Sie ist ungefähr so groß wie eine CD-Hülle, hat vier kleine Löcher in den Ecken und ihre Oberfläche fühlt sich glatt an. Zu sehen ist sie an Hauswänden, Gärten oder an besonderen Fundstätten – theoretisch. Denn noch sind nur sehr wenige der denkmalgeschützten Anwesen und Häuser im Vogelsbergkreis mit der sogenannten Denkmalplakette gekennzeichnet.

Ob ein Denkmal eine Plakette bekommt, liegt in der Entscheidung des Besitzers. Und weil der Wunsch vieler Denkmaleigentümer in Hessen laut wurde, ihre Anwesen zu kennzeichnen, auf ihr Denkmalengagement hinzuweisen oder den erfolgreichen Abschluss von Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten abzubilden, bieten das Ministerium für Wissenschaft und Kunst und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen die Plakette an. Seit nunmehr drei Jahren kann man die Plakette erwerben.

Da sich noch nicht bei allen Denkmalbesitzern im Vogelsbergkreis herumgesprochen hat, dass sie ihre Anwesen mit der Plakette, die das Hessische Landeswappen trägt, markieren können, möchte die Untere Denkmalschutzbehörde nun darauf aufmerksam machen. Die Plakette kann beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen für 20 Euro inkl. Porto- und Versandkosten bestellt werden. Dabei wird  um schriftliche Bestellung, formlos per Brief, Fax oder E-Mail gebeten. Erforderlich sind auf jeden Fall folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname des Bestellers
  • vollständige Adresse des Bestellers
  • vollständige Adresse des Denkmals, an dem die Plakette angebracht werden soll

Alle Informationen dazu hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen unter https://lfd.hessen.de/service. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Vogelsbergkreises gibt gerne Auskunft zur Denkmaleigenschaft unter Telefon 06641-977-460 bzw. abu@vogelsbergkreis.de

 

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