Mit Fahrverboten, Geldstrafen, Haftstrafen oder persönlichen Regressansprüchen werden hierzulande jährlich bis zu 4.000 verantwortliche Fuhrparkmanager belegt, so die Schätzung versierter Fachanwälte. In vielen Fällen resultieren die Strafen aus der sogenannten Halterhaftung. Die unter diesem Begriff zusammengefassten rechtlichen Pflichten bergen aufgrund ihrer Komplexität und der häufigen Neuerungen ein hohes Haftungsrisiko. Dies gilt insbesondere für die Unfallverhütungsvorschriften UVV gemäß der DGUV Vorschrift 70 und die Führerscheinkontrolle.

Um den Fuhrparkleitern aktueller und potenzieller Kunden den jüngsten Stand auf diesen Themenfeldern zu vermitteln, organisierte die Driver Fleet Solution (DFS), ein Geschäftsbereich der Driver Handelssysteme GmbH, Breuberg, gemeinsam mit der Carano Software Solutions GmbH, Berlin, den Workshop Halterhaftung – Anforderungen an das Fuhrparkmanagement und Lösungsansätze. Als fachkundigen Referenten gewannen sie Helmut Pätz, Inhaber der renommierten Beratungsfirma Insight, Gesellschaft für Training, Coaching und Consulting, Höchst im Odenwald.

Der erste Workshop fand am 24. April in Darmstadt statt, der zweite folgte am 26. April in Hamburg. „Unsere Einladung fand großen Anklang, denn zu den beiden ganztägigen Veranstaltungen kamen insgesamt über 40 Fuhrparkmanager bekannter Unternehmen“, berichtet Stefan Starzner, Key Account Manager Driver Fleet Solution.

Die Agenda der beiden Workshops war identisch: Stefan Starzner und Hans-Joachim Guth, Leiter Vertrieb/Support bei Carano, dem Spezialisten für Fuhrparkmanagement-Software, begrüßten die Teilnehmer und stellten ihre Unternehmen vor.

Anschließend übernahm Helmut Pätz und erläuterte zunächst die Problematik der Halterhaftung sowie die daraus resultierenden Pflichten und Aufgaben für die Betreiber gewerblicher Fuhrparks. Einen besonderen Schwerpunkt bildete das Fahrerlaubnisrecht mit den beiden Komponenten Führerscheinprüfung und neue Fahrerlaubnisverordnung.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen erläuterte Helmut Pätz die Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaft Verkehr und verdeutlichte, worauf Fuhrparkverantwortliche dabei ihr besonderes Augenmerk legen müssen. Die Teilnehmer erfuhren, was bei einer UVV-Prüfung im Fuhrpark im Detail geprüft werden muss, wer prüfen kann und darf, wie die UVV konkret umzusetzen sind, wie mit Poolfahrzeugen und Außendienstmitarbeitern zu verfahren ist, was Fahrer vor Fahrtantritt kontrollieren müssen und wie eine UVV-Prüfung zu protokollieren ist.

Fazit von Helmut Pätz: „Weder eine korrekte Führerscheinprüfung, noch eine korrekte UVV-Prüfung nach DGUV 70 sind triviale Aufgaben. In beiden Fällen sollte ein Fuhrparkverantwortlicher keinen Mitarbeiter mit der Prüfung betrauen, den er nicht intensiv in die Materie eingewiesen und trainiert hat. Oder er vergibt den Job an einen externen Serviceprovider, der sein Handwerk versteht. Andernfalls geht der Fuhrparkleiter ein hohes rechtliches Risiko ein.“

In der anschließenden Diskussionsrunde präsentierten Stefan Starzner und Hans-Joachim Guth anhand konkreter Beispiele Service- und Software-Lösungen ihrer Unternehmen für das Fuhrpark-Management.

„In beiden Städten gab es im Anschluss an die Vorträge rege Diskussionen und auch ein großes Interesse an den Angeboten von Driver Fleet Solution und Carano“, freut sich Stefan Starzner.

Zum Abschluss des Workshops erhielt jeder Teilnehmer ein Zertifikat.

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