Der Radweg soll Radfahrern unter anderem Sicherheit bieten. Jedoch können Schäden wie Wurzelhebungen, Schlaglöcher, Risse oder auch fehlendes Pflaster Radwege in einen Hindernisparcours verwandeln und zu Stürzen führen. Verantwortlich für die Instandhaltung der Radwege sind die Baulastträger wie beispielsweise Länder, Kreise, Kommunen und Städte, denen damit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. „Wer eine Gefahrenlage schafft, ist dazu verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“, erklärt Volker Jakobi, Experte für Straßenuntersuchung des TÜV Rheinland.

Offene Rechtslage bei Unfällen
Bei Unfällen infolge klar erkennbarer Fahrbahnschäden wie beispielsweise frostbedingter Schäden oder Wurzelwölbungen ist die Rechtslage nicht klar. Weist ein Verkehrsschild auf den schlechten Zustand des Weges hin oder sind die Schäden deutlich erkennbar, steht die Verkehrssicherungspflicht der Eigenverantwortung des Radfahrers gegenüber. „Da Gerichtsverfahren im Zweifel nicht immer zugunsten des Radfahrers ausgehen, ist es wichtig, immer vorausschauend zu fahren“, weiß Volker Jakobi. Radfahrer müssen sich auf den Zustand der Straßen und Radwege einstellen und ihr Fahrverhalten den Umständen anpassen. So können mögliche Hindernisse rechtzeitig erkannt werden.

Schäden im Voraus erkennen und beheben
Die Beliebtheit von E-Bikes und Pedelecs steigt, mit ihr auch die Anzahl der Unfälle. Zudem verunglücken ältere Fahrer ab 65 Jahren deutlich häufiger als jüngere. Ein Grund mehr, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dazu erfasst und bewertet TÜV Rheinland im Auftrag der Verwaltungen den Zustand von Straßen, Rad- und Gehwegen. Dabei hilft ihnen das Messsystem Argus-Agil, das bisher auf über 20.000 Kilometern Radweg eingesetzt wurde. Mittels Kamera- und Lasertechnik werden u.a. Ebenheit, Neigung und Oberflächenschäden erfasst und im Anschluss bewertet.

Über TÜV Rheinland

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