„Verbraucherschutz sicherstellen, aber Rechtsmissbrauch vermeiden“
„Die neu eingeführte Musterfeststellungsklage ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Der Gesetzgeber wäre gut beraten gewesen, einer neutralen öffentlich-rechtlichen Einrichtung statt privaten Verbänden eine Klageberechtigung zuzuweisen. Denn nur mit einer eindeutigen und neutralen Klageberechtigung erreicht man das auch von Mehr