Thema: Depressive Erkrankung entschuldigt keinen Zahlungsverzug
Auch bei einer depressiven Erkrankung kann vom Mieter verlangt werden, in guten Phasen Rat zu suchen und Mietzahlungen für die Zukunft sicherzustellen. Der Verzug mit der Mietzahlung ist nicht durch die psychische Erkrankung der Mieterin entschuldigt, wenn sie sich trotz Mehr





