Fristlose Kündigung wegen Errichten eines Schwimmbades
Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Im konkreten Fall überließ das Land Hessen dem Beklagten im Jahr 2002 zwei Grundstücke im Komponistenviertel in Wiesbaden, die nunmehr der klagenden Stadt Wiesbaden Mehr







