Der Zustand von vielen EU-weit geschützten Lebensräumen und Arten in Deutschland ist weiterhin kritisch. Dies geht aus dem Bericht zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Bericht) hervor, den Deutschland an die Europäische Kommission übermittelt hat. Der Bericht fasst die Entwicklung der Jahre 2013 bis 2018 zusammen. FFH-Arten und -Lebensräume sind demnach vor allem dort in einem günstigen Erhaltungszustand, wo der Mensch als Nutzer nicht oder nur begrenzt eingreift bzw. naturschutzkonform wirtschaftet. Landwirtschaftlich genutzte Lebensräume sind laut den Ergebnissen des Berichtes überwiegend in einem schlechten Zustand.

Von den 195 untersuchten Arten befinden sich 25 Prozent in einem günstigen Zustand, darunter befinden sich beispielsweise der Steinbock oder die Fledermausart „Braunes Langohr“. 33 Prozent der bewerteten Arten sind in einem schlechten Zustand, beispielsweise Amphibien wie der Laubfrosch oder höhere Pflanzen wie das Sumpf-Glanzkraut.

Bei den Lebensräumen sind 30 Prozent in einem günstigen Zustand, darunter der überwiegende Teil der Fels- und Schuttlebensräume und großflächig verbreitete Buchenwälder in der kontinentalen Region. In einem schlechten Zustand befinden sich insgesamt 37 Prozent der untersuchten Lebensräume, besonders Grünland- und Gewässer-Lebensräume.

Hinsichtlich der Trends ergibt sich folgendes Bild: Die Mehrzahl der untersuchten Lebensräume und Arten zeigt stabile und teils auch positive Entwicklungstrends. Allerdings weisen 35 Prozent der Arten und 42 Prozent der Lebensräume einen negativen Trend auf. Wesentliche Faktoren für die negativen Trends liegen in der modernen Landwirtschaft, zu hohen Stickstoffeinträgen und der fortschreitenden Fragmentierung wertvoller Lebensräume unserer Landschaft. Hinzu kommt eine mangelhafte Ausstattung und Finanzierung bei der Umsetzung von Natura 2000. Auch das Insektensterben spielt eine wichtige Rolle, denn die Belege für die festgestellten Insektenrückgänge beziehen sich überwiegend auf Offenland-Lebensräume der FFH-Richtlinie.

Die Landwirtschaft nutzt 54 Prozent der Landfläche Deutschlands. Sie hat damit eine besondere Verantwortung für die biologische Vielfalt. Ambitioniertes Handeln, etwa über den Ausbau zielgerichteter Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die Verminderung des Pestizid- und Düngereinsatzes und die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Naturschutzrichtlinien sind für den Zustand der Artenvielfalt unerlässlich.

Die EU-Kommission wird nun auf Grundlage der nationalen Berichte einen europaweiten Bericht über den Zustand des europäischen Naturerbes erstellen.

Ergebnisse des FFH-Berichts sind unter anderem auf der BfN-Website veröffentlicht:

https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html

Hintergrund:

Grundlage für die Analyse ist mit dem „FFH-Bericht“ der im Naturschutz bislang größte einheitliche, alle sechs Jahre aktualisierte und überprüfte Datenschatz: In rund 13.000 Stichproben haben Naturschützerinnen und Naturschützer sowie Behörden bundesweit den Zustand von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen erforscht, die über die europäische FFH-Richtlinie geschützt sind. Im FFH-Bericht wird über den Zustand von 195 in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und vier Artengruppen sowie 93 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse berichtet.

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