
Zukünftige Auslegung von KWK als stromerzeugende Heizung in der Wohnungswirtschaft
Bundestag und Bundesrat haben mit dem KWKG am 03.07.2020 die Vollbenutzungsstunden für KWK-Anlagen ab 01.01.2021 für die jährliche Förderungszahlung nach dem KWKG begrenzt. Diese Begrenzung soll die Flexibilität der Stromproduktion je Anlage (Generator) erhöhen. Gerade in der dezentralen Einspeisung sollen Mehr