Keine Streupflicht bei Dauerschneefall
Eine Gemeinde ist während Dauerschneefalls nicht verpflichtet, Rollsplitt auf die Straßen aufzubringen. Die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See muss im verhandelten Fall nach dem Sturz eines Mannes auf winterglatter Straße somit auch kein Schmerzensgeld zahlen. Am Tag des Sturzes hatte es Mehr