Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch für 2018 möglich
Freiwillige Beiträge für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 1. April 2019 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens Mehr