Kündigung auch bei weniger als 2.000,- € Rückstand
Ungeachtet von Notstandsmaßnahmen und besonderen Ausnahmen ergibt sich aus dem Mietvertrag die Pflicht, monatliche Miete zu zahlen. Kommt der Mieter mit dieser Verpflichtung in Verzug, gibt das Gesetz dem Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag fristlose und fristgemäß zu kündigen. Für Mehr



