Gute Nachrichten aus Honduras, wo Ascendant Resources Produktion sehr gut läuft. Wie bereits im ersten Quartal 2017 konnte der kanadischen Zink-, Silber- und Bleiminenbereiber auch im abgelaufenen Quartal die Produktion in der unternehmenseigenen ‚El Mochito‘-Mine weiter steigern. Aber dennoch mußte die in Honduras beheimatete Gesellschaft (ISIN: CA0435041094 / TSX-V: ASDN) einen bereinigten EBITDA Verlust in Höhe von 6,2 Mio. USD ausweisen, wobei der Juli bereits mit einem positiven EBITDA beendet werden konnte.
In der erst im Dezember 2016 übernommenen ‚El Mochito‘-Mine wurden im zweiten Quartal dieses Jahres pro Tag durchschnittlich 1.733 Tonnen Erz verarbeitet, was einer Steigerung von 15 % gegenüber dem Vorquartal mit durchschnittlich 1.619 Tonnen pro Tag entspricht. Erzeugt wurden aus dem verarbeiteten Erz per Ende 30. Juni 2017 4.505 Tonnen Zink (Zn), 1.459 Tonnen Blei (Pb) und 188.245 Unzen Silber. Damit wurde die Zinkproduktion um 11,7 % und die Blei- und Silberproduktionen jeweils um 8,8 % gesteigert. Auf Zinkäquivalentbasis fiel die Produktion mit 6.975 Tonnen gegenüber 6.201 Tonnen nicht nur um 12,5 % höher aus als im 1. Quartal des Jahres, sondern lag auch noch 5 % über der eigenen Prognose von 6.664 Tonnen Zinkäquivalent.

Eine weitere Verbesserung der Verarbeitungskapazität zeichnet sich bereits jetzt ab. Denn im Juli erreichte Ascendant eine durchschnittliche Erzverarbeitung von 1.853 Tonnen pro Tag, also noch einmal rund 7 % mehr als im Tagesdurchschnitt des zweiten Quartals. In der letzten Juliwoche wurde sogar eine durchschnittliche Tagesproduktion von 1.992 Tonnen erreicht. Der besagte Juli war für Ascendant auch der erste Monat, indem das Unternehmen einen EBITDA Gewinn (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Tilgung) von 0,7 Mio. USD ausweisen konnte.

Das Management sieht das Unternehmen weiterhin auf Kurs und bleibt zuversichtlich, die durchschnittliche Tagesproduktion von 2.200 Tonnen noch im zweiten Halbjahr dieses Jahres zu erreichen. Ermöglicht werden soll das vor allem durch die Investitionen in den Fuhrpark. Ein weiteres wichtiges Ziel bleibt für das Unternehmen aber auch die Verarbeitung von höhergradigen Erz. Diesbezüglich konnten bereits erste Ziele identifiziert werden, die nun in den Minenplan aufgenommen werden.

Aufgrund der gesteigerten Produktion konnten die Nettoeinnahmen von 7,9 Mio. USD im ersten Quartal 2017 um 25,5 % auf 9,9 Mio. USD im abgelaufenen zweiten Quartal gesteigert werden. Auch die Stückkosten konnte Ascendant senken. Trotz der getätigten Investitionen im zurückliegenden Quartal konnten die Stückkosten immerhin um 8,5 % von 101,82 USD im ersten Quartal auf 93,19 USD pro aufbereiteter Tonne im zweiten Quartal gesenkt werden. Aber auch hier sieht das Management kurzfristig noch weiteres Potenzial. Auch führte das Unternehmen Investitionen zur Verbesserung der Untertageinfrastruktur durch, die eigentlich so nicht geplant waren, aber das zukünftige Wachstum der Gesellschaft signifikant erhöhen sollten. Konkret wurden Verbesserungen im vorhanden Untertagepumpsystem und der Elektrik durchgeführt, wobei weitere Investitionen in diese Richtungen geplant sind. Die Minenbetriebskosten lagen im abgelaufenen Berichtszeitraum ohne Investitionen bei 14,8 Mio. USD. Der Barbestand per Quartalsende lag bei 9,7 Mio. USD.

Aufgrund der leicht gesunkenen Zinkäquivalentgerade, die gegenüber dem Vorquartal um 1,2 % gefallen sind, gab es auch Veränderungen bei den Ausbringungsraten. Während bei der Silberproduktion ein Anstieg um 6,5 % auf 79,3 %, von 78,8 %, zu verzeichnen war, gingen die Ausbringungsraten bei Blei und Zink um 6,1 % auf 72,3 %, von 76,9 %, bzw. Um 0,9 %, von 89,8 %, auf 88,9 % zurück.

Ascendants – https://www.youtube.com/… – Präsident und CEO Chris Buncic zeigte sich zufrieden über das geleistete und sagte: "Wir freuen uns sehr unseren ersten bereinigten EBITDA Gewinn zu bilanzieren und sehen kurzfristig schon weitere Verbesserungen. Während des zweiten Quartals haben wir uns permanent verbessert und die Kosten runter gebracht." Zwar hätte man im abgelaufenen Quartal noch mit der Verfügbarkeit der Untertageflotte zu kämpfen gehabt, aber gerade hier habe man signifikante Fortschritte erzielt, die sich ab dem laufenden Quartal auszahlen sollten. Zudem hätte man noch in eine zunächst nicht geplante Untertageinfrastruktur investiert. Doch durch diese Investitionen erwarte man für den Rest des Jahres und darüber hinaus eine weitere Verbesserung der Tonnage, der Gehalte im Fördererz und dadurch niedrigere Stückkosten.

Zudem gab das Unternehmen noch eine Vorankündigungsvorschrift heraus, die wir hier eingebunden haben. Der Board of Directors des Unternehmens hat eine neue Satzung des Unternehmens (Vorankündigungs-Vorschrift) beschlossen, die Verfahren hinsichtlich der Nominierung von Direktoren für den Board durch Aktionäre des Unternehmens unter bestimmten Umständen zuzulassen. Die Vorankündigungs-Vorschrift legt einen Stichtag fest, zu dem die eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen der Directoren beim Unternehmen einreichen müssen. Sie legt auch fest, dass ein Aktionär die Ankündigung an das Unternehmen in ordnungsgemäßer schriftlicher Form einreichen muss, damit die entsprechende Nominierung gültig ist.

Der Board versteht, dass die Annahme einer Satzung zur Aufnahme der Vorankündigungsanforderungen in die maßgebenden Dokumente des Unternehmens im Einklang mit einem aufstrebenden Unternehmensführungstrend unter kanadischen Emittenten steht. Der Board und das Management glauben, dass die Vorankündigungs-Vorschrift den Aktionären, Directoren und dem Management einen transparenten, strukturierten und fairen Rahmen für die Nominierung von Direktoren bietet. Ferner glaubt der Board und das Management, dass die Vorankündigungsanforderungen eine ordentliche und effiziente Jahres- oder Sonderversammlung erleichtern wird. Dies wird gewährleisten, dass alle Aktionäre eine hinreichende Ankündigung und Information hinsichtlich der Kandidaten erhalten und den Aktionären eine angemessene Frist bietet für eine angemessene Überlegung vor der Versammlung.

Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss das Unternehmen nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die keine Jahreshauptversammlung ist), die zum Zweck der Wahl von Direktor (ob oder ob nicht für andere Zwecke einberufen) einberufen wird, kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen. Die Vorankündigungs-Vorschrift ist gültig mit Wirkung zum 14. August 2017 und bleibt gültig, bis sie bestätigt, in abgeänderter Fassung bestätigt oder von den Aktionären des Unternehmens abgelehnt wird. Dazu wird die Vorankündigungs-Vorschrift den Aktionären zur Ratifizierung, Annahme in abgeänderter Form oder Ablehnung auf der nächsten Aktionärsversammlung des Unternehmens vorgelegt, auf der Direktors gewählt werden. Eine Kopie der Vorankündigungs-Vorschrift wurde bei SEDAR, www.sedar.com, eingereicht und ist dort unter dem Profil des Unternehmens zu finden.

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