Tierseuchenrechtliche Anordnung muss umgesetzt werden
„Alle rechtlichen Möglichkeiten sind ausgeschöpft, bei allem Verständnis und Bedauern muss die tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung im Laufe dieser Woche umgesetzt werden, laut Geflügelpestverordnung müssen alle Tiere im Bestand des Freiensteinauer Geflügelhalters getötet werden, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest zu verhindern“, Read More