Mächtig was los war am Mittwoch im Dorfladen von Familie Fuchs in Groß-Eichen – der Grund: Priska Hinz, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, überreichte einen Förderbescheid des Landes an Inhaber Ernst-Ulrich Fuchs für den geplanten Neubau eines Lebensmittelmarktes am Ortsrand. Mit dabei waren auch Landrat Manfred Görig und Vizelandrat Dr. Jens Mischak, die aus mehreren Gründen erfreut über diesen Termin waren: Das Vorhaben wurde mit dem Höchstbetrag bezuschusst und ist eines von hessenweit 18, ein weiteres wird demnächst in Herbstein gefördert.

Beide würdigten das Engagement der Familie Fuchs und sprachen von einem „schönen Tag“ – schließlich werde aus dem kleinen, erfolgreichen Dorfladen mit Metzgerei ein attraktiver Einkaufsmarkt. „Der neue Markt kann zum Versorgungs- und Kommunikationspunkt von Groß-Eichen und den umliegenden Dörfern werden. Und dass die nächste Generation schon in das Unternehmen eingebunden ist, lässt auf eine erfolgreiche Fortsetzung der Familientradition hoffen“, so die Hoffnung der Kreisspitze.

Der neue Einkaufsmarkt soll viermal so groß werden wie der jetzige und Ende 2018 seine Türen öffnen. Wichtige Voraussetzung für die hohe Fördersumme sei gewesen, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Grundversorgung sichergestellt sondern mit dem Café auch ein Treffpunkt entstehe. „Zudem wird hier ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet“, so Dr. Mischak weiter, es entstehe ein Ausbildungsplatz im Metzgerhandwerk und ein Arbeitsplatz.

„Kleinstunternehmen des Handels und Handwerks sind für die Grundversorgung im ländlichen Raum unverzichtbar. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze entstehen und die Bevölkerung mit einer breiten Palette an Waren und Dienstleistungen versorgt werden“, unterstrich auch Ministerin Priska Hinz. „Mehr als die Hälfte der Hessinnen und Hessen leben im ländlichen Raum. Darum haben wir als Politik auch eine besondere Verantwortung diesen Lebensraum nachhaltig für Zukunft zu sichern. Mit diesem neuen Förderangebot können wir gezielt Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die helfen durch ihr wirtschaftliches Engagement die Grundversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.“ Das neue Förderprogramm sei übrigens keine Eintagsfliege, sondern werde im kommenden Jahr fortgesetzt, um den ländlichen Raum auch weiterhin zu stärken, versprach die Ministerin.

INFO

Im Dezember 2016 wurden im Bund die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erweitert. Das Landwirtschaftsministerium hat durch die Bereitstellung notwendiger Landesmittel und Verwaltungsvorschriften die Voraussetzungen geschaffen, dass bereits 2017 die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro ausgeschüttet werden konnten.

Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Kleinstunternehmen (bis 10 Arbeitskräfte) aus Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Mobilität, Gesundheit und Kultur von dieser Förderung partizipieren können. Die Zuwendungen sind gestaffelt und können bei Unternehmen mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bis zu 200.000 Euro betragen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Gabriele Richter
Pressestelle/ Kommunikation
Telefon: +49 (6641) 977-3400
Fax: +49 (6641) 977-53400
E-Mail: gabriele.richter@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel