Millionenfach heruntergeladene Apps sorgen nach verpasster Abmeldung im Anschluss an die Testphase für eine böse Überraschung. Schlupflöcher in den- Google-Play Richtlinien machen es skrupellosen Entwicklern leicht, dreistellige Euro-Beträge als Gebühr für Standardprogramme zu verlangen.

Im Rahmen seiner Suche nach kriminellen Machenschaften im Netz sind die SophosLabs auf eine weitere Masche unseriöser App-Entwickler gestoßen, die trotz ihrer eindeutigen Betrugsabsicht mehr oder weniger unbehelligt ihr Unwesen treiben kann: Die Forscher haben auf Google Play eine ganze Reihe von Alltagsanwendungen gefunden, die scheinbar nur zu dem einzigen Zweck angeboten werden, die Nutzer nach einer kurzen Gratis-Testphase richtig zur Kasse zu bitten und monatliche Gebühren von teilweise über 200 Euro zu erheben. Mit dabei u.a. auch extrem erfolgreiche Apps wie “Compass Pro: GPS Coordinates – GPS Navigation“ oder „Capture Recorder–Schirm Recorder, Video-Editor ” mit jeweils über 5 Millionen Downloads.

Die Entwickler profitieren dabei von einem gängigen Prozedere in der App-Welt, das auch aus dem traditionellen Zeitschriftengeschäft bekannt ist und es den Nutzern ermöglicht, ein Programm für eine Testphase kostenlos zu nutzen. Wenn die App allerdings danach nicht deinstalliert und schriftlich beim Entwickler gekündigt wird, fallen Kosten an. Diese bewegen sich bei „normalen“ Apps im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich, im Fall der Abzockerprogramme rufen die dubiosen App-Entwickler allerdings standardmäßig Beträge im Höhe von mehreren hundert Euro ab.

Die Apps selbst scheinen dabei nicht bösartig zu sein, bieten sogar einen gewissen Mehrwert und sind zumeist Kopien erfolgreicher Apps von seriösen Entwicklern bei Google Play. Aufgrund dieser Grauzone, die Apps sind weder Schadsoftware noch ein „Potentiell unerwünschtes Programm“, können die Anwendungen oftmals unbehelligt ihr Unwesen treiben. Google Play Market unterbindet diese Geschäfte momentan nicht, da sie, abgesehen von ethischen und verbraucherunfreundlichem Verhalten, keine explizit böswilligen Absichten haben und die beworbene Funktion tatsächlich erbringen.

„Diese Applikationen bleiben bewusst unter dem Radar von Googles Geschäftsrichtlinien, in dem sie haarscharf an der Grenze zum Legalen bleiben“, so Michael Veit, IT-Security-Experte bei Sophos. „Da die meisten Endanwender die Nutzungsbedingungen, also das Kleingedruckte, nicht lesen, ergeben sich durch die dort versteckten, horrenden Folgegebühren einträgliche Geschäfte für die fragwürdigen Entwickler, selbst wenn nur ein Bruchteil die Kündigung nach der Testphase verpasst. Dabei ist dieses Verhalten purer Betrug und Google sollte seine Regeln für App-Entwickler entsprechend verschärfen, um diese Art von Apps aus seinem Portal fernzuhalten.“

Im Folgenden die Liste der „erfolgreichsten“ Abzocker-Apps, die zum Großteil heute noch online und millionenfach auf Smartphones weltweit installiert sind: Siehe PDF-Datei

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sophos Technology GmbH
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 5858-0
Telefax: +49 (611) 5858-1042
http://www.sophos.de

Ansprechpartner:
Arno Lücht
TC Communications
Telefon: +49 (8081) 954619
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Thilo Christ
TC Communications
Telefon: +49 (8081) 954617
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Ariane Wendt
Telefon: +1 (724) 536839
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Jörg Schindler
PR Manager EMEA
Telefon: +49 (721) 25516-263
E-Mail: joerg.schindler@sophos.com
Ulrike Masztalerz
TC Communications
Telefon: +49 (30) 55248198
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel