Die Mindestlohnkommission hat laut ARAG Experten vorgeschlagen, dass die rund vier Millionen Geringverdiener in Deutschland ab 2019 35 Cent mehr pro Arbeitsstunde bekommen. Das neunköpfige Gremium besteht neben dem Vorsitzenden aus jeweils drei Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwei wissenschaftlichen Mitgliedern. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn somit auf nun 9,19 Euro erhöht. Die Arbeitnehmervertreter plädierten für eine deutliche höhere Anhebung mit Verweis auf die robuste Konjunktur hierzulande und die in der Regeln höheren Mindestlöhne in den westeuropäischen Nachbarländern. Die Arbeitgeber lehnen das ab. 2020 steht nun die nächste Anpassung an, mit der nach jetzigem Stand und trotz der kräftigen Tarifsteigerungen in den vergangenen Monaten in der Metallindustrie und im öffentlichen Dienst die Zehn-Euro-Marke auch noch nicht erreicht wird. Somit bleibt das deutsche Mindestlohniveau noch länger unter dem Durchschnitt der westeuropäischen Länder.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.