Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) tagte heute in Landshut unter der Leitung ihres Vorsitzenden Hermann Brandl. Auf ihrer Tagesordnung stand unter anderem die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2018 und die Ernennung von Versichertenberatern.

Einnahmen steigen

Der Rentenversicherungsträger, der für mehr als 2,7 Millionen Menschen in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberbayern und Oberpfalz zuständig ist, plant mit Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 755 Millionen Euro. Das Haushaltsvolumen steigt somit auf mehr als 13,65 Milliarden Euro an. Der bundesweite Trend gestiegener Löhne und Beschäftigungsverhältnisse sei auch in den Regionen erkennbar, so Brandl, der zugleich Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bezirksgruppe Oberpfalz ist.

Die Wirtschaft brummt. Auch deshalb habe sich die Rentenversicherung in den vergangenen sechs Jahren gut entwickelt. "Wir rechnen insgesamt mit einer schwarzen Null." Vorausberechnungen hätten ergeben, dass die Renten für das kommende Jahr um rund 3 Prozent steigen werden.

Dies bedeute eine Erhöhung der Durchschnittsrente um ca. 41 Euro.

Der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 könne um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt werden und voraussichtlich bis 2022 stabil bleiben. Bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen rechne man erst im Jahr 2023 mit einer Erhöhung auf 18,7 Prozent.

Günter Zellner, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung und zugleich Geschäftsführer des DGB Bayern für die Region Oberbayern, hob vor allem hervor, dass man auch im kommenden Haushaltsjahr mit Verwaltungskosten von unter 1,6 Prozent der Gesamtausgaben rechne. Dies zeige deutlich, wie verantwortungsbewusst, wirtschaftlich und sparsam die Rentenversicherung mit den Beitragsgeldern umgehe. "Wir gehen, gerade mit Blick auf viele private Versicherungsunternehmen und andere öffentliche Haushalte, mit gutem Beispiel voran", so Zellner.

Brandl und Zellner warnten angesichts der bundespolitischen Entwicklung vor Wahlgeschenken der Parteien.

"Der Sparstrumpf der Rentenversicherung darf nicht weiter strapaziert werden." Zur Stabilisierung der Ausgaben könne eine mögliche Ausweitung der Mütterrente nur aus Steuermitteln finanziert werden.

Sie bekräftigten zudem die Forderung der Vertreterversammlung, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Nur so könne die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung auch zukünftig ohne Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen des Bundes gewährleistet werden.

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