Bisher war es möglich, dass Anwärter zum Fahrlehrer je nach Standort unterschiedliche Aussagen der verwaltenden Stellen zur Förderung ihrer Ausbildung durch Aufstiegs-BAföG bekommen haben. Dies dürfte in Zukunft durch eine vereinheitlichte Handhabung der Vergangenheit angehören.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Frühling das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt zu untersuchen, ob u.a. die Fahrlehrerausbildung BAföG-Förderungswürdig ist. BIBB kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, „dass es sich bei der vorliegenden Qualifizierung nicht um eine Aufstiegsfortbildung im eigentlichen Sinne des BBiG bzw. der HwO handelt. Gleichwohl kann jedoch eine Gleichwertigkeit zu Fortbildungsabschlüssen öffentlich-rechtlich geregelter Prüfungen festgestellt werden.“1 Die Fahrlehrerqualifizierung wird somit als gleichwertiger Fortbildungsabschluss nach bundesrechtlicher Regelung eingestuft und dadurch BAföG förderungsfähig.

Jörg-Michael Satz, Präsident von Moving e.V.: „Wir freuen uns sehr, dass BIBB zu dem Endschluss gekommen ist. Das ist ein wichtiger Schritt für alle, sowohl für die Fahrschulen als auch für die Fahrschüler. Überall in der Bundesrepublik Deutschland werden qualifizierte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen gesucht. Um diesem Fachkräfte Mangel entgegenzuwirken ist eine Unterstützung durch BAföG das richtige Instrument.“

1: vgl. BIBB – Gutachterliche Prüfung, inwieweit die Maßnahmen zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis förderfähig nach AFBG sind, 2018

Das Gutachten ist nun auch auf der MOVING Website abrufbar: https://www.moving-roadsafety.com/…

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