VisualVest, Robo Advisor und 100-prozentige Tochtergesellschaft von Union Investment, bietet nun auch in der Rolle des digitalen Vermögensverwalters Eltern die Geldanlage für das eigene Kind an. Eltern können so ein Depot auf den Namen ihres Kindes eröffnen und hierfür dessen Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen.

Depoteröffnung online
Als einziger Anbieter auf dem deutschen Markt ermöglicht VisualVest die digitale Depoteröffnung und -verwaltung im Namen des eigenen Kindes. Die für die Eröffnung erforderliche Identifizierung der Eltern erfolgt bequem online per Video-Ident-Verfahren. Eltern können zudem online jederzeit Ein- und Auszahlungen vornehmen, Sparraten anpassen oder das Depot auflösen.

Keine Steuernachteile
Beim Sparen für den Nachwuchs können Eltern den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr beanspruchen, der Kindern und Jugendlichen für das steuerfreie Sparen zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird der Sparerfreibetrag der Eltern nicht durch Erträge für das Kind geschmälert.

Passgenaue Anlagestrategie aus Investmentfonds
VisualVest bietet breit gestreute Portfolios aus Investmentfonds für unterschiedliche Spartypen an. Eltern können für ihr Kind zwischen den VestFolios aus ETFs und aktiv verwalteten Fonds sowie den GreenFolios aus rein nachhaltigen Investmentfonds wählen. Für die Depoteröffnung beantwortet ein Elternteil einfach die Fragen zum Sparziel, dem einmaligen oder monatlichen Sparbetrag und der Erfahrung mit Investmentfonds. Basierend auf den Angaben ermittelt VisualVest dann eine Anlagestrategie, die zu den individuellen Anforderungen passt. Sowohl die VestFolios als auch die GreenFolios stehen für unterschiedliche Risikotypen zur Verfügung, sodass Eltern eine zu ihrer persönlichen Risikoneigung passende Geldanlage finden. Die jeweilige Risikoklasse bestimmt, ob der Anteil an ertragreichen oder risikoärmeren Anlageklassen innerhalb eines Fonds-Portfolios überwiegt.

Zugriff bei Volljährigkeit
Bei Erreichung der Volljährigkeit erhält das Kind Zugang zu seinem Depot. Die Geldanlage kann dann weitergeführt oder die angesparte Summe ausbezahlt werden. Bestehende Sparpläne laufen automatisch weiter, sofern diese nicht ausgesetzt oder beendet werden.

Neues Angebot unter Vermögensverwaltung
Im Juli 2017 erhielt VisualVest die Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), woraufhin der Robo Advisor das Angebot zum Sparen für das eigene Kind erweitert und optimiert hat. Als digitaler Vermögensverwalter überwacht VisualVest die Anlagestrategien seiner Kunden stetig und führt bei gravierenden Marktveränderungen automatisch Optimierungen durch.

Dr. Olaf Zeitnitz, CEO VisualVest, ergänzt: „Als Vater von drei Kindern weiß ich, wie wichtig es ist, frühzeitig Geld für die Kids zur Seite zu legen. Mit dem Junior-Depot von VisualVest können Eltern für ihre Kinder sparen, ohne den eigenen Sparerfreibetrag durch die Gewinne des Nachwuchses zu reduzieren. Sowohl die Depoteröffnung als auch die -verwaltung finden dabei online statt.“

Eltern, die sich jetzt für ein Junior-Depot entscheiden, erlässt VisualVest die Servicegebühr bis zum 28.02.2018. Hierfür geben Eltern einfach den Gutschein-Code „Junior“ bei Depotabschluss ein.

Über die VisualVest GmbH

Die VisualVest GmbH ist ein digitaler Vermögensverwalter (Robo Advisor) und wurde als bester Robo Advisor 2017 vom Bewertungsportal BankingCheck ausgezeichnet. Über die Online-Plattform www.visualvest.de können Privatanleger ihr Geld in breit gestreute Portfolios aus ETFs, aktiv verwalteten oder nachhaltigen Investmentfonds anlegen. Auf Basis eines wissenschaftlichen Modells wird das Chancen-Risiko-Profil der Anleger ermittelt und eine passgenaue Anlagestrategie angeboten. VisualVest wurde 2015 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Union Investment Gruppe gegründet und kombiniert so die Finanzexpertise und Sicherheit einer der führenden Fondgesellschaften Deutschlands mit der Flexibilität und Schnelligkeit eines FinTech-Start-ups. VisualVest ist ein von der BaFin lizenzierter Finanzportfolioverwalter nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegt entsprechenden Regulierungen.

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