Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) teilt mit, dass das Arbeitsgericht (der Gerichtshof) heute den Antrag von Sibanye Stillwater aus technischen Rechtsgründen abgelehnt hat (Punkt in der Grenze zu Res Judicata).

Da die AMCU zu anhaltenden Verzögerungen bei dem vom Gericht am 21. Dezember 2018* angeordneten Prüfungsverfahren führte, hatte das Unternehmen beim Gericht die Einstellung des Streiks beantragt, bis das Ergebnis des Prüfungsverfahrens vorliegt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die frühere Entscheidung des Gerichtshofs in ihrer Wirkung endgültig war.

"Wir respektieren das Urteil des Gerichts, sind aber enttäuscht, dass die Begründetheit unseres Falles nicht gehört wurde und das Urteil über eine juristische Formalität gefällt wurde. Wir sind nach wie vor äußerst besorgt über die Auswirkungen des langwierigen Streiks auf das finanzielle Wohlergehen unserer Mitarbeiter, der durch anhaltende Verzögerungen im Verifikationsprozess aufgrund der ständigen rechtlichen Herausforderungen der AMCU noch verschärft wird. Wir werden weiterhin verschiedene Wege gehen, ohne andere Interessengruppen zu beeinträchtigen, um diesen Streik so schnell wie möglich zu beenden", sagte CEO Neal Froneman.

Unter https://soundcloud.com/user-155552468/sibanye finden Sie einen Medien-Soundclip des Sprechers James Wellsted.

*Hintergrund des Verifizierungsprozesses

Am 21. Dezember 2018 entschied das Gericht und bestätigte am 8. Januar 2019 erneut, dass der Prozess der Überprüfung der Gewerkschaftszugehörigkeit durch die CCMA erleichtert werden sollte, nachdem das Unternehmen festgestellt hatte, dass die Zahl der Mitglieder der National Union of Mineworkers (NUM), der UASA und der Solidarity bei ihren südafrikanischen Goldgeschäften insgesamt um mehr als 50 % gestiegen ist und daher den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten im Sinne von § 23 Abs. 1 lit. d) des Arbeitsverhältnisgesetzes Nr. 66 von 1995 ausgeweitet hat.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "safe harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "wird", "würde", "erwarten", "kann", "könnte", "glauben", "antizipieren", "Ziel", "schätzen" und ähnlichen Wörtern identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem in Bezug auf unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzpositionen, unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und den erwarteten Nutzen und die Synergien von Transaktionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen unseres oberen Managements widerspiegeln. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im am 30. März 2018 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater bei der Securities and Exchange Commission am 2. April 2018 eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage zur Aktualisierung oder Überarbeitung dieser zukunftsgerichteten Aussagen ab, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

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