Anleger der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 3 GmbH & Co. KG (Hamburg) haben nur noch wenig Zeit, mögliche Ansprüche geltend zu machen. Schon bald tritt absolute Verjährung ein. Vor diesem Hintergrund rät der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) zu einer zügigen Prüfung und verjährungshemmenden Maßnahmen.

Das Emissionshaus NORDCAPITAL legte sein Schiffsportfolio 3 im Jahr 2007 auf. Dessen Fondsgesellschaft investierte in zahlreiche Einschiffgesellschaften. Viele dieser gehören jedoch schon längst nicht mehr zum Beteiligungsportfolio des Fonds. Die Krise der Containerschifffahrt wurde ihm zum Verhängnis. Sein aufgenommenes Bankdarlehen konnte er noch nicht tilgen. Anleger erhielten weniger Ausschüttungen als geplant.

„Zusätzlich bringt diese wirtschaftliche Schieflage deren eingesetztes Kapital in Gefahr. Daher sollten sie es so schnell wie möglich vor Verlusten in Sicherheit bringen“, rät der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Eine fachmännische Prüfung der Ansprüche könnte dies bewerkstelligen. Die Probleme des Fonds belegen nämlich seinen hochspekulativen Charakter, auf diesen hätten Anlageberater hinweisen müssen. „Verstießen sie gegen diese Pflicht, können sie für Schadensersatzansprüche herangezogen werden. Die Chancen hierfür stehen gut, da viele Berater Schiffsfonds im Gegenteil sogar zur Altersvorsorge geeignet angepriesen haben“, weiß Heinze.

Bei der Geltendmachung ist Eile geboten, da nach zehn Jahren absolute Verjährung eintritt. Entsprechende Maßnahmen führen jedoch zu einer Hemmung. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen Betroffenen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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