Der Aufsichtsrat der WEMAG AG hat Thomas Murche zum technischen Vorstand bestellt. Er folgt in dieser Funktion Thomas Pätzold nach und wird die WEMAG gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Caspar Baumgart leiten. Der genaue Zeitpunkt des Amtsantritts wird noch abgestimmt. Der 44-jährige studierte Elektrotechniker ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er war seit 1999 in verschiedenen netztechnischen und netzwirtschaftlichen Funktionen bei der Avacon AG tätig. Seit Oktober letzten Jahres ist er Leiter Netzsteuerung der E.ON Deutschland / E.ON SE mit Sitz in Essen. Er wird künftig für die technischen Bereiche der WEMAG-Gruppe einschließlich der regenerativen Energieerzeugung und des Telekommunikationsgeschäfts verantwortlich sein. „Wir freuen uns, mit Thomas Murche einen versierten und erfahrenen Fachmann als neuen technischen Vorstand für die WEMAG gewonnen zu haben. Wir wünschen ihm viel Erfolg bei seinem künftigen Wirken für die WEMAG-Gruppe und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm“, so Dr. Christof Schulte, Aufsichtsratsvorsitzender der WEMAG.
Über die WEMAG AG

Die Schweriner WEMAG AG ist ein bundesweit aktiver Öko-Energieversorger mit regionalen Wurzeln und Stromnetzbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zusammen mit der WEMAG Netz GmbH ist sie für ca. 15.000 Kilometer Stromleitungen verantwortlich, vom Hausanschluss bis zur Überlandleitung. Das Energieunternehmen liefert Strom, Gas und Netzdienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden.
Regionale Verbundenheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit bestimmen das Handeln der WEMAG AG. So liefert das Unternehmen unter der Marke wemio Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen an Haushalte sowie an Sondervertragskunden aus Gewerbe und Landwirtschaft. Seit 2011 werden klimafreundliche Gasprodukte angeboten. Die WEMAG AG leistet erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, berät zu Fragen der Energieeffizienz und bietet die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG. Die WEMAG AG befindet sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen ihres Versorgungsgebietes.

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