Die Beschaffung von IT-Leistungen stellt nach wie vor besondere Anforderungen an Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen und Bedarfsträger, aber auch an interessierte Unternehmen.

Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Produkte und/oder Dienstleistungen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der VOL/A, der VgV und des GWB – wie etwa Mittelstandsschutz, Produktneutralität und Energieeffizienz – sowie weiterer (Landes-) Gesetze sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa den IT-Verantwortlichen.

Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die „flankierenden“ Vergabeunterlagen wie Preisblatt und Vertragsbedingungen, etwa die der EVB-IT.

Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann. Selbstverständlich findet auch die Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) in ihrer aktuellen Version VI Berücksichtigung.

Seminarablauf 

Themenüberblick:

Das Beschaffungsverfahren

  • Rechtsgrundlagen
  • Vergaberechtliche Grundsätze
  • Arten von Vergabeverfahren
  • Die Vergabeunterlagen
  • Die Rolle der EVB-IT und VOL/B
  • Ablauf einer Beschaffung
  • Rahmenvereinbarungen – ein Überblick
  • Dokumentationspflichten
  • Transparenzpflichten
  • Rechtsschutzfrage

Leistungsbeschreibung & Kriterienkatalog nach UfAB

  • Rechtliche Anforderungen
  • Zielführende Gestaltung
  • Kriterienauswahl
  • Energieeffizienz
  • no-spy-Thematik
  • Die Berücksichtigung von Präsentationen und Teststellungen

Die Prüfung und Wertung der Angebote

  • Zwingend auszuschließende Angebote
  • Folgen fehlender Erklärungen und Nachweise
  • Eignungsprüfung und Abgrenzung zur Leistung
  • Die Möglichkeit zur Berücksichtigung von (schlechten) Erfahrungen
  • Bewertungsmethoden – Das wirtschaftlichste Angebot

Referenten 

Günther Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Davor war er Senior Vergabe-Berater bei der INFORA GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (Dipl.-Jurist) und absolvierte sein Referendariat (Ass. iur.) im Oberlandesgerichtsbezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Als Wahlfach in Studium und Referendariat wählte Herr Pinkenburg schon früh das Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Rechts tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (FHVR Hof) sowie für den Behörden Spiegel. Herr Pinkenburg hat die Lehrgänge „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, „Fachanwalt für IT-Recht“ und „Fachanwalt für Vergaberecht“ erfolgreich absolviert und ist gemäß ITIL v3 Foundation und ISO 27001 sowie im Projektmanagement zertifiziert. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Vergaberecht“, ,„Informationstechnologie“ und „Verwaltungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein e.V. Seit 1991 ist er aktives Feuerwehrmitglied, Ausbilder und Führungsdienstgrad. Er wirkt zudem seit Jahren im Fachbereich 2 des Landesfeuerwehrverbandes Bayern mit. In der BOS-Fachzeitschrift „BRANDSchutz“ veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge.

Termin und Ort 

Ort:Tagungshotel
BonnZeitraum:26.04.2017 09:30 Uhr – 26.04.2017 17:30 Uhr

Preis

450,- Euro zzgl. MwSt.

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