Für den Kunden eines Onlineshops ist der Schlichtungsservice besonders einfach zu nutzen. Sowohl Antragstellung als auch die Durchführung des Verfahrens und die gesamte Kommunikation zwischen den Beteiligten erfolgt über das Internet.

Antragstellung ohne besondere Hürden

Der Kunde hat zwei Möglichkeiten für die Antragstellung. Er kommt entweder über das janoFair-Logo auf der Shopseite direkt zur janoFair Infoseite des Onlineshops. Auf dieser Seite kann der Kunde auf einen Blick anhand der Status-Anzeige erkennen, ob der Onlineshop aktuell am Schlichtungsverfahren teilnimmt. Wird der Status mit gültig (grün) angezeigt, steht der Antragstellung nichts mehr im Wege.

Nach einem Klick auf den Button „Schlichtung beantragen“, muss sich der Kunde zunächst für die Durchführung der Schlichtung registrieren. Nach dem die Registrierung vom Kunden bestätigt wurde, kann die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragt werden.

Die andere Möglichkeit besteht darin, direkt auf der Seite www.janofair.de den entsprechenden Onlineshop über die Shopsuche herauszusuchen. Auch hier ist zunächst die Registrierung des Kunden notwendig, bevor der Antrag gestellt werden kann. Nach dem Einloggen im Kundenbereich werden die Angaben des Onlineshops automatisch aus der Suche übernommen.

Notwendige Angaben für eine erfolgreiche Antragstellung

Neben den üblichen Angaben (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) wird auch das Land abgefragt, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Hintergrund ist, dass die janoFair-Schlichtung nur durchgeführt wird, wenn der Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Weiter muss der Kunde Angaben machen wie z.B.:

  • Rechnungsnummer,
  • Kundennummer,
  • Bestellnummer,
  • Kaufpreis,
  • Datum der erstmaligen Reklamation des Kunden sowie
  • Datum der Antwort des Shopbetreibers.

Das Datum der erstmaligen Reklamation muss angegeben werden, da vor Durchführung der Schlichtung zunächst ein Versuch von den Beteiligten unternommen werden muss, den Konflikt einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus muss der Kunde natürlich auch Angaben zum Grund des Konflikts (zugrundeliegender Sachverhalt) machen. Der Shopbetreiber wird über die Antragstellung per E-Mail informiert und erhält seinerseits die Gelegenheit, zum Antrag seines Kunden online Stellung zu nehmen.

Beendigung des Konflikts

Die janoFair-Schlichtung hat das Ziel, einen Konflikt im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten zu erledigen. Dabei soll das Verfahren grundsätzlich enden, wenn die Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag erhalten, der das geltende Recht berücksichtigt, diesen akzeptieren und die Annahme gegenüber dem Schlichter erklären.

Da der Schlichter den Ablauf des Verfahrens nach eigenem Ermessen festlegen kann, kommt es immer wieder vor, dass ein Konflikt auch unbürokratisch und ohne einen förmlichen Schlichtungsvorschlag endet. In den dazu geeigneten Fällen (nach der Sachverhaltsschilderung durch die Beteiligten ist die Rechtslage eindeutig), wird den Beteiligten meist in einem kurzen Telefonat die Rechtslage geschildert und ein Vorschlag unterbreitet. Erklären sich die Beteiligten einverstanden, kann ein Fall auch ohne viel Bürokratie gelöst werden, ohne dass den Beteiligten dadurch Nachteile entstehen.

In einfachen und eindeutigen Fallkonstellationen profitieren die Beteiligten von der Flexibilität des janoFair-Schlichtungsverfahrens durch eine kurze Verfahrensdauer und eine schnelle Lösung des Konflikts.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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