Datenschutz und vor allem die Einhaltung der vorgegebenen Datenschutzbestimmungen betrifft öffentliche und nichtöffentliche Stellen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gerade die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes, die zum 25.05.2018 in Kraft tritt, macht den Einsatz eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten beinahe unumgänglich.

Um als Datenschutzbeauftragter in einem Betrieb tätig werden zu können, sind allerdings Fachkunde und Zuverlässigkeit eine Grundvoraussetzung. Hierfür müssen Fachkundeschulungen und entsprechende regelmäßige Weiterbildungen absolviert werden, die in der Regel mit einer Prüfung abschließen. Besonderes Augenmerk gilt hier den Einsteigerkursen, bei denen das notwendige Basiswissen kompakt vermittelt wird und die so den Einstieg in die Praxis ermöglichen.

Vom 10. – 12.04.2018 können Datenschutzbeauftragte den Grundstein für ihre zukünftigen Tätigkeiten legen und sich einen kompakten Überblick über die bestehenden und neuen Regelungen verschaffen.

An insgesamt drei Seminartagen erhalten die Teilnehmer das notwendige Know-how, um nach absolvierter Prüfung ein Unternehmen im Bereich Datenschutz erfolgreich betreuen zu können.

Details zur Veranstaltung erhalten Sie beim Haus der Technik, im Internet unter https://www.hdt.de/…

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