
Kfz-Schutzbrief: Urlaubshelfer in der Not
Der Kfz-Schaden am eigenen Fahrzeug wird von der Kaskoversicherung abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts übernommen. Im Urlaub kommt ein weiteres Problem hinzu, wenn man gerne mobil sein möchte. „Denn die Kosten für einen Leihwagen werden von der Kaskoversicherung nicht ersetzt“, erklärt Mehr