Der Sachverständigenrat (SVR) des IBU stellt die oberste fachliche Instanz für die Arbeit des IBU und den Betrieb seines internationalen EPD-Programms für Bauprodukte dar. Dort engagieren sich Experten aus Wissenschaft, Normung, Bau- und Umweltbehörden, Bauwirtschaft und Gebäudezertifizierungssystemen, um das Programm zu überwachen und weiterzuentwickeln. Nun tagte der SVR zum fünfzigsten Mal.

Der Sachverständigenrat begleitet das IBU von der Geburtsstunde der EPD bis heute

„Mehr als 15 Jahre hat der Sachverständigenrat das IBU – zu Beginn noch die Arbeitsgemeinschaft Umweltverträgliches Bauprodukt AUB – in seiner Entwicklung begleitet: Von einer Idee, die Umweltleistung von Bauprodukten mittels Ökobilanzen auf verlässliche und überprüfbare Basis zu stellen, über die Sturm- und Drangzeit als Pionierin von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) in Deutschland; über die Konsolidierung und Harmonisierung der Regeln nach der Norm EN 15804 bis heute hin zur Herausforderung, die Regeln zu Umweltproduktdeklarationen europaweit auch in der Praxis zu harmonisieren und somit gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme und ihrer EPDs zu erreichen. Das IBU ist auch hier und heute treibende Kraft und einmal mehr Pionier, und es ist eine Freude, das IBU als Sachverständigenrat auf seinem Weg zu begleiten.“ Mit diesen Worten eröffnete der SVR-Vorsitzende Dr. Frank Werner die 50. Sitzung des IBU-Sachverständigenrates am 24. Januar 2018 in Berlin.

Vier- bis fünfmal jährlich kommen die Experten und Expertinnen rund ums nachhaltige Bauen zusammen, um aktuelle methodische Fragestellungen zum EPD-Programm des Institut Bauen und Umwelt (IBU) zu klären, neue Produktgruppenregeln freizugeben und bei Konformitätsfragen mit den maßgeblichen Normen die Entscheidungen zu treffen, die Grundlage des IBU für sein Deklarationsprogramm sind.

Ein Rückblick: Das heutige IBU entstammt einer Initiative von Bauproduktherstellern namens AUB (Arbeitsgemeinschaft Umweltverträgliches Bauprodukt), die sich bereits Ende der 1970er zusammenschlossen, um Umweltaspekte ihrer Produkte transparent zu machen. Dies geschah zunächst mit Umweltzertifikaten der AUB. Mit der Weiterentwicklung von Methoden wie der Ökobilanzierung änderte sich dieser Fokus und es entstand die Idee, ein auf Ökobilanzen und internationalen Normen bestehendes Deklarationsprogramm aufzubauen. So hieß es bereits 2002: „Ziel ist die Bereitstellung überprüfbarer und nicht irreführender Angaben zu Umweltaspekten von Bauprodukten. Die Umweltdeklaration ist Bestandteil des Konzeptes eines Nachhaltigen Bauens. Die Deklaration verbessert den Kenntnisstand zu den Produkten, erleichtert die Materialauswahl, ist Grundlage für eine Dokumentation der im Gebäude eingesetzten Bauprodukte und liefert die Grundlage zur ökologischen Optimierung von Planungen und Gebäuden mittels Ökobilanzen. (AUB 2002)“ Dies war die Geburtsstunde der heutigen EPDs (Umwelt-Produktdeklarationen) in Deutschland, an deren grundlegendem Ziel sich bis heute nichts geändert hat.

„Das Umweltbundesamt hatte den Aufbau der AUB als Programmbetreiber für ein Typ III-Umweltdeklarationsprogramm für Bauprodukte unterstützt und mit einer Studie begleitet“, weiß Dr. Eva Schmincke (Deutscher Naturschutzring DNR) zu berichten. Sie ist, wie auch Dr. Oliver Jann von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Gründungsmitglied des Sachverständigenrats.

Am 6. November 2002 wurde in Berlin anlässlich einer gemeinsamen Sitzung von AUB-Gesamtvorstand und Vertretern öffentlicher Einrichtungen der Sachverständigenausschuss (SVA – mittlerweile Sachverständigenrat SVR) konstituiert, der die Produktgruppenforen berät und das Verfahren im öffentlichen Interesse unterstützt, um ein Höchstmaß an Transparenz, Neutralität und Zuverlässigkeit der Umweltdeklarationen zu erreichen. Der Sachverständigenausschuss koordinierte die Deklarationsraster der Produktgruppen und prüfte zunächst auch die Vollständigkeit der Herstellerinformationen. Mit der wachsenden Anzahl zu prüfender Deklarationen wurden die unabhängigen Prüfungen an ausgewählte Verifizierer/innen übertragen, die vom Sachverständigenausschuss nach streng festgelegten Kriterien ausgewählt und berufen werden. Im Jahr 2013 erfolgte die Umbenennung in Sachverständigenrat (SVR), um die unabhängige Position seiner Mitglieder vom EPD-Programm des IBUs auch nach außen klarer darzustellen. Bis heute gehören die Prüfung und Freigabe von Produkt-Kategorie-Regeln (PCR), die Überwachung der Normenkonformität und der Qualität des Verifizierungsverfahrens sowie die Ernennung von Verifizierern zu seinen Aufgaben.

Christian Kemper von HOCHTIEF in den Sachverständigenrat berufen

Aktuell besteht der Sachverständigenrat aus 11 Mitgliedern, allesamt Experten zu Baustoffkunde, Nachhaltigem Bauen, Ökobilanzierung oder Normung, die für das IBU ehrenamtlich ihre langjährigen Kompetenzen einbringen. Der Präsident vom Institut Bauen und Umwelt, Prof. Horst Bossenmayer hob in seiner Ansprache zur Jubiläumssitzung hervor: „Das Ziel des Programms des IBU über die Erstellung, Verbreitung und Anwendung von EPDs ist wesentlicher Bestandteil der Förderung des nachhaltigen Bauens. Für die Kommunikation zwischen den Herstellern von Bauprodukten sowie zwischen Herstellern und den am Bau Beteiligten werden mit den EPDs europäisch geregelte umweltbezogene, auf Ökobilanzen beruhende, konsistente und unabhängig geprüfte Informationen für Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt. Der Sachverständigenrat des IBU ist dafür die unverzichtbare und unabhängige Fachinstanz. Gäbe es ihn noch nicht, wir müssten ihn unverzüglich einrichten!“

Auf der Jubiläumssitzung am 24. Januar 2018 wurde von Horst Bossenmayer zudem Dipl. Ing. Architekt Christian Kemper als neues Mitglied in den Sachverständigenrat berufen: Christian Kemper leitet das Green-Building-Management bei HOCHTIEF. Das Green-Building-Management ist in der Lage alle marktrelevanten Systeme erfolgreich durchzuführen (DGNB, LEED, BREAAM, NaWoh). Hierbei ist es besonders das Ziel, die Zertifizierung in den Bauprozess zu implementieren und somit Nachhaltigkeit als festen Bestandteil eines Projektes werden zu lassen. Aufgrund seiner Praxiserfahrung aus der Projektbetreuung und -durchführung zum Nachhaltigen Bauen kann Herr Kemper seinen breiten Erfahrungsschatz in den IBU-SVR einbringen. Denn die Aufgaben bleiben vielfältig: Die Weiterentwicklung von Normen, neue Produktgruppen, Software-Tools für die EPD-Erstellung oder auch zusätzliche Angaben oder Nachweise sorgen dafür, dass der IBU-Sachverständigenrat auch in Zukunft eine wertvolle Instanz für das EPD-Programm des Institut Bauen und Umwelt e.V. bleibt und zu seiner Reputation beiträgt.

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