China entwickelt sein Schutzrechtssystem stetig weiter: Das Staatliche Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) hat die Prüfungsrichtlinien für softwarebezogene Erfindungen überarbeitet und erleichtert Unternehmen damit den Zugang zu Softwarepatenten.

Seit dem 1. April 2017 gelten unter anderem die bisherigen Beschränkungen bei der Anspruchsformulierung nicht mehr. So können auch Begriffe wie „Computer-Programm-Produkt“ oder „maschinenlesbares Medium“ künftig zulässig sein. Damit ist ein umfassenderer Schutz von softwarebezogenen Erfindungen möglich. Bei Patenten, die sich auf Geschäftsmethoden beziehen, und bei Nichtigkeitsverfahren sind ebenfalls Erleichterungen zu erwarten. „Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt hin zu einem effektiven Schutzrechtssystem in China“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner bei Cohausz & Florack (C&F). „Die Volksrepublik entwickelt sich damit nicht nur zu einem bedeutenden Spieler im Hochtechnologiebereich, sondern wird auch als Standort für Patentverletzungsprozesse immer attraktiver.“

Über weitere Fortschritte Chinas im IP-Bereich und über Geschäftsstrategien für ausländische Unternehmen informiert C&F im Seminar „Spotlight on China“ am 16. Mai 2017 in Düsseldorf. Neben erfahrenen C&F-Patentanwälten, die über die Patentdurchsetzung, Patentstreitigkeiten und den Know-how-Schutz in China informieren, sind externe Referenten aus Recht, Wirtschaft und Wissenschaft vertreten: Susanne Szczesny-Oßing, Aufsichtsratsvorsitzende der EWM AG, Professor Dr. Markus Taube, Experte für ostasiatische Wirtschaftsstudien, Ben Wang, Vizepräsident und Chief Intellectual Property Counsel bei ZTE in den USA und Shengping Yang, Patentanwalt und Partner bei Beyond Attorneys At Law. Sie bringen den Teilnehmern ihre Sicht und ihre Erfahrungen mit dem Schutzrechtssystem Chinas näher. Eine Podiumsdiskussion über Geschäftsinteraktions- und Verhandlungsstrategien in China liefert weiteren wertvollen Input.

Das englischsprachige Seminar „Spotlight on China“ findet statt

am 16. Mai 2017
um 13:00 Uhr
in den Kanzleiräumen von
Cohausz & Florack
Bleichstraße 14
40211 Düsseldorf.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Auch Pressevertreter sind herzlich willkommen. Weitere Infos und Anmeldungen unter www.cohausz-florack.de.

Über COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten – von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.

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