Die Genehmigung der jährlichen verkaufsoffenen Sonntage in Karlsruhe ist Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 7. Februar 2017. Verkaufsoffene Sonntage unterstützen Einzelhandel, Gastronomie und Gewerbe. In der allgemein schwierigen Lage während der Bauphase der Kombilösung brauchen die Betriebe diese Einnahmen und den Akzent im regionalen Wettbewerb der Einzelhandelsstandorte. In Verbindung mit einer Großveranstaltung sind sie aus Sicht der IHK Karlsruhe ein wichtiger Baustein für das Image der Stadt und ziehen Kunden an, die sonst in anderen Städten einkaufen würden. Dies gilt vor allem für den landesweit beworbenen „Baden-Württemberg-Tag“ während der Karlsruher Heimattage am 6. und 7. Mai 2017, zu dem die Stadt rund 100.000 Besucher erwartet sowie für das Stadtfest im Herbst, dem zweiten Termin für einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt, zu dem ebenfalls eine hohe Besucherzahl erwartet wird.

IHK-Präsident Wolfgang Grenke: „Handel, Gastronomie und Dienstleistung kennzeichnen das Leben in der Stadt, sichern die Nahversorgung und beleben die Zentren. Sie sind mit einem hohen Engagement der ansässigen Betriebe und Geschäfte sowie der lokalen Interessen- und Werbegemeinschaften verbunden. Dieses teils auch ehrenamtliche Engagement sollte gefördert werden“.

Verkaufsoffene Sonntage tragen in Karlsruhe neben der Unterstützung der Innenstadt und der Außenwahrnehmung der Stadt auch zum Erhalt lebendiger Stadtteilzentren bei. Ohne einen eigenen, unabhängig von der Innenstadt geführten verkaufsoffenen Sonntag geraten Gewerbetreibende in den Stadtteilen weiter ins Abseits und ein attraktives urbanes Gefüge wird beschädigt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 174-0
Telefax: +49 (721) 174-290
http://www.karlsruhe.ihk.de

Ansprechpartner:
Simone Heinrich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (721) 174-455
Fax: +49 (721) 174-177
E-Mail: simone.heinrich@karlsruhe.ihk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel