Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist mittlerweile mit einer Übergangsfrist bis Mai 2018 in Kraft. Danach gibt es keine Ausreden mehr. Sie vereinfacht Einiges, legt aber auch die Maßstäbe bei der Umsetzung deutlich höher. Insbesondere die vergleichsweise drastischen Strafandrohungen auf maximal zwanzig Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes und das unaufgeforderte Tätigwerden von Aufsichtsbehörden sind ein Paradigmenwechsel zur Vergangenheit.

Minimieren Sie die Risiken und nutzen Sie die Chancen: Die meisten Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen sind personell oder technisch nicht in der Lage, einen Datenschutzbeauftragten aus dem Unternehmen heraus zu stellen. Trotzdem sind sie verpflichtet, Datenschutz im Unternehmen zu verwirklichen und zu pflegen. Ein sachverständiger Außenstehender kann Ihnen helfen, Sie im Datenschutz begleiten und beraten sowie die entsprechende Kontrolle ausüben. Werden Sie aktiv und schützen Sie Ihr Unternehmen!

Die langjährigen Erfahrung der LANTECH GROUP-Mitarbeiter, aus diversen Projekten in unterschiedlichen Branchen, die Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik sowie die Sichtweise auf Datenschutz im Zusammenspiel mit dem Informationssicherheitsmanagement, ermöglichen es Ihnen ein passgenaues Angebot zu schnüren.

Untermauert wird dies durch ein umfassendes Produktportfolio, das stetig erweiterte Know-How über geschäftskritische Belange sowie die ganzheitlichen IT-Security-Systeme aus einer Hand.

Sind Sie vorbereitet: Machen Sie den Test https://lantech.eu/cms/de/security-quick-check/

Förderung der Länder: Im Zeitalter der Digitalisierung ist Datenschutz und Datensicherheit vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Nutzen Sie deshalb das speziell in Bayern angebotene Förderprogramm Digitalbonus.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Sprechen Sie einfach die Spezialisten der LANTECH GROUP an. Diese können Ihnen im Einzelfall noch genauer erläutern wie die Förderung auf Ihr Unternehmen angewendet werden kann.

Wer sich für Produkte, Services und Solutions der LANTECH GROUP entscheidet, der wählt zukunftssichere und passgenaue Lösungen und erhält das gute Gefühl, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben.

Ihr Ansprechpartner: LANTECH Informationstechnik GmbH

https://lantech.eu/cms/de/informationstechnik/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LANTECH GROUP
Philipp-Kachel-Straße 42a
63911 Klingenberg am Main
Telefon: +49 (9372) 9451-0
Telefax: +49 (9372) 9451-122
http://www.lantech.eu

Ansprechpartner:
Björn Christophori
PR
Telefon: +49 (9372) 9451-140
Fax: +49 (9372) 9451-122
E-Mail: bjoern.christophori@lantech.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.