Genauso wie Strom plötzlich abgestellt werden kann, kann auch die Gasversorgung vom Anbieter gekappt werden. Die Folgen: Kochen und Heizen sind nicht mehr möglich. Die Folgen für den betroffenen Haushalt sind gravierend.

Doch es gibt Maßnahmen, wie man eine Gassperre abwehren beziehungsweise schnell wieder loswerden kann.

Gründe für eine Gassperre

Der Grund für eine Gassperre ist in der Regel derselbe, weshalb auch der Strom irgendwann abgestellt wird: Viele Verbraucher begleichen ihre Gasrechnung nicht. Doch so simpel ist es letztendlich doch nicht. Wer seine Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt, hat oft nicht die nötigen finanziellen Mittel, um unvorhergesehene Nachzahlungen u.Ä. zu begleichen.

Manchmal liegen die Ursachen für eine Gassperre aber auch in kleinen menschlichen Unaufmerksamkeiten: Nach einem Kontowechsel wurde es vergessen, dem Gasanbieter die neue Bankverbindung mitzuteilen oder einen entsprechenden Dauerauftrag einzurichten.

Gassperre nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Eine Gassperre kommt in den meisten Fällen nicht unangekündigt: Solch ein radikaler Schritt kann allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen in die Tat umgesetzt werden: Eine entsprechende Ankündigung muss vier Wochen vor Durchsetzung erfolgen.

Drei Tage vor der Gassperre muss eine erneute Ankündigung erfolgen. Außerdem muss der offene Rechnungsbetrag mindestens 100 Euro betragen.

Was tun, wenn das Gas abgestellt wird?

Ist es tatsächlich zu einer Gassperre gekommen, muss schnell gehandelt werden. Es gilt den Gasanbieter zu kontaktieren und die Umstände, wie es zur Sperre gekommen ist zu erklären. Selbst wenn es nicht möglich ist, die Rechnungen sofort zu begleichen, kann immer noch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Kommt einen der Anbieter nicht entgegen, gibt es diverse Anlaufstellen, bei denen man Hilfe bekommt: Verbraucherzentralen, Jobcenter und – wenn nichts mehr hilft – ein Anwalt. Wenn es nicht möglich ist, die ausstehenden Kosten sofort zu begleichen, sollten Sie eine Ratenzahlung anbieten. Hilfe und Beratung für Privatpersonen bietet die Verbraucherzentrale.

Was die Betroffenen zusätzlich trifft: Sowohl die Gassperre als auch das Entsperren kostet zusätzliche Gebühren, die der Kunde tragen muss.

In einigen Fällen kündigt der Anbieter auch den Vertrag. Hier empfehlen wir einen Gasvergleich zu machen und einen Anbieter mit besseren Konditionen zu wählen. Außerdem muss bei einer Kündigung eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger gewährleistet werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Insidemarketing GmbH
Marktstraße 10
80802 München
Telefon: +49 (89) 74419-551
Telefax: +49 (89) 74419-552
https://www.insidemarketing.de

Ansprechpartner:
Barbara Spögler
Telefon: +49 (89) 32386302
E-Mail: barbara.spoegler@insidemarketing.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.