Immer mehr Jogger oder Radfahrer nutzen digitale Sportuhren. Solche so genannten Wearables sind am Körper tragbare, vernetzte Geräte. Sie messen Aktivitäten und Werte der Sportler. Im Gegensatz zu einfachen Fitnessarmbändern sind digitale Sportuhren oft mit einer zusätzlichen GPS-Funktion ausgestattet, mit der die Träger auch navigieren können. „Die erweiterten Funktionen digitaler Sportuhren sind zwar nützlich. Aber auch diese Wearables sammeln persönliche Daten. Trotz der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollten Verbraucher beim Kleingedruckten genau hinschauen“, rät Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland.

GPS-Funktion nicht immer zuverlässig

Die Messung von Pulsfrequenz, zurückgelegter Strecke, verbrauchten Kalorien, Geschwindigkeit und Steigung dient wie bei allen Wearables im Fitnessbereich zur Motivationssteigerung und Trainingsüberwachung. Besonders interessant für Läufer oder Biker sind digitale Sportuhren mit erweiterter GPS-Funktion, bei der eine Kompassnadel anzeigt, wo das Ziel liegt. Der eingebaute Satellitenempfänger war ursprünglich nur zur Streckenaufzeichnung gedacht, kann aber in unbekanntem Gelände auch zur Orientierung genutzt werden.

Wie zuverlässig die Positionsdaten sind, hängt davon ab, auf wie viele Systeme zur Satellitennavigation die Geräte zugreifen. Dies kann je nach Hersteller und Modell variieren. Denkbar ist künftig auch die Vernetzung mit weiteren Geräten. Aktuell wird die Kopplung der Navigation mit „smarten“ Laufschuhen getestet. Hierbei empfängt der Läufer leichte Drucksignale in der Sohle, wenn er links oder rechts abbiegen soll. „Digitale Sportuhren sind ein interessantes Tool für Sportler. Die errechneten Werte und Messdaten sollte man aber entspannt sehen. Außerdem können zu viele und komplexe Funktionen zulasten der Bedienbarkeit gehen“, so Günter Martin.

Datenschutzerklärung sorgfältig lesen

Seit Ende Mai 2018 müssen auch die Hersteller von Wearables die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. In den meisten Fällen wurden die Datenschutzerklärungen entsprechend angepasst. Einige Hersteller behalten sich aber das Recht vor, persönliche Daten für interne Zwecke zu nutzen oder gar an Drittfirmen weiterzugeben. „Wichtig ist, die Datenschutzerklärung des Herstellers sorgfältig zu lesen, bevor man sich für ein Gerät entscheidet“, so Martin. Zertifikate wie „Protected Privacy IoT Product“ und „Protected Privacy IoT Service“ von TÜV Rheinland geben darüber hinaus Auskunft, inwieweit Anforderungen an den Datenschutz berücksichtigt worden sind.

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