Fast ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer hört Musik mit Kopfhörern – als Fußgänger, als Radfahrer, als Fahrer im Auto. Das ist Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag von TÜV Rheinland von August 2019. Doch ratsam sind Kopfhörer im Straßenverkehr nach Meinung der Experten von TÜV Rheinland nicht.

Gefordert: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

„Sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte bei TÜV Rheinland. Doch heißt es in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. „Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen“, erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: „Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher bewegen.“

Aktive Geräuschunterdrückung ungeeignet für Verkehr

Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung von Umgebungsgeräusche. „Noise Cancelling“ heißt das im Technikjargon. Dieser Trend ist laut Thorsten Rechtien bedenklich: „Eine aktive Geräuschunterdrückung ist für Musikliebhaber hervorragend – doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet. Die erforderliche Vorsicht können Verkehrsteilnehmer damit nicht gewährleisten“, sagt Rechtien.

Der Faktor Ablenkung

Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist letztlich immer ein Stück weit vom Geschehen auf der Straße abgelenkt – egal, wie gut die Umgebung noch zu hören ist. „Im Straßenverkehr sollte man grundsätzlich auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten“, empfiehlt Rechtien daher. Das gilt nicht nur im Auto und auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter. TÜV Rheinland-Experte Thorsten Rechtien: „Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen dem eigenen Gehör bei permanenter Extrembeschallung dauerhafte Spätschäden.“

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