2022 beim Finanzamt stellen, sind verpflichtet bis zum 31.7.2023 eine Steuererklärung abzugeben. Mit Unterstützung eines Steuerberaters haben sie noch etwas länger Zeit – nämlich bis zum 29.2.2024.</p>
<p><b>Verlängert: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.3.2022 möglich </b></p>
<p>Seit März 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den sog. „Corona-Bonus“ steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die Frist wurde seit Einführung zwei Mal verlängert und läuft nun noch bis 31.3.2022. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Neben Zuschüssen können auch steuerfreie Sachbezüge geleistet werden. Die Verlängerung der Frist verschafft den Arbeitgebern deutlich mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung. Sie beinhaltet jedoch ausdrücklich nicht, dass der Corona-Bonus mehrmals steuerfrei gewährt werden darf. Von der verlängerten Frist profitieren also primär diejenigen, die bislang nicht in den Genuss des Bonbons gekommen sind.</p>
<p><b>Home-Office auch 2021 steuerlich begünstigt </b></p>
<p>Auch das Jahr 2021 blieb pandemiegebeutelt. In Folge erlebte auch in diesem Jahr das Home-Office ein Revival. Glücklicherweise gilt die für 2020 eingeführte Home-Office-Pauschale noch bis Ende 2021. Demnach können Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die sonst so strengen steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschbetrag von 5 € pro Tag, max. 600 € im Jahr, als Werbungskosten ansetzen. Doch aufgepasst: Die Pauschale gilt nur für die Tage, an denen der Steuerpflichtige keine andere betriebliche/berufliche Betätigungsstätte aufsucht. Sie wird auch nicht tätigkeitsbezogen vervielfacht und auch nicht zusätzlich zur geltenden ArbeitnehmerWerbungskostenpauschale gewährt &#8211; sondern geht in ihr auf.</p>
<p><b>Kinderbetreuungskosten nicht allein tragen </b></p>
<p>Kinderbetreuungskosten können den Geldbeutel ordentlich schröpfen. Warum nicht auch den Arbeitgeber an den Betreuungskosten beteiligen? Unter gewissen Voraussetzungen geht das sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber seine Unterstützung für das nicht schulpflichtige Kind zusätzlich zum normalen Arbeitslohn erbringt. Hierunter zählen z.B. Zuschüsse zu Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, wie Tagesmüttern. Nach oben ist der Zuschuss nicht begrenzt. Allerdings können höchstens die tatsächlich entstandenen Aufwendungen lohnsteuerfrei gezahlt werden.</p>
<p>Darüber hinaus können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit max. 600 € im Kalenderjahr für eine sog. Kindernotbetreuung unterstützen. Voraussetzung ist, dass der für Kinder unter 14 Jahren bzw. pflegebedürftige Kinder notwendig gewordene Betreuungsbedarf auf zwingenden und beruflich veranlassten Gründen basiert. Die Kosten müssen entsprechend nachgewiesen werden.</p>
<p>Zudem können Eltern 2/3 ihrer Kinderbetreuungskosten, max. 4.000 € je Kind im Kalenderjahr, als Sonderausgaben im Zuge der Jahressteuererklärung in Abzug bringen. Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten daher fleißig aufgehoben werden. Etwaige steuerfreie Arbeitgebererstattungen sind gegenzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Kosten.</p>
<p><b>Motivierend: Freigrenze für Sachbezüge steigt auf 50 € </b></p>
<p>Viele Arbeitnehmer profitieren monatlich von steuerfreien Sachbezügen, die ihnen ihr Arbeitgeber gewährt. Bislang konnten Arbeitnehmer so monatlich Zuwendungen im Wert von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Diese Freigrenze erhöht sich 2022 auf 50 € pro Monat.</p>
<p>Beliebt sind in diesem Zusammenhang auch Geldkarten. Um als steuerfreier Sachbezug zu gelten, müssen diese ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und zudem bestimmte Kriterien nach dem ZAG erfüllen. Die Anknüpfung an das ZAG soll insbesondere verhindern, dass kreditkartenbasierte „Open-Loop-Karten“ steuerfrei behandelt werden. Bis Ende 2021 war das Finanzamt noch gnädig, was die Kriterien nach dem ZAG betraf. Für 2022 sollten Betroffene unbedingt noch einmal prüfen, ob ihre Geldkarte weiterhin zu steuerfreien Vorteilen führt.</p>
<p><b>Der Weg ist das Ziel – höhere Pendlerpauschale </b></p>
<p>Seit Beginn des Jahres 2021 können sich Pendler mit weitem Arbeitsweg freuen. Sie können ihre entstandenen Kosten im Rahmen der gestiegenen Pendlerpauschale besser berücksichtigen. Von 2021 bis 2023 beträgt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer. Ab 2024 bis Ende 2026 können ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent je Kilometer geltend gemacht werden. Es zählt dabei die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte und jeder Tag, an dem der Arbeitnehmer dort hingefahren ist. Ob mit dem Rad, dem Auto oder dem Scooter ist grundsätzlich egal. Nur fliegen wäre nicht erlaubt. Hier würden nur die An- und Abfahrten zu und von Flughäfen gerechnet.</p>
<p><b>Mit der Mobilitätsprämie steuerlich auf einem guten Weg </b></p>
<p>Nicht nur die Pendlerpauschale ist gestiegen. Auch Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, profitieren seit Jahresbeginn bei einem Arbeitsweg ab 21 Kilometern. Sie können im Rahmen der Steuererklärung die sog. Mobilitätsprämie beantragen und sich so erhöhte Fahrtkosten vom Finanzamt erstatten lassen. Damit bleibt der begünstigende Effekt auch bei geringeren Einkommen erhalten, der sonst verpuffen würde.</p>
<p><b>Spenden leicht gemacht – gerade in Zeiten der Flutkatastrophe </b></p>
<p>Grundsätzlich gilt: Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei Spenden bis 300 € reicht ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. D.h. für Spenden, die diesen Betrag nicht übersteigen, genügt dem Finanzamt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, wie der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PCAusdruck bei Online-Banking. Unternehmen, die zur Beseitigung der Flutschäden aus dem Sommer 2021 außerhalb ihres Unternehmens unentgeltlich Investitionsgüter, z.B. Baufahrzeuge, überlassen, die zuvor zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben, müssen bis Ende des Jahres hierfür keine unentgeltliche Wertabgabe besteuern. Auch eine Personalgestellung für Aufräumarbeiten, die unmittelbar der Schadensbewältigung dient, unterliegt nicht der Umsatzbesteuerung. Gleiches gilt für Sachspenden, wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung, medizinische Produkte, Werkzeug, Maschinen, sofern die Spende unmittelbar von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen zugutekommt. Auch diese Spenden müssen bis Ende des Jahres 2021 nicht der Umsatzbesteuerung unterworfen werden.</p>
<p><b>Kapitalbeteiligung: olé statt oje </b></p>
<p>Bereits seit Mitte 2021 hat der Gesetzgeber die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erhöht. Der bisherige steuerliche Freibetrag für die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wurde von 360 € auf 1.440 € angehoben. Damit geht auch die Sozialversicherungsfreiheit einher. Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu gelangen, müssen die Leistungen seitens des Arbeitgebers freiwillig gewährt und grundsätzlich allen Mitarbeitern des Unternehmens offenstehen, die ein Jahr oder länger ununterbrochen beschäftigt sind.</p>
<p>Davon unabhängig sind auch größere Beteiligungen von (kleinen) Start-Ups, die nach dem 30.6.2021 ausgegeben wurden, steuerlich attraktiver. Eine neue Regelung sorgt dafür, dass die Beteiligung nicht direkt bei Übertragung als steuerpflichtiger Arbeitslohn versteuert werden muss. Vielmehr erfolgt die Besteuerung erst später – üblicherweise dann, wenn sie veräußert wird; spätestens jedoch nach 12 Jahren. Voraussetzung für den steuerlichen Aufschub ist, dass die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung zielt auf Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen ab. Daher müssen für die Vergünstigung bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden. So darf die Gründung des Unternehmens nicht mehr als 12 Jahre zurückliegen und bestimmte Mitarbeiterzahlen und Jahresumsätze bzw. Bilanzsummen nicht überschritten sein.</p>
<p><b>Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt als Liebhaberei </b></p>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat sich eine bürokratische Erleichterung für die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen überlegt. Konkret geht es um kleine Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp sowie Blockheizkraftwerke von bis 2,5 kW/kWp. Betreiber solcher Anlagen können sich auf Antrag von der Einkommensteuer befreien lassen. Vereinfachend können sie sich darauf berufen, keine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen. Daher entfällt die Ertragsbesteuerung.</p>
<p>Für ab 2004 in Betrieb genommene Anlagen kann der notwendige Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Er wirkt dann in allen offenen Veranlagungszeiträumen und auch für die Folgejahre. Bei Neuanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen werden, ist der Antrag bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums zu stellen, der auf das Jahr der Inbetriebnahme folgt. Bei Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2021) ist der Antrag bis zum 31.12.2022 zu stellen.</p>
<p>Vor 2004 in Betrieb genommene Anlagen – sog. ausgeförderte Anlagen – können frühestens nach 20 Jahren Betriebsdauer zur Liebhaberei übergehen. In diesen Fällen ist der Antrag bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums zu stellen, der auf den Veranlagungszeitraum folgt, in dem letztmalig die erhöhte garantierte Einspeisevergütung gewährt wurde.</p>
<p>Aber Achtung: Die Vereinfachung betrifft nur die Ertragsbesteuerung. Sie gilt nicht für die Umsatzbesteuerung.</p>
<p><b>Der „gelbe Schein“ wird digital </b></p>
<p>Beschlossen war es schon länger. 2022 ist es nun so weit: Arbeitgeber müssen nicht mehr auf den Krankenschein in Papierform warten. Die Krankenkassen informieren sie vielmehr auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>
<p><b>Arbeitszeit bei Mini-Jobs im Blick behalten </b></p>
<p>Der Mindestlohn steigt wieder. Ab 1.1.2022 beträgt er 9,82 € pro Stunde. Er steigt in einem weiteren Schritt zum 1.7.2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde. Arbeitgeber, die Minijobber zu einem Monatslohn von 450 € beschäftigen, sollten deren Arbeitszeit überprüfen. Die Anhebung des Stundenlohns kann ohne Überprüfung bzw. Anpassung der Arbeitszeit dazu führen, dass der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr gerät.</p>
<p><b>Gründer haben weiterhin mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung </b></p>
<p>Bis 2020 waren Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufgenommen haben, im laufenden und folgenden Jahr zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Der Aufwand hat seit 2021 zumindest befristet ein Ende. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 wird diese Regelung ausgesetzt. Sofern die voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer 7.500 € nicht übersteigt, reicht die vierteljährliche Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.</p>
<p><b>Bis Jahresende &#8211; degressive AfA sichern </b></p>
<p>Unternehmer können für ein noch in diesem Jahr angeschafftes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wählen, ob sie dieses linear, also in gleichen Jahresbeträgen, oder degressiv abschreiben möchten. Durch eine degressive Abschreibung erhöht sich in den ersten Jahren das Abschreibungsvolumen. In Folge mindert sich die Steuerlast und schafft so Liquiditätsspielräume. Eigentlich hatte der Gesetzgeber steuerlich die degressive Abschreibung (AfA) 2011 abgeschafft. Aber im Zuge der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen hat er sie für entsprechende Anschaffungen nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 wieder eingeführt.</p>
<p><b>Mit dem Optionsmodell steuerlich zur Körperschaftsteuer </b></p>
<p>Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können sich im neuen Jahr steuerlich wie eine Körperschaft behandeln lassen. Zivilrechtlich bleiben sie jedoch weiterhin Personengesellschaft. Ein entsprechender Antrag muss bis Ende November 2021 gestellt werden. Aber Achtung! Die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Ob sie im Einzelfall vorteilhaft ist, sollte dringend vorab ausführlich mit einem Steuerberater besprochen werden.</p>
<p>Bei Fragen wenden Sie sich an einen Steuerexperten in Ihrer Nähe. Nutzen Sie hierfür gern den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: <a href="http://www.steuerberater.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.</p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Steuertipps-zum-Jahreswechsel-2021-2022/boxid/876279" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/876279.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/25/steuertipps-zum-jahreswechsel-2021-2022/" data-wpel-link="internal">Steuertipps zum Jahreswechsel 2021/2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Obacht: Frist zur Beantragung der Verlustbescheinigung läuft zum 15.12. aus</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/11/23/obacht-frist-zur-beantragung-der-verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 16:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[aktien]]></category>
		<category><![CDATA[anlage]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[banken]]></category>
		<category><![CDATA[bfh]]></category>
		<category><![CDATA[dividenden]]></category>
		<category><![CDATA[einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[https]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[verlustbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[zinsen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/11/23/obacht-frist-zur-beantragung-der-verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind generell ärgerlich. Die Gelegenheit zu verpassen, die realisierten Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen zu verrechnen, dürfte noch schmerzlicher sein. Denn der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnungs-möglichkeiten stark eingeschränkt. Aktuell können nur Verluste aus der <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/23/obacht-frist-zur-beantragung-der-verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/23/obacht-frist-zur-beantragung-der-verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/" data-wpel-link="internal">Obacht: Frist zur Beantragung der Verlustbescheinigung läuft zum 15.12. aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind generell ärgerlich. Die Gelegenheit zu verpassen, die realisierten Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen zu verrechnen, dürfte noch schmerzlicher sein. Denn der Gesetzgeber hat die Verlustverrechnungs-möglichkeiten stark eingeschränkt. Aktuell können nur Verluste aus der Veräußerung von Aktien etwaige Steuerzahlungen auf Aktiengewinne mindern.</p>
<p><b>Keine Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken</b></p>
<p>Innerhalb eines Bankinstituts werden Aktiengewinne und -verluste automatisch verrechnet. Unterhält ein Steuerpflichtiger hingegen Depots bei verschiedenen Banken erfolgt keine Verrechnung zwischen den Instituten &#8211; erklärt der Steuerberater-Verband e.V. Köln. In diesen Fällen kann ggf. zu viel entrichtete Kapitalertragsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Beifügung der Anlage KAP zurückgeholt werden.</p>
<p><b>Verlustbescheinigung nur auf Antrag</b></p>
<p>Voraussetzung für die Beantragung der Verrechnung im Zuge der Steuererklärung ist eine sog. Verlustbescheinigung. Die depotführende Bank stellt diese auf Verlangen des Steuerpflichtigen nach amtlichem Muster aus. Obacht: Die Bescheinigung wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und <b>nur bis zum 15.12. eines jeden Jahres</b> erstellt. Danach wird die Verlustbescheinigung nicht mehr rückwirkend ausgestellt. Eine Verrechnung für das laufende Jahr ist damit verwirkt.</p>
<p>Ist der seitens der Bank ausgewiesene Verlust höher als die Aktiengewinne, nimmt das Finanzamt eine sog. gesonderte Verlustfeststellung vor. Die überschüssigen Verluste können sodann in die Folgejahre vorgetragen und dort im Rahmen der Steuererklärung mit Gewinnen verrechnet werden.</p>
<p><b>Verfassungswidrigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung? </b></p>
<p>Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können; nicht hingegen mit sonstigen Kapitaleinkünften, wie Zinsen oder Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen (Az. 2 BvL 3/21, <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">BFH, Az. VIII R 11/18</a>).</p>
<p>Steuerpflichtige, die eine Verrechnung ihrer Aktienverluste mit anderen positiven Kapitalerträgen begehren, sollten dies in ihrer Steuererklärung entsprechend beantragen und abweichende <b>Steuerbescheide mittels Einspruch</b> und Verweis auf das anhängige Verfahren <b>offenhalten</b>.</p>
<p>Sie sind sich unsicher, ob auch Sie einen Einspruch deswegen einlegen sollten? Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilft Ihnen gern. Nutzen Sie für die Suche in Ihrer Nähe doch den kostenfreien Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (<a href="https://www.steuerberater.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.steuerberater.de/</a>).</p>
<p>Bei Fragen zu den genauen Details hilft Ihnen gern ein Steuerexperte in Ihrer Nähe. Für die Suche können Sie den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter <a href="https://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.steuerberater-suchservice.de</a> nutzen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.</p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Obacht-Frist-zur-Beantragung-der-Verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/boxid/875901" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/875901.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/11/23/obacht-frist-zur-beantragung-der-verlustbescheinigung-laeuft-zum-15-12-aus/" data-wpel-link="internal">Obacht: Frist zur Beantragung der Verlustbescheinigung läuft zum 15.12. aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verspätungszuschläge &#8211; Besonderes Dilemma bei der Rentenbesteuerung</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/10/06/verspaetungszuschlaege-besonderes-dilemma-bei-der-rentenbesteuerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Steuerberater-Verband e.V. Köln]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Oct 2021 05:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[betreuungsdienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[dürfte]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[gemeldet]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[haus]]></category>
		<category><![CDATA[https]]></category>
		<category><![CDATA[köln]]></category>
		<category><![CDATA[post]]></category>
		<category><![CDATA[rente]]></category>
		<category><![CDATA[renten]]></category>
		<category><![CDATA[rentenfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[rentner]]></category>
		<category><![CDATA[rentnerinnen]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/10/06/verspaetungszuschlaege-besonderes-dilemma-bei-der-rentenbesteuerung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer den „Ruhe“-stand wörtlich nimmt, dürfte einige Überraschungen erleben. Zumindest wenn es um den Kontakt mit dem Finanzamt geht. Rentenanpassungen führen regelmäßig dazu, dass Rentnerinnen und Rentner ohne weitere Einkünfte ganz ungeahnt in die Steuerpflicht rutschen können. Denn Renten sind <a href="https://www.presse-blog.com/2021/10/06/verspaetungszuschlaege-besonderes-dilemma-bei-der-rentenbesteuerung/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/10/06/verspaetungszuschlaege-besonderes-dilemma-bei-der-rentenbesteuerung/" data-wpel-link="internal">Verspätungszuschläge &#8211; Besonderes Dilemma bei der Rentenbesteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wer den „Ruhe“-stand wörtlich nimmt, dürfte einige Überraschungen erleben. Zumindest wenn es um den Kontakt mit dem Finanzamt geht.</p>
<p>Rentenanpassungen führen regelmäßig dazu, dass Rentnerinnen und Rentner ohne weitere Einkünfte ganz ungeahnt in die Steuerpflicht rutschen können. Denn Renten sind keine Staatsgeschenke. Zwar steht jedem ein fester individueller Rentenfreibetrag zu; dieser richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Aber wird dieser durch die regelmäßigen Rentenanpassungen überschritten, kann die Rente grundsätzlich der Besteuerung unterliegen – erklärt der Steuerberater-Verband e.V. Köln.</p>
<p>Aber keine Angst! In vielen Fällen können getätigte Ausgaben, wie beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge oder die Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen die tatsächliche Steuerlast mindern.</p>
<p>In einigen Fällen flattert auch Post vom Finanzamt ins Haus und informiert Rentnerinnen und Rentner persönlich, dass sie Steuererklärungen (gegebenenfalls auch für weiter zurückliegende Jahre) nachreichen müssen. Das kann zwar eine Menge Arbeit bedeuten – aber einen Vorteil hat der Brief: In diesen Fällen verzichtet das Finanzamt auf sogenannte Verspätungszuschläge. Diese entstehen im Grundsatz immer dann, wenn Steuererklärungen zu spät abgegeben werden.</p>
<p>Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Finanzamt nicht persönlich gemeldet hat und Rentner oder Rentnerinnen trotzdem merken, dass sie unbemerkt in die Steuerpflicht gerutscht sind. Das Gesetz sieht hier erstmal keinen großzügigen Umgang mit Blick auf die drohenden Verspätungszuschläge vor. Das ist doppelt ärgerlich. Es wartet dann der Aufwand, die Erklärungen zu erstellen, und obendrein soll der Geldbeutel mit Verspätungszuschlägen belastet werden.</p>
<p>In jedem Fall macht es Sinn, hier fachlichen Rat einzuholen. Steuerberaterinnen und Steuerberater können die Betroffenen zum einen zielsicher bei der Erstellung der Steuererklärungen unterstützen und sich gegebenenfalls dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Verspätungszuschläge erlassen werden.</p>
<p>Sie sind sich unsicher, ob auch Sie bereits Erklärungen abgeben müssten? Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilft Ihnen gern. Nutzen Sie für die Suche in Ihrer Nähe doch den kostenfreien Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (<a href="https://www.steuerberater.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.steuerberater.de</a>).</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</div>
<p>Der Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln wurde am 12. November 1947 gegr&uuml;ndet. Heute sind &uuml;ber 3.400 Angeh&ouml;rige der steuerberatenden und pr&uuml;fenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollm&auml;chtigte, vereidigte Buchpr&uuml;fer, Wirtschaftspr&uuml;fer, Rechtsanw&auml;lte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes. </p>
<p>Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. K&ouml;ln entspricht dem Bezirk des Regierungspr&auml;sidenten K&ouml;ln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, D&uuml;ren-J&uuml;lich, Euskirchen-Schleiden, K&ouml;ln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverb&auml;nden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ans&auml;ssigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. </p>
<p>Der Verband bietet &uuml;ber seine Tochtergesellschaft, der Akademie f&uuml;r Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsm&ouml;glichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bed&uuml;rfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie f&uuml;hrt nicht nur Lehrg&auml;nge f&uuml;r angehende Steuerberater durch, sondern auch f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln<br />
Von-der-Wettern-Str. 17<br />
51149 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (2203) 99309-0<br />
Telefax: +49 (2203) 99309-9<br />
<a href="http://www.stbverband-koeln.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.stbverband-koeln.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Dominik Scheuerer<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (2203) 993090<br />
Fax: +49 (2203) 993099<br />
E-Mail: &#115;&#099;&#104;&#101;&#117;&#101;&#114;&#101;&#114;&#064;&#115;&#116;&#098;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#045;&#107;&#111;&#101;&#108;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Antonie Schweitzer<br />
PR Cologne Agentur f&uuml;r Kommunikation<br />
Telefon: +49 (221) 2508993<br />
Fax: +49 (221) 2508994<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#116;&#111;&#110;&#105;&#101;&#046;&#115;&#099;&#104;&#119;&#101;&#105;&#116;&#122;&#101;&#114;&#064;&#112;&#114;&#045;&#099;&#111;&#108;&#111;&#103;&#110;&#101;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/steuerberater-verband-ev-koeln/Verspaetungszuschlaege-Besonderes-Dilemma-bei-der-Rentenbesteuerung/boxid/868712" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/steuerberater-verband-ev-koeln" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Steuerberater-Verband e.V. K&ouml;ln</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/868712.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/10/06/verspaetungszuschlaege-besonderes-dilemma-bei-der-rentenbesteuerung/" data-wpel-link="internal">Verspätungszuschläge &#8211; Besonderes Dilemma bei der Rentenbesteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
