Untermietzuschlag
Will ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten will. Dann muss der Vermieter, nach Darstellung von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mehr






