1524 legte Luther sein Mönchsgewand ab. Nachdem er die Sakramentalität der Ehe und die Gültigkeit der Mönchsgelübde bestritten, den Zölibat abgeschafft und eine lebenslange Enthaltsamkeit für kaum lebbar erklärt hatte, entschloss er sich nach langem Zögern selbst zur Ehe. Am 13. Juni 1525 heiratete er die 26jährige, ehemalige Nonne Katharina von Bora (1499 – 1552), die 1523 aus dem Kloster Nimptschen bei Grimma nach Wittenberg geflohen war. Katharina war eine kluge, gebildete und überaus tüchtige Frau, die für Luther zeitlebens in jeder Hinsicht eine große Stütze dargestellt hat; selbst für regelmäßige Einkommen der Familie sorgte sie, indem sie im lutherschen Haus eine Studentenherberge unterhielt.

Die Ehe zwischen Katharina und Luther war im Ganzen gesehen von aufrichtiger, herzlicher Liebe und gegenseitiger Hochachtung geprägt. Eine konsequente, traditionell christliche Sexualethik war für beide selbstverständlich. Der einzige und ausschließliche Ort für jede Ausübung der Sexualität war für Luther die Ehe. Außerehelicher Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung, geschweige denn homosexuelle Praktiken stellen in seinen Augen unbezweifelbar schwere Süden gegen das 6. Gebot dar. Bordelle mussten geschlossen, Prostitution bei Strafe verboten werden. Der coitus interruptus, die damals einzige Form der Verhütung, galt Luther, im Sinne von 1 Mos 38,9 als die schwere Sünde des Onan: als ein Mißbrauch der Ehe und zugleich als eine Lieblosigkeit gegenüber der Frau (vgl. Genesisvorlesung 1538, WW 44, S. 316).

Luther hatte mit Katharina sechs Kinder, die alle in Wittenberg geboren wurden. Darüber hinaus nahmen Katharina und er noch neun (!) weitere Kinder von verstorbenen Verwandten in ihre Familie mit auf. (Zu Luthers Ehe- und Familienleben vgl. ausführlich: Heinz Schilling, Martin Luther, München 2016, S. 322 ff.). Im Umgang mit den Kindern konnte Luther sehr zärtlich und liebevoll sein, aber auch streng, schroff und hart. Besonders seinen Söhnen gegenüber wandte er im Kern die gleichen Erziehungsmethoden an, unter denen er selbst gelitten hatte. Hier war „seine befreiende Gotteserfahrung vergessen: in der Erziehung herrschte nicht der gnädige Gott, sondern der fordernde und strafende Gott“ (Schilling, a.a.O., S. 353f.).

Dr. Peter Blank ist Jurist und Theologe. Seit 1968 ist er katholischer Priester. Er wirkt heute als Studenten-sowie Familienseelsorger in München. Wir entnehmen den Auszug seinem Buch „Luther und seine Zeit – Ein Überblick“, das in diesem Frühjahr im Christiana Verlag, Kisslegg, erschien. Das Buch hat 192 Seiten, die Passage findet sich auf den Seiten 145 – 147.   

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