Die Rudolf Wöhrl AG (Nürnberg) hat ihren Insolvenzplan bei Gericht eingereicht. Diesem zufolge plant sie eine Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger. Am 30. Juni 2017 sollen somit auch die Anleihe-Inhaber 7,5 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Nach Abschluss des Verfahrens erfolge die Schlussverteilung. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Anlegern, zusätzliche Maßnahmen der Schadensbegrenzung auszuloten.

Am 11. April 2017 veröffentlichte die Rudolf Wöhrl AG eine sogenannte Insiderinformation. Im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung habe sie dem Amtsgericht Nürnberg ihren Insolvenzplan vorgelegt. Dies sei mit Zustimmung des Sachwalters erfolgt. Zunächst sei laut Plan eine Abschlagszahlung, später eine Schlussverteilung an alle Gläubiger vorgesehen. „Zwar profitieren davon auch die Anleihegläubiger, eine Schadensfreistellung ist für sie dennoch in weiter Ferne“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

So wurden vor einiger Zeit Verluste zwischen 80 und 90 Prozent prognostiziert. Heinze: „Um diese so gut wie möglich abzufedern, rate ich den Anleihe-Inhabern, ihre Anlage auf Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Potentielle Anspruchsgegner könnten Berater oder Vermittler sein. Im Einzelfall gilt dabei fachmännisch zu erörtern, ob diese die Anleger ordnungsgemäß aufklärten. Unsere Vereinsanwälte geben Betroffenen sehr gern eine erste, kostenfreie Einschätzung ihres Falles.“

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