Rote Ampel – Fahrverbot – Schätzung durch Polizei genügt nicht (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17)!
Autofahrer aufgepasst – gute Nachtrichten bei Rotlichtverstößen! Wer mehr als eine Sekunde nach dem Umspringen auf Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Doch dür eine Ermittlung dieser Dauer reicht eine reine Schätzung durch die Polizei, welche Mehr