Die Anonymität von Hinweisgebern schützen – Eine Frage des Vertrauens? – Für iwhistle® Geschäftsführer Christoph Kläs eine Frage des Selbstverständnisses
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie fordert die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und die Garantie, dass die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt bleibt („Schutz der körperlichen Unversehrtheit“, „Anonymität garantieren“). Nur so kann das Vertrauen gegenüber den Hinweisgebern aufgebaut werden. Hinweisgeberschutzgesetz – Wer ist betroffen? Unternehmen mit Mehr






