Dr. Johannes Vöcking, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, weist im Arbeitskreis VII auf die besonderen Belange von Schädelhirntrauma-Patienten hin.

Deutschland zählt jährlich mehr als zwei Millionen polizeilich erfasste Unfälle im Straßenverkehr. Glücklicherweise sind zum größten Teil nur Sachschäden die Folge. Auch die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten stagniert trotz des dramatisch zunehmenden Verkehrs bei etwa 3.000 Menschen jährlich. Diese erfreuliche Entwicklung beruht nicht zuletzt auf Verbesserungen der Infrastruktur, der Fahrzeugtechnik sowie auf den Fortschritten des Rettungswesens und der Medizin.

Die Kehrseite des Fortschritts ist die Zunahme an schwerverletzten Menschen aller Altersgruppen, deren vollständige Genesung und Wiedereingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist. Von diesem Schicksal ist nicht nur das Unfallopfer selbst betroffen. Auch Familie, Freunde und das gesamte soziale Umfeld sind in das Geschehen involviert. Dem verletzten Menschen drohen nicht selten nach einer Phase des Mitleids der Rückzug des Umfelds und die soziale Isolierung.

Besonders weitreichend sind die Folgen einer unfallbedingten Schädigung des Gehirns. 270.000 Menschen erleiden in jedem Jahr dieses Schicksal. Etwa 10 Prozent von ihnen bleiben lebenslang schwer bis schwerst betroffen. In Deutschland sind heute rund 800.000 Menschen infolge eines unfallbedingten Schädelhirntraumas auf die fortwährende Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte angewiesen.

Die Betroffenen und ihre Angehörigen stehen vor einem Chaos aus Schmerzen, Leid und Fragen. In dieser Ausnahmesituation sehen sie sich mit Entscheidungen konfrontiert, auf die sie nicht vorbereitet sind, die jedoch gravierende Auswirkungen auf ihr weiteres Leben haben. Dies gilt insbesondere auf dem Feld des komplizierten Schadensersatzrechts. Verkehrsunfallopfer mit Hirnverletzung müssen vielfach mit hoch spezialisierten Versicherern um ihre Ansprüche kämpfen, zumal sie im Regelfall die Beweislast tragen.

Die neue, auf dem Verkehrsgerichtstag 2018 vorgestellte Broschüre „Informationen für Verkehrsunfallopfer mit Schädelhirnverletzung und deren Angehörige“ der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung gibt in diesen Fällen eine erste Orientierung. Sie informiert anhand strukturierter Informationen, was in der Ausnahmesituation zu tun ist.

Um einen Weg durch das komplexe Recht und eine kompetente Begleitung in der oft zermürbenden Auseinandersetzung mit den Versicherern zu gewährleisten, bedarf es in jedem Fall der raschen Einschaltung eines spezialisierten Rechtsbeistandes.

„Ich wünsche den Ratsuchenden, dass diese Broschüre ihnen helfen möge, die notwendigen Schritte einzuleiten, um mit kompetenter Begleitung zu ihrem Recht zu finden,“ so Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D. und Präsident Verkehrsgerichtstag e.V.

Engagierte Unterstützung findet die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung im Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD). „Der AvD bemüht sich, auch in diesen Fällen zu helfen und hat die Broschüre mit initiiert und unterstützt, um gerade diesem Personenkreis eine nachhaltige und fundierte erste Hilfestellung geben zu können“, so Rolf W. Menzel, AvD Vizepräsident für Recht und Verkehr.

„Das für die Zukunft der Beteiligten Entscheidende ist, den richtigen Anwalt zu finden“, erläutert Cordula Schah Sedi. Damit die Angehörigen des Verunfallten wissen, was getan werden muss und das möglichst in der richtigen Reihenfolge, hat die erfahrene Fachanwältin für Verkehrsrecht in der Broschüre auch für Laien verständlich die wichtigsten ersten Schritte aufgeführt.

Über ZNS- Hannelore Kohl Stiftung

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems mit Sitz in Bonn wurde 1983 von Frau Dr. med. h.c. Hannelore Kohl ins Leben gerufen. Die Stiftung unterhält einen Beratungs- und Informationsdienst für Schädelhirnverletzte und deren Angehörige, unterstützt bei der Suche nach geeigneten Rehabilitationseinrichtungen und fördert die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Neurologischen Rehabilitation. Sie engagiert sich in der Präventionsarbeit für Unfallverhütung. Bis heute konnten über 31 Mio. Euro aus Spendenmitteln für über 675 Projekte an Kliniken, Institutionen und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland weitergegeben werden.

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