Bundesverwaltungsgericht stärkt Kompetenzen des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klarheit in einer zentralen Frage der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften geschaffen. Das oberste Verwaltungsgericht bestätigte am 17. Juni, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde berechtigt ist, Tarife von Verwertungsgesellschaften umfassend zu prüfen. Es stellte Mehr





