Einen wesentlichen Schwerpunkt stellen in der Fortbildung die verpflichtende Direktvermarktung und die Berechnung der Marktprämie dar. Unter diesem Gesichtspunkt werden hier auch Speicherkonzepte betrachtet. Die Interessenten erhalten einen Überblick über das neue Gesetz, die Anwendung wird anhand von Beispielen erläutert.
Nach diesem Seminar werden die Interessenten alle Fragestellungen aus dem Bereich der Förderung der Erneuerbaren Energien kennen und in der Lage sein für typische Fallkonstellationen selbständig Lösungen zu erarbeiten.

Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Ausschreibung. Spätestens am 01.01.2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung für Windenergie und Photovoltaik durch das neue Instrument der Ausschreibungen ermittelt werden. Wie diese Ausschreibungen durchgeführt und welche Ausnahmen von den Ausschreibungen das Gesetz vorsieht, sind für die praktische Anwendung des EEG von hoher Bedeutung. Schließlich wird in unserer Weiterbildung erläutert und diskutiert wie die Zahlung der EEG-Umlage abgewickelt wird und welche Möglichkeiten es gibt die EEG-Umlage zu reduzieren. Hierbei geht der Referent insbesondere auf die Besondere Ausgleichsregelung, die Eigenversorgung und die Besonderheiten bei Stromspeichern ein.

Geleitet wird das EEG – Seminar am 17. November 2017 im Haus der Technik in Berlin von RA Jens Vollprecht von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, Berlin.

Details und Anmeldung finden Sie unter:

http://www.hdt-essen.de/W-H110-02-115-7

Information
Nähere Informationen zu der Weiterbildung finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.-Ing.-Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter: www.hdt-essen.de 

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