Zum 1. Juli 2014 wurde das Privatinsolvenzverfahren reformiert. Die Reform hatte unter anderem das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Restschuldbefreiung ist demnach für die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich. Allerdings müssen dazu 35 Prozent der Schulden innerhalb von drei Jahren und die Verfahrenskosten bezahlt werden. 

Wie viele Personen von den neuen Regelungen profitieren, hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL nun erstmals auf Jahressicht untersucht. Vom 1.7.2014 bis zum 30.6.2015 mussten in Deutschland 102.005 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,2 Prozent (8.375 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.

Von den über 100.000 Privatinsolvenzen im Zeitraum 1.7.2014 bis zum 30.6.2015 gingen 7.162 Insolvenzen auf das Konto von ehemals Selbstständigen. In dieser Gruppe liegt die Quote der Personen, denen eine Verkürzung auf drei Jahre gelungen ist, mit 13,8 Prozent (985 Fälle) deutlich höher. Wenn man die ehemals Selbstständigen nun aus der Gesamtberechnung herauszieht, ergibt sich für die "normalen Verbraucherinsolvenzen" eine neue Quote von 7,7 Prozent.

Zudem setzt sich der Trend fort, dass es überproportional mehr jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erreichen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass die Schulden dieser Personengruppe relativ gesehen eine geringere Höhe aufweisen. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen weiterhin bei rund 33.000 Euro. Bei den unter 25-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 11.000 Euro. Zudem finden die jungen Personen leichter einen Arbeitsplatz, falls der Schuldenauslöser die Arbeitslosigkeit gewesen sein sollte. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf einen Durchschnitt von bis zu 44.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter. Die wesentlichen Ursachen für eine Privatinsolvenz sind eng verbunden mit der Einkommenssituation der betroffenen Personen. Es gibt sechs Hauptursachen („Big Six“), die immer wieder Erwähnung finden, wenn es um die Ursachen oder die Gründe von Privatinsolvenzen geht. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz steht vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in der Kreide.

Über die CRIF GmbH

Die CRIF Bürgel GmbH ist in Deutschland einer der führenden Dienstleister im Bereich Bonitätsinformationen über Firmen und Privatpersonen. Im Juli 2017 entstand CRIFBÜRGEL aus der Verschmelzung der beiden namhaften Auskunfteien Bürgel Wirtschaftsinformationen und CRIF GmbH. CRIFBÜRGEL gehört zur global agierenden Wirtschaftsauskunftei-Gruppe CRIF mit Hauptsitz in Bologna, Italien. Die Gruppe ist heute mit rund 4.400 Mitarbeitern und 70 Unternehmen in 30 Ländern auf vier Kontinenten aktiv.

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