TÜV SÜD ruft kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit zur Teilnahme am zweiten TÜV SÜD Innovationspreis auf. Die Auszeichnung, mit der Kooperationen zwischen Unternehmen und der Wissenschaft gefördert und prämiert werden, ist mit insgesamt 50.000 Euro für die Erstplatzierten dotiert. Die Preisverleihung findet im Juni 2018 im Rahmen des TÜV SÜD Forums statt. Interessierte Unternehmen können sich ab sofort bis zum 23. Februar 2018 online unter http://www.tuev-sued.de/Innovationspreis2018 bewerben.

„Die große Resonanz bei der Premiere des TÜV SÜD Innovationspreises zeigt, dass wir mit unserer Idee richtigliegen. Deshalb bauen wir unser Engagement weiter aus: Wir schreiben unsere Auszeichnung 2018 bundesweit aus und erhöhen das Preisgeld für die Erstplatzierten auf insgesamt 50.000 Euro“, sagt Professor Dr.-Ing. Axel Stepken, Vorsitzender des Vorstands der TÜV SÜD AG. Die Idee des TÜV SÜD Innovationspreises: Forschungseinrichtungen unterstützen KMU dabei, ihre Innovationen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Die enge Zusammenarbeit bereits in der Entwicklungsphase stellt dabei sowohl einen hohen Innovationsgrad als auch die solide Qualität der neuen Produkte und Dienstleistungen sicher. Dies entspricht dem Auftrag von TÜV SÜD seit mehr als 150 Jahren, Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen der Technik zu schützen und durch diese Minimierung von Risiken den jeweils neuesten Technologien den Weg zu ebnen.

Innovative Ansätze aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht

Die wichtigsten Eckdaten für Bewerber: Der TÜV SÜD Innovationspreis richtet sich an KMU aus dem gesamten Bundesgebiet, die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine technologieorientierte Dienstleistung entwickeln. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer anderen außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung (bspw. der Helmholtz-, Max-Planck- oder Fraunhofer-Gesellschaft), mit der sich das Unternehmen gemeinsam bewirbt. Die eingereichten Innovationen können aus allen Branchen stammen, die Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung sollte innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein, der Jahresumsatz des Unternehmens maximal 50 Millionen Euro betragen.

Kriterien für die Bewertung sind unter anderem ein hoher Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung), der erkennbare Nutzen (Effizienzsteigerung, Profitabilität, Synergieeffekte), die Mittelstandseignung (Relevanz für kleine Unternehmen) sowie die Praktikabilität und erfolgreiche Umsetzung. Die Sieger werden von einer hochrangigen Jury ermittelt, die Preisverleihung wird im Rahmen des TÜV SÜD-Forums im Juni 2018 stattfinden.

Die Bewerbungskriterien im Detail sowie ein Online-Formular sind zu finden unter http://www.tuev-sued.de/Innovationspreis2018 sowie weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Matthias Andreesen Viegas
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5791-1613
Fax: +49 (89) 5791-2224
E-Mail: matthias.andreesen@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel