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	<title>Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<title>Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus, Autor bei Presse-Blog</title>
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	<item>
		<title>Flut 2021: Deutschland ist schadensersatzpflichtig, weil EECC-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurde</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/08/11/flut-2021-deutschland-ist-schadensersatzpflichtig-weil-eecc-richtlinie-nicht-fristgerecht-umgesetzt-wurde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2021 10:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bundesregierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>EECC-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt: Deutschland hat es versäumt, bis Ende 2020 ein System u. a. zur Warnung vor Naturkatastrophen einzuführen Rechtsverletzung des Staates: Deutschland muss laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann für die Schäden der Flutkatastrophe aufkommen Schäden in <a href="https://www.presse-blog.com/2021/08/11/flut-2021-deutschland-ist-schadensersatzpflichtig-weil-eecc-richtlinie-nicht-fristgerecht-umgesetzt-wurde/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/08/11/flut-2021-deutschland-ist-schadensersatzpflichtig-weil-eecc-richtlinie-nicht-fristgerecht-umgesetzt-wurde/" data-wpel-link="internal">Flut 2021: Deutschland ist schadensersatzpflichtig, weil EECC-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>EECC-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt: Deutschland hat es versäumt, bis Ende 2020 ein System u. a. zur Warnung vor Naturkatastrophen einzuführen</b></li>
<li><b>Rechtsverletzung des Staates: Deutschland muss laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann für die Schäden der Flutkatastrophe aufkommen</b></li>
<li><b>Schäden in Milliardenhöhe und bisher 184 Tote</b><b>: Durch rechtzeitiges Umsetzen der EECC-Richtlinie wären die Schäden womöglich geringer ausgefallen</b></li>
</ul>
<p>Laut der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC-Richtlinie) müssen alle EU-Staaten unter anderem dafür sorgen, dass Menschen Warnmeldungen auf ihr Handy erhalten, wenn es beispielsweise zu Terroranschlägen kommt oder sich Naturkatastrophen anbahnen. Bis zum 21. Dezember 2020 hatte die Bundesregierung Zeit, die EECC-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.</p>
<p>Da dies nicht geschah, ist seit Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland anhängig. Doch auch die schweren Ausmaße der Flutkatastrophe hätten verhindert werden können, wenn der Notfallalarm rechtzeitig eingeführt worden wäre. Für Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann steht daher fest:</p>
<p>“<i>Der Schaden beruht insoweit auf einer Rechtsverletzung des Staates.</i>”</p>
<p><b>Hochwasser-Gefahr war bereits mehrere Tage im Vorfeld bekannt</b></p>
<p>Laut Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der Universität Reading in Großbritannien, wurde die deutsche Bundesregierung bereits vier Tage vor der Katastrophe durch das Europäische-Hochwasser-Warnsystem &#8211; kurz Efas &#8211; darauf hingewiesen, dass Hochwasser drohe. Sogar die betroffenen Gebiete wurden 24 Stunden vor der Katastrophe teils sehr genau vorhergesagt. Doch die Warnungen vonseiten der Behörden kamen nicht in ausreichendem Maße bei den Bürgern an.</p>
<p>Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann fasst es wie folgt zusammen:</p>
<p><i>“Wären die Betroffenen rechtzeitig gewarnt worden, so wären viele Schäden gar nicht oder in deutlich geringerem Ausmaße entstanden.”</i></p>
<p><b>Cell Broadcast in Deutschland immer noch nicht eingeführt</b></p>
<p>In mehreren europäischen Ländern, etwa in den Niederlanden, können Menschen per SMS gewarnt werden, wenn sich beispielsweise Naturkatastrophen anbahnen. Dieses Verfahren wird Cell Broadcast genannt. Es funktioniert wie folgt: Ein Mobilfunkmast versorgt das ihn umgebende Gebiet mit Mobilfunkempfang. Wird für dieses Gebiet eine Warnung ausgesprochen, kann an alle Handys, die über diesen Mast ins Netz eingebucht sind, eine SMS mit den wichtigsten Informationen gesendet werden. Die SMS kommen auch bei einer Überlastung des Mobilfunknetzes an, weil ein priorisierter Kanal verwendet wird.</p>
<p>Doch in Deutschland ist Cell Broadcast unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen immer noch nicht erlaubt. Die SMS werden nämlich verschickt, ohne dass die Empfänger dem explizit zustimmen.</p>
<p>“<i>Deutschland hätte längst die technischen und rechtlichen Grundlagen dafür schaffen müssen, dass Menschen per SMS vor Katastrophen gewarnt werden können</i>”, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann.</p>
<p><b>Schäden in Milliardenhöhe: Wer kommt dafür auf?</b></p>
<p>Versicherer schätzen die Flut-Schäden auf bis zu fünf Milliarden Euro. Dazu kommen noch die Verluste derer, die nicht gegen die Folgen von Naturkatastrophen abgesichert waren. Neben den privaten Schäden ist auch die Infrastruktur in den Regionen stark getroffen. So funktioniert mancherorts die Versorgung mit Trinkwasser, Gas und Strom immer noch nicht. Die Deutsche Bahn beklagt Schäden an Bahnstrecken und -höfen von ca. 1,3 Milliarden Euro. Bei den z. T. schwer beschädigten Straßen und Autobahnen sollen sich die Schadenssummen auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen. Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, geht deshalb davon aus, dass der Wiederaufbau teils Jahre dauern könne.</p>
<p>Für diese Schäden muss laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann Deutschland aufkommen, denn:</p>
<p><i>“Ein Mitgliedstaat hat die Schäden zu ersetzen, die dem Einzelnen dadurch entstehen, dass eine Richtlinie nicht umgesetzt worden ist. Das hat der EuGH schon mit Urteil vom 19.11.1991 festgestellt (Rechtssachen C-6/90 und 9/90).”</i></p>
<p>Wünschen Sie weitere Auskünfte zu dieser Thematik? Für Betroffene gibt es eine Infohotline unter 030 51695894 0.</p></div>
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<div>Über die VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</div>
<p>Der VFR Verlag f&uuml;r Rechtsjournalismus GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel &ldquo;Recht, Steuern und Finanzen f&uuml;r Jedermann, verst&auml;ndlich erkl&auml;rt&rdquo; t&auml;glich n&auml;her zu kommen / gerecht zu werden, ver&ouml;ffentlichen wir auf https://www.anwalt.org/ Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.</p>
<p>R&uuml;ckfragen bitte an:</p>
<p>Kanzlei f&uuml;r Wirtschaftsrecht : R&ouml;mermann Rechtsanw&auml;lte AG<br />
Kontaktperson: Laura Sube<br />
Telefon: 030 51695894 0<br />
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<p>Pressekontakt:<br />
Kontaktperson: Michael Prokoph<br />
E-Mail: presse@anwalt.org<br />
Internet: www.anwalt.org</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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Pappelallee 78/79<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
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<li>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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			</item>
		<item>
		<title>Ein Jahr Corona: Was macht die Pandemie mit uns?</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/05/11/ein-jahr-corona-was-macht-die-pandemie-mit-uns/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 13:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[1 Jahr nach Corona]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auswertung der Suchanfragen zum Thema „Coronavirus“ zeigt: Das Interesse ist stark vom Infektionsgeschehen abhängig. Steigen die Infektionszahlen, suchen die Menschen auch mehr entsprechende Informationen. Pandemiemüdigkeit macht sich jedoch stark bemerkbar: Anstiege bezüglich der Suchanfragen fallen im Laufe der Zeit im <a href="https://www.presse-blog.com/2021/05/11/ein-jahr-corona-was-macht-die-pandemie-mit-uns/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/05/11/ein-jahr-corona-was-macht-die-pandemie-mit-uns/" data-wpel-link="internal">Ein Jahr Corona: Was macht die Pandemie mit uns?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Auswertung der Suchanfragen zum Thema „Coronavirus“ zeigt: </b>Das Interesse ist stark vom Infektionsgeschehen abhängig. Steigen die Infektionszahlen, suchen die Menschen auch mehr entsprechende Informationen.</li>
<li><b>Pandemiemüdigkeit macht sich jedoch stark bemerkbar: </b>Anstiege bezüglich der Suchanfragen fallen im Laufe der Zeit im Vergleich zu den vorangegangenen Wellen immer geringer aus.</li>
<li><b>Mobilität als weiterer Indikator: </b>Im März 2020 waren die Menschen rund 40 Prozent weniger unterwegs als im gleichen Monat des Vorjahres. Im März 2021 lag der Wert bei 20 Prozent. Trotz weitaus höherer Infektionszahlen sind die Menschen in Deutschland also mehr unterwegs.</li>
<li><b>Suche nach Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln auf bussgeldkatalog.org: </b>Wir erkennen einen Anstieg an Suchanfragen. Die Pandemiemüdigkeit könnte dafür sorgen, dass Menschen eher die geltenden Regeln brechen.</li>
</ul>
<p><b>Eine kurze Chronologie der Corona-Pandemie: Wie sind wir dahin gekommen, wo wir heute sind? </b></p>
<p>Am Ende des Jahres 2019 häufen sich in der chinesischen Stadt Wuhan Fälle einer bislang unbekannten Lungenkrankheit. Am 31. Dezember meldet China dies offiziell der Weltgesundheitsorganisation, einige Tage später kann der Erreger dann identifiziert werden: Es handelt sich um ein neuartiges Coronavirus und erhält etwas später den Namen SARS-Cov-2.</p>
<p>Ende Januar 2020 gibt es dann die ersten Fälle in Deutschland. Viele gehen davon aus, dass sich die Verbreitung der Krankheit schnell eindämmen lässt. Doch die Infektionszahlen steigen. Im März beginnt der erste Lockdown. Die Infektionszahlen sinken anschließend, viele Menschen genießen relativ unbeschwert die Sommermonate.</p>
<p>Doch ab Oktober 2020 steigen die Zahlen wieder stark an, die sogenannte zweite Welle beginnt. Der Anstieg der Neuinfektionen ist so besorgniserregend, dass ein neuer „Lockdown light“ in Kraft tritt, der im Dezember noch verschärft wird und bis heute greift.</p>
<p><b>Sind wir mittlerweile abgestumpft? Was sagt unser Verhalten über unsere Einstellung zur Pandemie? </b></p>
<p><b>1. Suchanfragen: Was googeln wir zu welchem Zeitpunkt?</b><br />
Was Internet-User über Suchmaschinen suchen, zeigt, was sie interessiert und bewegt. Um aufzuzeigen, wie sich unser Interesse an der Corona-Pandemie verändert hat, werfen wir einen Blick auf die Suchanfrage zum Begriff „Corona“.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/corona-gesamt.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Suchanfragen zu “Corona” seit 2020</a>&quot; Quelle: Google Trends</p>
<p>Wie die obenstehende Grafik zeigt, gab es zum Anfang der Pandemie in Deutschland ein rasant ansteigendes Interesse an Informationen zur Krankheit. Auffällig ist der Peak vom 15. bis zum 21. März 2020. Dabei handelte es sich um die Woche vor dem ersten Lockdown. Die Infektionszahlen erreichten zu diesem Zeitpunkt einen ersten vorläufigen Höhepunkt.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/corona-maerz-2020.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Größtes Interesse an “Corona” zu Beginn der Pandemie im März 2020</a>&quot; Quelle: Google Trends</p>
<p>Im Verlauf des Sommers sank die Zahl der Suchanfragen und pendelte sich auf einem relativ gleichbleibenden Niveau ein. Ein zweiter Höhepunkt ist dann vom 25. bis 31. Oktober 2020 zu erkennen. Auch zu diesem Zeitpunkt steigen die Infektionszahlen stark an, es ist die Woche vor dem „Lockdown light“. Was auffällt: Zwar suchen wieder Menschen nach dem Begriff „Corona“, allerdings ist die Anzahl der Suchanfragen erkennbar geringer als während des Höhepunkts der ersten Welle.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/corona-oktober-2020.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Erhöhte Nachfrage nach “Corona” im Oktober 2020</a>&quot; Quelle: Google Trends</p>
<p>Der dritte in der Grafik zu erkennende Peak in der Woche vom 21. bis 27. März 2021 lässt sich wahrscheinlich auf das nahende Osterfest zurückführen. Es ist zu vermuten, dass sich die Menschen darüber informieren möchten, welche Regeln an den Feiertagen zu beachten sind sowie ob und in welchem Rahmen sie ihre Liebsten besuchen können. Der Anstieg fällt aber wiederum geringer aus als der vorherige.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/corona-maerz-2021.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Erhöhte Nachfrage nach “Corona” im März 2021</a>&quot; Quelle: Google Trends</p>
<p>Werfen wir einen näheren Blick auf die Anzahl der Suchanfragen zum Begriff „Corona-Regeln“, deckt sich dies mit unserer Vermutung. Auch hier können wir einen entsprechenden Anstieg in der Woche vor den Osterfeiertagen erkennen.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/suchbegriff-corona-regeln-2048x686.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Interesse an “Corona-Regeln” seit Beginn der Pandemie</a>&quot; Quelle: Google Trends</p>
<p>Grundsätzlich lässt sich also feststellen, dass das Interesse am Thema situationsabhängig ansteigt. Die Höhepunkte des Interesses sind im Vergleich zum vorherigen jedoch stets niedriger. Die Veränderung bezüglich der Google-Suchanfragen kann also einen Hinweis auf eine sich immer mehr einstellende Pandemiemüdigkeit geben.</p>
<p><b>2. Mobilität: Wie viel sind wir unterwegs?</b><br />
Ein weiterer Anhaltspunkt, der uns Aufschluss über unser Verhalten in der Pandemie geben kann, ist die Mobilität. Die folgende Grafik zeigt, wie sich unsere Mobilität in den vergangenen Monaten im Vergleich zum Jahr 2019 verändert hat.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/mobilitaet-corona-2048x1126.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Änderung der Mobilität 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019</a>&quot; Quelle: Covid-19 Mobility Project; Robert Koch Institut &amp; Humboldt-Universität zu Berlin</p>
<p>Die Mobilität nahm im Vergleich zum Vorjahreszeitraum während des ersten Lockdowns sehr stark ab. Die Menschen waren rund 40 Prozent weniger unterwegs als zuvor. Im März 2021 liegt dieser Wert jedoch nur noch bei 20 Prozent. Trotz höherer Infektionszahlen sind wir also mehr unterwegs als noch während des ersten Lockdowns. Auch dies lässt auf eine gewisse Pandemiemüdigkeit schließen.</p>
<p><b>Fazit: Haben wir uns zu sehr an die Pandemie gewöhnt?</b></p>
<p>Sowohl die Entwicklung der Suchanfragen als auch die Veränderung der Mobilität zeigt uns, dass sich bei den Menschen im Verlauf der Pandemie eine gewisse Abstumpfung stattgefunden hat. War zu Anfang die Angst vor der Erkrankung noch relativ groß, was an der Verringerung der Mobilität und einem großen Interesse am Thema zu erkennen ist, so lässt sich mittlerweile eine gewisse Resignation feststellen.</p>
<p>In diesem Zusammenhang fällt ein weiterer aufschlussreicher Punkt auf: Wir bei bussgeldkatalog.org können ein steigendes Interesse an Nachfragen bezüglich Corona-Strafen beobachten:</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/klicks-impressionen-corona-strafen-2048x686.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Klicks und Impressionen Corona Strafen</a>&quot; Quelle:bussgeldkatalog.org</p>
<p>Nach dem ersten Lockdown nehmen die Suchanfragen merklich ab. Ab Oktober suchen wieder mehr Leser nach Informationen zu den Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln. Ein letzter Höhepunkt lässt sich bei der Bekanntgabe der Corona-Notbremse im April 2021 erkennen. Dass weiterhin viele Menschen nach Informationen zu diesem Thema suchen, könnte ein Hinweis darauf sein, dass sich diese nicht (mehr) an die Regeln halten wollen und nun nachschauen möchten, welche Konsequenzen dies hätte.</p>
<p>&quot;<a href="https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/corona-strafen-peaks-2048x787.png" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Schwankungen zum Suchbegriff &quot;corona strafen&quot; </a>&quot; Quelle: bussgeldkatalog.org</p>
<p><b>Keine Frage:</b> Die Pandemie hat uns alle müde gemacht. Viele sind enttäuscht, verängstigt, wütend oder sehen der Pandemie mittlerweile nur noch teilnahmslos zu. Doch die sinkenden Infektionszahlen und der Fortschritt bezüglich der Impfungen geben Grund zur Hoffnung.</p>
<p><b>Die gesamte Kurzstudie gibt es auch Online unter:<br />
</b><a href="https://www.bussgeldkatalog.org/corona-studie/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>https://www.bussgeldkatalog.org/corona-studie/</b></a></p>
<p><b>Weitere Informationen rund um das Thema „Corona“ finden interessierte unter: </b><a href="https://www.bussgeldkatalog.org/corona/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>https://www.bussgeldkatalog.org/corona/</b></a></div>
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<div>Über die VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</div>
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		<item>
		<title>Frühjahrscheck fürs Auto: Worauf müssen Sie achten?</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/03/30/fruehjahrscheck-fuers-auto-worauf-muessen-sie-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2021 07:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8211; Fit für den Frühling: Autos müssen im Frühjahr von den Überresten von Streusalz, Matsch und Frost befreit werden &#8211; Für mehr Sicherheit: Fahrzeuge auf mögliche Schäden, Defekte und Verschleiß überprüfen &#8211; Zeit für den Reifenwechsel: Bei warmen Temperaturen sorgen <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/30/fruehjahrscheck-fuers-auto-worauf-muessen-sie-achten/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/03/30/fruehjahrscheck-fuers-auto-worauf-muessen-sie-achten/" data-wpel-link="internal">Frühjahrscheck fürs Auto: Worauf müssen Sie achten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li>&#8211; Fit für den Frühling: Autos müssen im Frühjahr von den Überresten von Streusalz, Matsch und Frost befreit werden<br />
&#8211; Für mehr Sicherheit: Fahrzeuge auf mögliche Schäden, Defekte und Verschleiß überprüfen<br />
&#8211; Zeit für den Reifenwechsel: Bei warmen Temperaturen sorgen Sommerreifen für mehr Straßenhaftung</li>
</ul>
<p>Rund um die Osterfeiertage steht für viele Autofahrer der Reifenwechsel an, denn zur Orientierung für den Einsatz der Winterreifen dient meist die Eselsbrücke „Von O(ktober) bis O(stern)“. Um bei steigenden Temperaturen sicher unterwegs zu sein, empfiehlt sich zudem ein Frühjahrs-Check fürs Auto.</p>
<p><b>Was gehört beim Auto zum Frühjahrscheck?</b></p>
<p>Die kalten Wintermonate gehen auch an einem Auto nicht spurlos vorbei. Offensichtlich sind dabei vor allem die Überbleibsel von Streusalz und Matsch. Um sicherzustellen, dass der Frost keine Schäden verursacht hat und auch bei steigenden Temperaturen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, empfiehlt sich die Durchführung eines Frühjahrschecks.</p>
<p>Um ein Auto fit für den Frühling zu machen, gilt es vor allem auf folgende Punkte zu achten:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>&#8211; gründliche Autowäsche, um Ablagerungen von Salz und Matsch zu entfernen</li>
<li>&#8211; Reifenwechsel, um für mehr Grip bei warmen Temperaturen zu sorgen</li>
<li>&#8211; Beleuchtung überprüfen, um mögliche Defekte zu erkennen</li>
<li>&#8211; Austausch der Wischerblätter, damit die Scheibenwischer richtig arbeiten</li>
<li>&#8211; Flüssigkeitsstände kontrollieren, um die Langlebigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen</li>
<li>&#8211; allgemeine Sichtkontrolle, um Schäden oder Rost zu entdecken</li>
</ul>
<p>Im Frühjahr sind außerdem die Wartung der Klimaanlage und ein Wechsel der Filter sinnvoll. Diese ist dadurch für den Einsatz bei steigenden Temperaturen vorbereitet. Zudem kann eine Klimaanlage im Frühling bei Allergikern für Erleichterung sorgen, da die Filter Pollen aufnehmen und so verhindern, dass diese in den Innenraum des Fahrzeugs gelangen. Der Frühjahrschecks beim Auto ist zudem ein guter Zeitpunkt für eine Inventur.</p>
<p>Halter können sich im Zuge dessen vergewissern, ob Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste vorhanden sind. Dabei gilt es beim Verbandskasten unbedingt auf das Verfallsdatum zu achten. Sinnvoll ist auch der Blick auf die TÜV-Plakette, um herauszufinden, ob die nächste Hauptuntersuchung bald ansteht.</p>
<p><b>Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel?</b></p>
<p>Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht vor. Der Gesetzgeber definiert also kein konkretes Datum für den Reifenwechsel, sondern macht den Einsatz der Winterreifen von den vorherrschenden Straßenverhältnissen abhängig. Die Eselsbrücke „Von O(ktober) bis O(stern)“ dient lediglich als grobe Orientierung. Je nach Wohnort müssen Autofahrer abwägen, wann der Wechsel zu Sommerreifen angebracht ist.</p>
<p>Weitere Informationen rund um das Thema „Frühjahrscheck beim Auto“ finden Interessierte unter <a href="http://www.bussgeldkatalog.de/fruehjahrscheck-auto/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.bussgeldkatalog.de/fruehjahrscheck-auto/</a>.</div>
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		<title>Höhere Steuern und Benzinpreise: Diese Änderungen bringt das  Jahr 2021 für Autofahrer</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/01/21/hoehere-steuern-und-benzinpreise-diese-aenderungen-bringt-das-jahr-2021-fuer-autofahrer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jan 2021 13:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobile & Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen 2021 für Autofahrer]]></category>
		<category><![CDATA[Fotografieren und Filmen toter Unfallopfer]]></category>
		<category><![CDATA[führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Steuer ab 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Steuererhöhung 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Steuererhöhung CO2-Ausstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Regelungen für Autofahrer ab 2021]]></category>
		<category><![CDATA[praktische Führerscheinprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubtes Fotografieren von Personen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/01/21/hoehere-steuern-und-benzinpreise-diese-aenderungen-bringt-das-jahr-2021-fuer-autofahrer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kfz-Steuer: CO₂-Ausstoß künftig relevanter bei der Berechnung des Steuersatzes Führerscheinprüfung: Praktische Prüfung ab 1. April auch in Automatikfahrzeugen möglich Strafen für Gaffer: Neuregelung schließt seit 1. Januar wichtige Gesetzeslücke Das Corona-Jahr 2020 hat allen viel abverlangt und scheinbar ist abseits <a href="https://www.presse-blog.com/2021/01/21/hoehere-steuern-und-benzinpreise-diese-aenderungen-bringt-das-jahr-2021-fuer-autofahrer/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Kfz-Steuer:</b> CO₂-Ausstoß künftig relevanter bei der Berechnung des Steuersatzes</li>
<li><b>Führerscheinprüfung:</b> Praktische Prüfung ab 1. April auch in Automatikfahrzeugen möglich</li>
<li><b>Strafen für Gaffer:</b> Neuregelung schließt seit 1. Januar wichtige Gesetzeslücke</li>
</ul>
<p>Das Corona-Jahr 2020 hat allen viel abverlangt und scheinbar ist abseits der Pandemie nur wenig passiert. Doch es gab tatsächlich gesetzliche Änderungen im vergangenen Jahr, die auch für Autofahrer von Interesse sind. So gab es etwa eine Veränderung bei der KfzSteuer. Doch es gab noch weitere Änderungen.</p>
<p><b>Klimaschutzabkommen: So verändert die Bewertung von CO₂ künftig die Kfz-Steuer</b></p>
<p>Vor Corona waren die Fridays-for-Future-Demonstrationen im Fokus des öffentlichen Interesses. Klimaschutz wird angesichts globaler Erwärmung von immer größerer Bedeutung. Auch die Politik versucht nun endlich nachzusteuern. Künftig wird so etwa der CO₂-Ausstoß von Fahrzeugen eine<br />
größere Rolle bei der Kfz-Steuer spielen. Bei einem CO₂-Ausstoß über 95 Gramm pro Kilometer fallen in Zukunft zusätzlich 2 bis 4 Euro mehr Kfz-Steuer an.</p>
<p>Elektrofahrzeuge hingegen sollen auch weiterhin stärker gefördert werden. E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 neu zugelassenen werden bzw. wurden, sind von der KfzSteuer befreit. Außerdem verdoppelt sich die sogenannte Innovationsprämie für den Kauf von<br />
Elektrofahrzeugen. Besitzer von besonders emissionsarmen Fahrzeugen dürfen zudem auf eine Vergünstigung hoffen: Entsprechende Kfz, die zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 zugelassen wurden oder werden, sollen von einer Kfz-Steuer-Senkung um 30 Euro profitieren.</p>
<p>Die gewünschte Beschränkung des CO₂-Ausstoßes dürfte zudem auch eine stärkere Auswirkung auf Benzinpreise haben: Der CO₂-Preis pro Tonne soll bis 2025 bei 25 Euro liegen, danach auf 55 Euro steigen. Nach Einschätzungen von Experten sind damit auch höhere Kosten an den Tankstellen in den kommenden Monaten zu erwarten.</p>
<p><b>Änderungen auch für Fahrerlaubnisanwärter: Längere Prüfungen und </b><br />
<b>Fahrprüfungen in Automatikfahrzeugen</b></p>
<p>Ab dem 1. April 2021 gibt es zudem auch Änderungen für Fahrschüler. Zum einen verlängert sich die Dauer der Fahrprüfungen um 10 Minuten. Zum anderen aber können Fahrerlaubnisanwärter künftig auch die fahrpraktische Prüfung in Fahrzeugen mit Automatik absolvieren. Allerdings sind im Rahmen der Ausbildung zehn fahrpraktischen Stunden in Schaltwagen zu absolvieren, damit die Führerscheininhaber auch nach bestandener Prüfung uneingeschränkt mit einem Schaltwagen<br />
fahren dürfen.</p>
<p><b>Strafen für Gaffer: Auch Abbildungen von verstorbenen Unfallopfern stehen nun </b><br />
<b>unter Strafe</b></p>
<p>In den letzten Jahren wurde zudem viel über eine erhebliche Gesetzeslücke bei den Strafen für Gaffer und Schaulustige diskutiert. Bislang nämlich standen die Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen &#8211; und deren Angehörigen &#8211; nicht unter Schutz. Lediglich die Abbildung von noch lebenden Unfallopfern konnte nach § 201a StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.</p>
<p>Diese erhebliche Gesetzeslücke ist seit dem 1. Januar 2021 geschlossen: Seither müssen auch Schaulustige, die die Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen verletzen mit derselben Strafe rechnen. Die Erstellung von Bildern von Unfallopfern steht mithin nunmehr in jedem Fall unter<br />
Strafe, unabhängig davon, ob die Opfer selbst noch leben oder nicht, ob die Bilder veröffentlicht werden oder nur auf dem eigenen Handy verbleiben.</p>
<p><b>Nähere Informationen zu diesen und weiteren Änderungen, die auf Kfz-Fahrer im Jahr 2021 </b><b>zukommen, finden Interessierte unter <a href="https://www.bussgeld-info.de/verkehrsrecht/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.bussgeld-info.de/&#8230;</a>.</b></p>
<p>Im Übrigen: Wie es in Sachen StVO-Novelle weitergeht, ist nach wie vor nicht abzusehen. Aktuell wurde der neue Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers bundesweit außer Kraft gesetzt, um rechtliche Unsicherheiten zu umgehen. Ob es in den kommenden Monaten nun auch endlich zu einer Klärung des StVO-Chaos kommt, bleibt fraglich.</p></div>
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<p>Der VFR Verlag f&uuml;r Rechtsjournalismus GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel &quot;Recht, Steuern und Finanzen f&uuml;r Jedermann, verst&auml;ndlich erkl&auml;rt&quot; t&auml;glich n&auml;her zu kommen / gerecht zu werden, ver&ouml;ffentlichen wir in unserem breiten Netzwerk an Online Portalen und Printprodukten Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.</p>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was wird teurer, wer bekommt mehr Geld? – Das ändert sich 2021!</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/01/21/was-wird-teurer-wer-bekommt-mehr-geld-das-aendert-sich-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jan 2021 08:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Abgabe]]></category>
		<category><![CDATA[emission]]></category>
		<category><![CDATA[Erdgas]]></category>
		<category><![CDATA[gelber Schein]]></category>
		<category><![CDATA[grundrente]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz-4-Regelsatz]]></category>
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		<category><![CDATA[heizöl]]></category>
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		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[sprit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2021/01/21/was-wird-teurer-wer-bekommt-mehr-geld-das-aendert-sich-2021/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sprit, Heizöl und Gas werden teurer: Dafür sorgt die sogenannte CO2-Abgabe, welche Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung ist. Erhöhung der Pendlerpauschale: Ab dem 21 Kilometer beträgt diese nun 35 statt 30 Cent pro Kilometer. Mehr Kindergeld und Hartz-4-Leistungen: Das <a href="https://www.presse-blog.com/2021/01/21/was-wird-teurer-wer-bekommt-mehr-geld-das-aendert-sich-2021/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2021/01/21/was-wird-teurer-wer-bekommt-mehr-geld-das-aendert-sich-2021/" data-wpel-link="internal">Was wird teurer, wer bekommt mehr Geld? – Das ändert sich 2021!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Sprit, Heizöl und Gas werden teurer:</b> Dafür sorgt die sogenannte CO<sub>2</sub>-Abgabe, welche Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung ist.</li>
<li><b>Erhöhung der Pendlerpauschale:</b> Ab dem 21 Kilometer beträgt diese nun 35 statt 30 Cent pro Kilometer.</li>
<li><b>Mehr Kindergeld und Hartz-4-Leistungen: </b>Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Der Hartz-4-Regelsatz wird für Alleinstehende auf 446 Euro angehoben.
</li>
</ul>
<p>Das Jahr 2021 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, welche sich in den Portemonnaies der Verbraucher bemerkbar machen werden. Neben steuerlichen Entlastungen und höheren Sozialleistungen ist jedoch auch mit steigenden Ausgaben im Bereich Verkehr und Heizen zu rechnen. Die wichtigsten Änderungen fassen wir im Folgenden für Sie zusammen.</p>
<p><b>CO</b><b><sub>2</sub></b><b>-Abgabe: Mehr Klimaschutz, höhere Preise</b><br />
Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, umweltschädliche CO<sub>2</sub>-Emissionen stark zu verringern. Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 wurde deshalb zum 1. Januar 2021 die sogenannte CO<sub>2</sub>-Steuer eingeführt. Für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, der bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas entsteht, wird eine Abgabe fällig. Diese liegt bei 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO<sub>2</sub>. Diese Abgabe müssen die Gas- bzw. Mineralölunternehmen zahlen, welche sie jedoch an die Verbraucher weitergeben. Das führt zu höheren Preisen: Es ist damit zu rechnen, dass der Dieselpreis um etwa 8 Cent pro Liter steigt und Benzin etwa 7 Cent pro Liter teurer wird.</p>
<p><b>Kfz-Steuer: Neue Berechnung bevorteilt Pkw mit niedrigem Spritverbrauch </b><br />
Für Fahrzeuge, die ab Januar 2021 zugelassen werden, gelten neue Tarife bei der Kfz-Steuer. Autos, die viel Sprit verbrauchen und damit auch mehr Kohlenstoffdioxid ausstoßen, werden nun höher besteuert. Das soll dafür sorgen, dass sich Verbraucher eher für spritsparsame Neufahrzeuge entscheiden. Gut zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich allerdings nichts.</p>
<p><b>Höhere Pendlerpauschale ist vor allem für Fernpendler von Vorteil</b><br />
Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer von bisher 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Davon profitieren vor allem die Pendler, die lange Strecken zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen. Für diese stellt die höhere Pendlerpauschale nämlich einen Ausgleich zu den gestiegenen Spritpreisen dar.</p>
<p><b>Plus für Eltern: Mehr Kindergeld</b><br />
Das Kindergeld steigt im Jahr 2021 um 15 Euro pro Kind. Damit ergeben sich die folgenden Beträge:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Für das erste und zweite Kind: 219 Euro.</li>
<li>Smartphone Für das dritte Kind: 225 Euro.</li>
<li>Ab dem vierten Kind: 250 Euro.</li>
</ul>
<p><b>Anhebung des Hartz-4-Regelsatzes</b><br />
Hartz-4-Empfänger erhalten ab Januar 2021 monatlich mehr Geld. Die folgende Auflistung zeigt die neuen Regelsätze:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Alleinstehende bzw. Alleinerziehende: 446 Euro</li>
<li>Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 401 Euro</li>
<li>Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben: 357 Euro</li>
<li>18- bis 24-jährige, die bei den Eltern leben: 357 Euro</li>
<li>Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 373 Euro</li>
<li>Kinder von 6 bis 13 Jahren: 309 Euro</li>
<li>Kinder von 0 bis 5 Jahren: 283 Euro</li>
</ul>
<p><b>Weitere wichtige Änderungen im Jahr 2021</b><br />
Neben den bereits genannten Änderungen gibt es noch viele Neuerungen, die ab 2021 gelten. Einige der wichtigsten haben wir im Folgenden kurz und knapp für Sie zusammengefasst:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Der Mindestlohn steigt zunächst auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro.</li>
<li>Der „gelbe Schein“ wird abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte schicken die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von nun an digital an die Krankenkasse des Versicherten.</li>
<li>Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf 19 Prozent.</li>
<li>Die Restschuldbefreiung erfolgt bei der Privatinsolvenz von nun an bereits nach drei anstatt nach sechs Jahren.</li>
<li>Die Grundrente wird eingeführt. Personen, die eine geringe Rente erhalten, bekommen einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen rund ums Thema „Änderungen in 2021<b> &#8211; </b>Was wird teurer, wer bekommt mehr Geld?“ finden Interessierte unter <a href="https://www.anwalt.org/wichtige-aenderungen-fuer-autofahrer-in-2021-alles-neu-macht-der-januar/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.anwalt.org/wichtige-aenderungen-fuer-autofahrer-in-2021-alles-neu-macht-der-januar/</a>.</div>
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</div>
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                    </li>
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</ul></div>
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            </div>
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		<title>Corona-bedingte Mietschulden &#8211; Lösungsmöglichkeiten für Mieter</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2021/01/12/corona-bedingte-mietschulden-loesungsmoeglichkeiten-fuer-mieter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2021 07:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobverlust]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
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		<category><![CDATA[schuldenabbau]]></category>
		<category><![CDATA[ueberbrueckungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[wohngeld]]></category>
		<category><![CDATA[zahlungsschwierigkeiten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>. Die zweite Corona-Welle und der erneute Lockdown verschärfen die ohnehin brenzlige Lage vieler Menschen und Unternehmen. Eine Folge dessen sind steigende Mietschulden bei geringeren Einkünften – und das auf unbestimmte Zeit. Mieter, die ihre Miete nicht mehr aufbringen können, <a href="https://www.presse-blog.com/2021/01/12/corona-bedingte-mietschulden-loesungsmoeglichkeiten-fuer-mieter/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die zweite Corona-Welle und der erneute Lockdown verschärfen die ohnehin brenzlige Lage vieler Menschen und Unternehmen. Eine Folge dessen sind steigende Mietschulden bei geringeren Einkünften – und das auf unbestimmte Zeit.</li>
<li>Mieter, die ihre Miete nicht mehr aufbringen können, sollten umgehend das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen und mit diesem gemeinsam nach einer Lösung zum Schuldenabbau suchen.</li>
<li>Private Mieter können außerdem Wohngeld beantragen. Unternehmen und Selbstständige, die im zweiten Lockdown zur (erneuten) Geschäftsschließung gezwungen sind, können Überbrückungshilfe beantragen</li>
</ul>
<p>Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie sind in der Wirtschaft drastisch spürbar. Unternehmen müssen schließen oder ihre Abläufe ändern und anpassen. Angebot und Nachfrage bei Produkten und Dienstleistungen ändern sich, Umsätze brechen weg. Für Arbeitnehmer bedeutet das oft die Kündigung oder Kurzarbeit und damit ein deutlich reduziertes Einkommen für unbestimmte Zeit.</p>
<p>Viele Verbraucher können infolgedessen ihre Lebenshaltungskosten kaum noch abdecken und ihre Miete nicht mehr bezahlen. Ähnliches gilt für Unternehmen, die trotz fehlender Umsätze weiterhin für Miete, Strom etc. aufkommen müssen. Trotz der anhaltenden Coronakrise hat der Bund die Hilfsregeln für Mieter nicht verlängert. Die Stundung von Mietschulden per Gesetz und der Corona-Kündigungsschutz sind zum 1.7.2020 ausgelaufen. Doch das Problem bleibt.</p>
<p><b>Bei Corona-bedingten Mietschulden frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen</b></p>
<p>Private und gewerbliche Mieter, die nicht mehr ihre Miete bezahlen können, sollten sich umgehend mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und ihm ihre Zahlungsschwierigkeiten schildern. Berliner Wohnungsbaugesellschaften zum Beispiel hatten bereits im Frühjahr ihre Bereitschaft signalisiert, individuelle Lösungen mit ihren Mietern zu finden. Es ist hingegen nicht ratsam, die Mietzahlungen ohne Benachrichtigung des Vermieters einfach einzustellen.</p>
<p>Je nach Einzelfall sind insbesondere folgende Lösungen denkbar:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Vereinbarung einer Ratenzahlung</li>
<li>Einigung auf eine Stundung von Mietschulden, sprich die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt (Moratorium)</li>
</ul>
<p><b>Mietschuldnerberatung für Verbraucher als Mieter</b></p>
<p>Ein Schuldenerlass wird jedoch kaum in Betracht kommen, weil die Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Lage Mietforderungen nicht so ohne Weiteres abschreiben können.</p>
<p>Private Mieter können außerdem Wohngeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht mehr ausreicht, um die Miete zu bezahlen. Unternehmen und Selbstständige erhalten auf Antrag eine staatliche Überbrückungshilfe, um ihre Fixkosten zu decken, wenn ihnen das Geschäft aufgrund des November-Lockdowns untersagt ist.</p>
<p>Weiterführende Informationen rund um das Thema „Mietschulden durch Corona“ finden interessierte Leser unter: <a href="https://www.schuldnerberatung.de/mietschulden-corona" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.schuldnerberatung.de/mietschulden-corona</a>.</div>
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<div>Über die VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</div>
<p>Der VFR Verlag f&uuml;r Rechtsjournalismus GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel &quot;Recht, Steuern und Finanzen f&uuml;r Jedermann, verst&auml;ndlich erkl&auml;rt&quot; t&auml;glich n&auml;her zu kommen / gerecht zu werden, ver&ouml;ffentlichen wir in unserem breiten Netzwerk an Online Portalen und Printprodukten Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.</p>
</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH<br />
Pappelallee 78/79<br />
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Telefon: 030 21 50 21 11<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#118;&#102;&#114;&#045;&#118;&#101;&#114;&#108;&#097;&#103;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/verlag-fuer-rechtsjournalismus-gmbh/Corona-bedingte-Mietschulden-Loesungsmoeglichkeiten-fuer-Mieter/boxid/830390" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/verlag-fuer-rechtsjournalismus-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
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		<title>Abschleppkosten müssen von Falschparkern nicht immer gezahlt werden</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/12/15/abschleppkosten-muessen-von-falschparkern-nicht-immer-gezahlt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 11:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abschleppkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[autofahrer]]></category>
		<category><![CDATA[Beschilderung]]></category>
		<category><![CDATA[bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparker]]></category>
		<category><![CDATA[parkverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzklage]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[widerspruch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/12/15/abschleppkosten-muessen-von-falschparkern-nicht-immer-gezahlt-werden/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Falschparker zahlt: Abschleppkosten für Fahrzeuge im Parkverbot dürfen normalerweise dem schuldigen Autofahrer in Rechnung gestellt werden. Abschleppen nur als letzte Maßnahme: Die Verkehrssituation muss das Abschleppen des falsch geparkten Fahrzeuges tatsächlich notwendig machen. Verwirrende Beschilderung: Ist die Parkverbotszone nicht <a href="https://www.presse-blog.com/2020/12/15/abschleppkosten-muessen-von-falschparkern-nicht-immer-gezahlt-werden/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Der Falschparker zahlt: </b>Abschleppkosten für Fahrzeuge im Parkverbot dürfen normalerweise dem schuldigen Autofahrer in Rechnung gestellt werden.</li>
<li><b>Abschleppen nur als letzte Maßnahme: </b>Die Verkehrssituation muss das Abschleppen des falsch geparkten Fahrzeuges tatsächlich notwendig machen.</li>
<li><b>Verwirrende Beschilderung: </b>Ist die Parkverbotszone nicht eindeutig gekennzeichnet, muss der Falschparker nicht für die Abschleppkosten aufkommen.</li>
</ul>
<p>„Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.” Dieser Satz, der sich oft auf Schildern lesen lässt, ist keine leere Drohung. Denn tatsächlich dürfen die Abschleppkosten für ein falsch geparktes Fahrzeug dem Besitzer in Rechnung gestellt werden. Dies gilt sowohl auf Parkflächen im öffentlichen Raum als auch auf Privatgrund. Bei Letzterem ist es allerdings üblich, dass zunächst der Parkplatzbesitzer, der den Abschleppdienst beauftragt hat, die Kosten auslegt und diese später vom Fahrzeughalter zurückfordert, z. B. durch eine Schadensersatzklage.</p>
<p><b>Abschleppmaßnahme muss verhältnismäßig sein<br />
</b>Entdecken Polizeibeamte ein falsch geparktes Fahrzeug im öffentlichen Raum, dürfen sie selbstverständlich kommentarlos einen Strafzettel ausstellen. Gleich den Abschleppdienst zu rufen, ist jedoch in der Regel nicht zulässig. Um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen, muss tatsächlich eine Behinderung vorliegen, weil zum Beispiel eine Einfahrt zugeparkt ist oder andere Fahrzeuge aufgrund der schmalen Fahrbahn nicht vorbeikommen.</p>
<p>Zudem muss dem Autohalter üblicherweise zunächst die Möglichkeit gegeben werden, sein Auto selbst wegzufahren. Die Polizei hat diesen also zu kontaktieren. Nur wenn der Besitzer nicht zu erreichen ist oder er sich mit dem Umparken zu viel Zeit lässt, ist es legitim, den Abschleppdienst zu rufen und dem Halter die Kosten in Rechnung zu stellen.</p>
<p>Wann genau eine Abschleppmaßnahme gerechtfertigt ist, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen und muss oft vom Gericht entschieden werden. Ob es sich für den Autohalter lohnt, eine Klage gegen die Erhebung der Abschleppkosten einzulegen, kann im Einzelfall ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.</p>
<p><b>Keine Abschleppkosten bei nicht eindeutiger Kennzeichnung des Parkverbots<br />
</b>Parkverbotszonen sind üblicherweise durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Diese sollten unmissverständlich sein und genau anzeigen, in welchem Bereich das Parken untersagt ist und ggf. auch zu welchen Uhrzeiten bzw. an welchen Tagen. Gehen diese Informationen aus der Beschilderung nicht eindeutig hervor, dürfen Kfz-Führer, die ihr Fahrzeug versehentlich in der Verbotszone abgestellt haben, nicht für den Parkverstoß belangt werden.</p>
<p>Betroffene Fahrer haben hier vor allem zwei Möglichkeiten, um sich gegen Sanktionen zur Wehr zu setzen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Das verhängte Bußgeld für den Parkverstoß kann mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgewendet werden.</li>
<li>Um sich gegen die Abschleppkosten zu wehren, ist ein Widerspruch gegen den Kostenbescheid möglich.</li>
</ul>
<p>Es kann hier ratsam sein, die Unterstützung eines Verkehrsanwalts heranzuziehen, da dieser Akteneinsicht beantragen kann. Sollte die Behörde den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Widerspruch gegen den Kostenbescheid ablehnen, ist als letzter Ausweg auch eine Klage möglich.</p>
<p>Dass eine solche zum Erfolg führen kann, zeigt z. B. ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz im September 2020: Eine Autofahrerin parkte unwissentlich in einer temporären Halteverbotszone, die für eine Veranstaltung eingerichtet worden war, da die Beschilderung an dieser Stelle nicht eindeutig war. Das VG Koblenz entschied schließlich, dass die entstandenen Abschleppkosten der Autohalterin zu Unrecht auferlegt wurden und gab damit ihrer Klage statt.</p>
<p><b>Weitere Informationen zum Thema Abschleppkosten finden Interessierte unter: </b><a href="https://www.bussgeldkatalog.net/abschleppkosten/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.bussgeldkatalog.net/abschleppkosten/</a></p>
<p><b>Hintergrund<br />
</b>Die PriorMart GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel „Recht, Steuern und Finanzen für Jedermann, verständlich erklärt” täglich näher zu kommen / gerecht zu werden, veröffentlichen wir in unserem breiten Netzwerk an Online Portalen und Printprodukten Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.</div>
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<div>Über die VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</div>
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</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/verlag-fuer-rechtsjournalismus-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---2/828147.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/12/15/abschleppkosten-muessen-von-falschparkern-nicht-immer-gezahlt-werden/" data-wpel-link="internal">Abschleppkosten müssen von Falschparkern nicht immer gezahlt werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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		<title>Mopedführerschein mit 15: In diesen Bundesländern wurde er eingeführt</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/12/01/mopedfuehrerschein-mit-15-in-diesen-bundeslaendern-wurde-er-eingefuehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2020 11:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersänderung Mopedführerschein]]></category>
		<category><![CDATA[AM-Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Einführung Bundesländer Mopdeführerschein mit 15]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein ab 15]]></category>
		<category><![CDATA[Mopedführerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Mopedführerschein mit 15]]></category>
		<category><![CDATA[Mopedführerschein mit 15 Jahren erwerben]]></category>
		<category><![CDATA[Rollerführerschein & Mopedführerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschiede zwischen Moped und Mofa]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/12/01/mopedfuehrerschein-mit-15-in-diesen-bundeslaendern-wurde-er-eingefuehrt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mopedführerschein eingeführt: Seit November 2020 erlauben auch Bayern (als Ausnahmegenehmigung) und das Saarland das Mopedfahren mit 15 Kein Mopedführerschein mit 15: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen führen den Mopedführerschein mit 15 nicht ein Gesetzesänderung von Ende 2019: Bundesländer können <a href="https://www.presse-blog.com/2020/12/01/mopedfuehrerschein-mit-15-in-diesen-bundeslaendern-wurde-er-eingefuehrt/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/12/01/mopedfuehrerschein-mit-15-in-diesen-bundeslaendern-wurde-er-eingefuehrt/" data-wpel-link="internal">Mopedführerschein mit 15: In diesen Bundesländern wurde er eingeführt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Mopedführerschein eingeführt: Seit November 2020 erlauben auch Bayern (als Ausnahmegenehmigung) und das Saarland das Mopedfahren mit 15</b></li>
<li><b>Kein Mopedführerschein mit 15: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen führen den Mopedführerschein mit 15 nicht ein</b></li>
<li><b>Gesetzesänderung von Ende 2019: Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 einführen oder nicht</b></li>
<li><b>Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wer mit 15 in einem Bundesland Moped fährt, in dem das nicht erlaubt ist, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen</b></li>
</ul>
<p>Seit November 2020 dürfen 15-Jährige in Bayern den Mopedführerschein machen. Allerdings gilt dies nur, sofern ein individueller Bedarf besteht und der Teenager eine entsprechende Verkehrsreife mitbringt. Somit ist es nunmehr in 11 Bundesländern möglich, den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu machen.</p>
<p><b>Modellversuch geglückt</b></p>
<p>Bereits im Mai 2013 wurde der Mopedführerschein (Führerscheinklasse AM) mit 15 als Modellversuch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeführt. Die Auswertung der daraus resultierenden Daten ließ kein eindeutiges Ergebnis zu. Dennoch entschied sich der Bundesrat am 29.11.2019 zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Gemäß § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können die Bundesländer nunmehr selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 einführen oder nicht.</p>
<p><b>Unterschiede zwischen Moped und Mofa</b></p>
<p>In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Die Führerscheinklasse AM berechtigt hingegen dazu, leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu führen. Die Nenndauerleistung/Nutzleistung darf nicht mehr als 4 kW und der Verbrennungsmotor darf einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ aufweisen.</p>
<p><b>In diesen Bundesländern wurde der Mopedführerschein mit 15 eingeführt</b></p>
<p>In den nachfolgenden Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu machen<b>:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Bayern</li>
<li>Brandenburg</li>
<li>Hessen</li>
<li>Mecklenburg-Vorpommern</li>
<li>Nordrhein-Westfalen</li>
<li>Rheinland-Pfalz</li>
<li>Saarland</li>
<li>Sachsen</li>
<li>Sachsen-Anhalt</li>
<li>Schleswig-Holstein</li>
<li>Thüringen</li>
</ul>
<p><b>Mobilität für Jugendliche verbessert</b></p>
<p>Für Jugendliche, die in einem Bundesland, welches den Mopedführerschein mit 15 eingeführt hat, wohnen, stellt dies eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der eigenen Mobilität dar. Die Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Mitfahrgelegenheiten wird so deutlich geringer.</p>
<p>Doch Vorsicht: Wer mit 15 Jahren mit dem Moped fährt und dabei die Grenze zu einem Bundesland, welches dem AM-Führerschein mit 15 Jahren nicht eingeführt hat, passiert, begeht eine Straftat. Es handelt sich dann nämlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann gemäß § 21 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei vorliegender Fahrlässigkeit (wenn Sie also aus Versehen in ein anderes Bundesland gefahren sind), reduziert sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.</p>
<p>Weitere Informationen rund ums Thema „Mopedführerschein mit 15 Jahren erwerben“ finden Interessierte unter <a href="https://www.bussgeld-info.de/mopedfuehrerschein-mit-15/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.bussgeld-info.de/mopedfuehrerschein-mit-15/</a>.</div>
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<p>Der VFR Verlag f&uuml;r Rechtsjournalismus GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel &quot;Recht, Steuern und Finanzen f&uuml;r Jedermann, verst&auml;ndlich erkl&auml;rt&quot; t&auml;glich n&auml;her zu kommen / gerecht zu werden, ver&ouml;ffentlichen wir in unserem breiten Netzwerk an Online Portalen und Printprodukten Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.</p>
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		<title>Kinder im Straßenverkehr: Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit  im Herbst und Winter</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/11/30/kinder-im-strassenverkehr-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit-im-herbst-und-winter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2020 09:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobile & Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[autofahrer]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[din]]></category>
		<category><![CDATA[eltern]]></category>
		<category><![CDATA[fahrzeuge]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[laub]]></category>
		<category><![CDATA[schnee]]></category>
		<category><![CDATA[schule]]></category>
		<category><![CDATA[schulranzen]]></category>
		<category><![CDATA[schulweg]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[sichtbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[winter]]></category>
		<category><![CDATA[Zebrastreifen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/11/30/kinder-im-strassenverkehr-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit-im-herbst-und-winter/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Höhere Unfallgefahr: Im Winter steigt die Zahl der Kinder, die auf ihrem morgendlichen Schulweg verunglücken Sichtbarkeit verbessern: Durch fluoreszierende und reflektierende Materialien können Autofahrer Fußgänger früher erkennen Schulweg überprüfen: Eltern sollten kontrollieren, ob die aktuelle Streckenplanung auch im Winter noch <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/30/kinder-im-strassenverkehr-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit-im-herbst-und-winter/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/30/kinder-im-strassenverkehr-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit-im-herbst-und-winter/" data-wpel-link="internal">Kinder im Straßenverkehr: Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit  im Herbst und Winter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Höhere Unfallgefahr: Im Winter steigt die Zahl der Kinder, die auf ihrem morgendlichen Schulweg verunglücken</b></li>
<li><b>Sichtbarkeit verbessern: Durch fluoreszierende und reflektierende Materialien können Autofahrer Fußgänger früher erkennen</b></li>
<li><b>Schulweg überprüfen: Eltern sollten kontrollieren, ob die aktuelle Streckenplanung auch im Winter noch die beste Option ist</b></li>
</ul>
<p>In den Herbst- und Wintermonaten gilt es das Augenmerk auf die Verkehrssicherheit von Kindern zu richten. Denn wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Kinderunfälle im Straßenverkehr belegen, kommt es während der kalten Jahreszeit zur Zeit des morgendlichen Schulwegs (zwischen 7 und 7:59 Uhr) vermehrt zu Zusammenstößen. Dabei lässt sich die Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr durch verschiedene Maßnahmen sicherer gestalten.</p>
<p><b>Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit</b></p>
<p>Bei Nacht nehmen Autofahrer dunkel gekleidete Kinder und sonstige Fußgänger erst auf eine Entfernung von 25 bis 30 m wahr. Helle und kontrastreiche Kleidung kann die Sichtbarkeit auf rund 40 bis 50 m erhöhen. In Verbindung mit Reaktionszeit und Bremsweg, reicht dieser Abstand aber oft nicht aus, um einen Unfall zu verhindern. Sind Kleidungsstücke hingegen mit sogenanntem Reflexmaterial ausgestattet, werden Personen bereits auf eine Entfernung von 130 bis 160 m gesehen.</p>
<p>Neben der Kleidung kann auch der Schulranzen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Bereits beim Kauf gilt es darauf achten, dass der Ranzen der Norm DIN 58124 entspricht. Die Norm definiert Mindestvorgaben für die Verwendung von fluoreszierendem und reflektierendem Material, welche die Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit verbessern.</p>
<p><b>Schulwegsicherheit in Herbst und Winter</b></p>
<p>Im Vorfeld der Einschulung beschäftigen sich Eltern oft umfassend mit der Streckenplanung des Schulweges und üben diesen mit den Kindern ausgiebig ein. Zu Beginn der kalten Jahreszeit sollte der Weg zur Schule aufgrund der veränderten Bedingungen erneut einer Prüfung unterzogen werden. Wichtige Faktoren sind dabei neben der Dunkelheit auch rutschiges Laub sowie Schnee und Glätte. Daher gilt es vor allem auf folgende Punkte zu achten:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>ausreichende Beleuchtung</li>
<li>breite Bürgersteige</li>
<li>frühzeitige Räumung und Streuung der Wege</li>
<li>Bevorzugung von Ampeln und Zebrastreifen</li>
</ul>
<p>Um trotz zusätzlicher Winterbekleidung und rutschiger Wege sicher zur Schule zu gelangen, empfiehlt es sich, morgens mehr Zeit einzuplanen. Dies gilt besonders, wenn über Nacht der erste Schnee fällt und die Kinder von der weißen Pracht fasziniert sind.</p>
<p><b>Besondere Verhaltensregeln</b></p>
<p>Kinder können durch das richtige Verhalten ebenfalls zu ihrer Verkehrssicherheit beitragen. So sollten sie warten, bis die Fahrzeuge vollständig zum Stehen kommen, bevor sie eine Straße überqueren. Denn mitunter verschätzen sich Autofahrer aufgrund winterlicher Verhältnisse beim Bremsweg. Für Fußgänger erhöhen Laub und Glätte die Rutschgefahr. Um Unfälle zu vermeiden, sollten der Weg zur Schule oder andere Strecken langsam und vorsichtig zurückzulegen werden, Sprints sind hingegen zu unterlassen.</p>
<p>Weitere Informationen rund um das Thema „Verkehrssicherheit im Winter“ finden Interessierte unter <a href="http://www.bussgeldkataloge.de/verkehrssicherheit-winter/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.bussgeldkataloge.de/verkehrssicherheit-winter/</a>.</div>
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E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#118;&#102;&#114;&#045;&#118;&#101;&#114;&#108;&#097;&#103;&#046;&#100;&#101;
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/verlag-fuer-rechtsjournalismus-gmbh/Kinder-im-Strassenverkehr-Massnahmen-fuer-mehr-Verkehrssicherheit-im-Herbst-und-Winter/boxid/825765" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/verlag-fuer-rechtsjournalismus-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der VFR Verlag fur Rechtsjournalismus GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Corona-Maßnahmen im Dezember 2020: Sonderregeln für Weihnachten und Silvester treffen auf verschärfte Vorschriften gleich zu Monatsbeginn</title>
		<link>https://www.presse-blog.com/2020/11/26/corona-massnahmen-im-dezember-2020-sonderregeln-fuer-weihnachten-und-silvester-treffen-auf-verschaerfte-vorschriften-gleich-zu-monatsbeginn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma VFR Verlag fur Rechtsjournalismus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2020 12:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[böllerverbot]]></category>
		<category><![CDATA[corona-feiertage]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[corona-silvester]]></category>
		<category><![CDATA[corona-vorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[corona-weihnachten]]></category>
		<category><![CDATA[lockdown-light]]></category>
		<category><![CDATA[maßnahmen-dezember]]></category>
		<category><![CDATA[neue-beschlüsse-corona]]></category>
		<category><![CDATA[neue-vorschriften-corona]]></category>
		<category><![CDATA[november-beschlüsse]]></category>
		<category><![CDATA[silvester-2020]]></category>
		<category><![CDATA[verschärfung-vorschriften-corona]]></category>
		<category><![CDATA[vorschriften-dezember]]></category>
		<category><![CDATA[weihnachten-2020]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.presse-blog.com/2020/11/26/corona-massnahmen-im-dezember-2020-sonderregeln-fuer-weihnachten-und-silvester-treffen-auf-verschaerfte-vorschriften-gleich-zu-monatsbeginn/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Lockdown Light geht in die Verlängerung: Bis mindestens 20. Dezember wird der Teil-Shut­down verlängert und ab 1. Dezember teilweise verschärft. Zusammenkünfte unter gewissen Voraussetzungen erlaubt: Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen sind zwischen <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/26/corona-massnahmen-im-dezember-2020-sonderregeln-fuer-weihnachten-und-silvester-treffen-auf-verschaerfte-vorschriften-gleich-zu-monatsbeginn/" class="more-link" data-wpel-link="internal">Mehr</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Lockdown Light geht in die Verlängerung: Bis mindestens 20. Dezember wird der Teil-Shut­down verlängert und ab 1. Dezember teilweise verschärft.</b></li>
<li><b>Zusammenkünfte unter gewissen Voraussetzungen erlaubt: Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen sind zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar gestattet.</b></li>
<li><b>Kein grundsätzliches Böllerverbot: Silvesterfeuerwerk darf zwar verkauft werden, in der Öf­fentlichkeit ist das „Böllern“ allerdings weitestgehend untersagt, um Gruppenbildungen zu vermeiden</b></li>
<li><b>Silvesterabend: Eine YouGov-Umfrage macht mit einer sinkenden Anzahl an Feierwütigen, Hoffnung auf einen geringeren Anstieg an Neuinfektionen über</b></li>
</ul>
<p>Nachdem sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Beschluss­vorlage der Corona-Sonderregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt hatten, fanden gestern die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) statt. Das Ergebnis:</p>
<p>Der Teil-Shutdown wird bis mindestens 20. Dezember verlängert und ab 1. Dezember teilweise ver­schärft. So sind private Zusammenkünfte fortan auf den eigenen und maximal einen festen weiteren Haushalt zu beschränken, wobei gleichzeitig eine Obergrenze von maximal fünf Personen gilt. Kinder bis 14 Jahren werden jedoch nicht gezählt.</p>
<p>Für den Einzelhandel wurden neue Auflagen beschlossen: Bei einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratki­lometern darf sich fortan nur noch ein Kunde pro 10 Quadratkilometer im Geschäft aufhalten. Bei einer größeren Ladenfläche gilt sogar eine Beschränkung von einem Kunden pro 20 Quadratkilometer.</p>
<p>Für die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester gelten Sonderregelungen.</p>
<p><b>Corona-Pandemie: Mit wie viel Normalität ist über die Feiertage zu rechnen?</p>
<p></b>52 Prozent der Deutschen rechneten damit, aufgrund der Corona-Krise Weihnachten isoliert feiern zu müssen. Dies geht aus einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa hervor. Der Befragungs­zeitraum lag zwischen dem 30. Oktober und dem 2. November 2020. Zumindest teilweise können die Deutschen nun jedoch aufatmen. Um die Weihnachtsfeiertage und den Silvesterabend trotz Corona-Pandemie so normal wie möglich zu gestalten, wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Personen aus einem Haushalt dürfen sich zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Per­sonen treffen &#8211; Kinder bis 14 Jahren sind dabei nicht inbegriffen.</li>
<li>Für den gleichen Zeitraum sollen Arbeitgeber abwägen, ob sie ihren Betrieb durch Homeoffice-Lösungen oder Betriebsferien schließen könnten (Grundsatz „Stay at Home“ bzw. „Bleibt Zu­hause“).</li>
<li>Silvesterfeuerwerk darf weiterhin verkauft werden, auch das „Böllern“ an Silvester ist gestattet &#8211; wenn auch nicht in der Öffentlichkeit. Es obliegt jeweils den örtlich zuständigen Behörden, wo Feuerwerk gezündet werden darf und wo nicht. Dadurch soll eine Gruppenbildung auf belebten öffentlichen Plätzen oder Straßen ausgeschlossen werden.</li>
<li>Weihnachtseinkäufe sollen vorzugsweise unter der Woche erledigt werden, um größere Men­schenansammlungen an den Wochenenden vorzubeugen.</li>
<li>Zudem wird eine häusliche Selbstquarantäne von möglichst mehreren Tagen vor den Feiertagen empfohlen. Dazu sollen die Weihnachtsschulferien auf den 19.12.2020 vorgezogen werden.</li>
</ul>
<p>Mit der Einführung dieser Corona-Maßnahmen entspricht die Regierung den Vorschriften aus § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der im Zuge des Dritten Bevölkerungsschutzgesetz am 19. Novem­ber in Kraft trat. Im zweiten Absatz des genannten Paragraphen heißt es unter anderem: <i>„Schutzmaß­nahmen […] dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.“</p>
<p></i><b>Anstieg der Neuinfektionen durch Silvesterpartys vorprogrammiert?</p>
<p></b>Neben der von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen zur Einschränkung der Silvesterpartys gibt auch die sinkende Anzahl der Feierwütigen Grund zur Hoffnung. Hatten laut einer YouGov-Umfrage vom 12. Dezember 2018 noch 91 Prozent der Befragten vor ihren Silvesterabend auf Partys oder Feiern zu verbringen sank der Anteil im Jahre 2019 bereits auf 88 Pro­zent. Besonders 35-44-Jährige und Personen ab 55 Jahren verbringen ihr Silvester am liebsten im kleinen Kreis zu Hause.</p>
<p><b>Welche Vorschriften gelten unabhängig von Weihnachten und Silvester?</p>
<p></b>Bereits zum 1. Dezember sollen verschärfte Corona-Maßnahmen greifen. Der aktuelle „Lockdown light“ wird also nicht nur bis zum 20. Dezember verlängert, sondern außerdem durch weitere Vor­schriften ergänzt. Dazu zählt mitunter eine Beschränkung von privaten Zusammenkünften mit Freun­den, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf nicht mehr als fünf Personen.</p>
<p>Der Groß- und Einzelhandel bleibt zwar geöffnet, die Gastronomie hingegen weiterhin geschlossen. Hinzu kommt eine erweiterte Maskenpflicht, die in Zukunft auch vor Geschäften und auf Parkplätzen Anwendung finden soll. Das Gleiche gilt für öffentlich zugängliche Räumen und belebte Plätze, an de­nen sich Menschen entweder nicht nur vorübergehend oder auf engem Raum aufhalten.</p>
<p>Nur bei einer Inzidenz von merklich weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie der Erfüllung weiterer Bedingungen soll die Möglichkeit bestehen, von den verschärften Corona-Maßnahmen abzuweichen.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.presse-blog.com/2020/11/26/corona-massnahmen-im-dezember-2020-sonderregeln-fuer-weihnachten-und-silvester-treffen-auf-verschaerfte-vorschriften-gleich-zu-monatsbeginn/" data-wpel-link="internal">Corona-Maßnahmen im Dezember 2020: Sonderregeln für Weihnachten und Silvester treffen auf verschärfte Vorschriften gleich zu Monatsbeginn</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.presse-blog.com" data-wpel-link="internal">Presse-Blog</a>.</p>
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