Am 6. Februar 2017 wurde am Amtsgericht Schweinfurt das Insolvenzverfahren über die ESP European SunPower Verwaltungs GmbH (Bad Neustadt a.d.S.) eröffnet (Az. IN 225/16). Im März 2017 hat man eine Masseunzulänglichkeit festgestellt. Für Anleger mit Nachrangdarlehen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Anlegern zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, um finanzielle Schäden zu komprimieren.

Aus der Sicht der Anleger ist der Fall der Masseunzulänglichkeit das schlechteste Ergebnis aus einem Insolvenzverfahren. Gerade mit einem Nachrangdarlehen steht man „nachrangig“ auf der Liste der Insolvenzmasseverteilung.

Das Geschäft mit erneuerbarer Energie scheint immer lukrativer zu werden. Das dachte sich wohl auch die ESP European SunPower, die mittels Anlegergelder in eine Projektentwicklung investieren wollte. Die geplanten Solaranlagen sollten an einen Endinvestor verkauft und von diesem betrieben werden. Eine Tochtergesellschaft sollte sogar in Rumänien ansiedeln und dort selbst Solaranlagen betreiben.

Doch schon im Herbst 2015 gab es erste Verzögerungen der Rückzahlungen. Als diese ganz ausblieben, stellte ein Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz.

Der DFMS Geschäftsführer H.Heinze: „Anlegern, denen im Vermittlungsgespräch eine ´sonnige Rendite´ und hohe Sicherheit versprochen wurde, haben die Möglichkeit auf Schadensersatz. Hierzu empfiehlt sich eine kostenlose, individuelle Erstbewertung ihrer Anlage.“

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