Bei der uniVersa können Eltern und Großeltern für ihr Kind bereits ab der Geburt eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen. Zum 15. Geburtstag oder zu verschiedenen Ereignissen, beispielsweise Beginn der Ausbildung oder Berufsstart nach Ende des Studiums, kann die Option innerhalb von sechs Monaten aktiviert werden. Doch was nützt die beste Option, wenn der Termin vergessen und die Frist verpasst wird? Damit dies nicht geschieht, verschickt die uniVersa als Service ab dem 15. Geburtstag des Kindes einmal jährlich ein Informationsschreiben an Kunden und Berater. Bei der Aktivierung der Option kann ohne erneute Gesundheitsprüfung zwischen den beiden aktuellen BU-Tarifen Premium und Exklusiv gewählt und eine monatliche Rente von 1.000 Euro bis zum 67. Lebensjahr versichert werden. Beim Premium-Tarif sind auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung sowie drei zusätzliche Nachversicherungsgarantien enthalten. Über diese kann der bestehende BU-Schutz nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren um bis zur Hälfte aufgestockt werden, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung erforderlich wird. In beiden Tarifen ist dies ebenfalls bei steigendem Einkommen sowie bei Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie möglich.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
Telefax: +49 (911) 5307-3700
http://www.universa.de

Ansprechpartner:
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: stefan.taschner@universa.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel